AN u. 2.Job & Lohnsteuerklasse bezügl ALGI

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Beitrag von traumkinder - 09.08.10 - 13:15 Uhr

hallöchen,

wenn ein job (800€netto) vorhanden ist, der ganz normal über die lohnsteuerkarte "abgerechnet" wird und nun ein 2.job dazukommt. wird der auch ganz normal besteuert oder gibt es dort auch die ausnahmen bezügl. 165€/400€ Grenze?? oder hat man die durch den 1.Job schon vertan??

sprich zahlt man für den 2. job auch ganz normal die steuern??

wie ist das wenn man zbsp. 2 oder 3 400€ jobs hätte?? dann bleibt der erste unversteuert und die anderen versteuern?? oder zahle ich, da insgesamt über 400€ ist für jeden job einzeln steuern?

sorry für die 1. blöden fragen und 2. blöden ausdrücke, aber im netz find ich irgendwie nix!? #gruebel


und noch eine frage:

wenn ein Familienmitglied ALG I erhält und dann die Klassen in 3/5 gewechselt werden, bekommt man dann dementsprechend weniger ALGI geld oder bleibt das durch das einkommen der letzten 12 monate gleich!?

ich muss dazu sagen das es eh geplant war die LsKl zu wechseln, nur das jetzt eben einer vons uns arbeitslos geworden ist...

kann noch nich mal richtig googeln heute, deshalb hoffe ich auf antworten von euch!! #schein

Beitrag von nana141080 - 09.08.10 - 13:26 Uhr

Hi,
man darf INSGESAMT nicht über 400€ kommen! Wäre ja toll wen das gehen würde, dann hätte jeder mehrere Stellen ohne Steuern zu bezahlen obwohl man schnell auf 1200€ kommen kann;-) Ne ne, so läuft das nicht.

Und ja, das hat natürlich was zu sagen.Bei Lohnsteuerklasse 5 hast du ja viel viel mehr Abgaben gehabt!
Aber, das ALGI wird immer nach den Einnahmen der letzten 12 Monate berechnet.

VG Nana

Beitrag von traumkinder - 09.08.10 - 13:30 Uhr

*g* hab mir schon gedacht das das nicht geht. aber vielen dank für deine antwort!!

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Aber, das ALGI wird immer nach den Einnahmen der letzten 12 Monate berechnet.
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warum wollen die dann die änderung der lohnsteuerklasse während der arbeitssuchenden/arbeitslosen zeit wissen?? wenn die nach den letzten 12 monaten gehen??

das stellt mich echt vor ein rätsel... habe nämlich die befürchtung, das dann das ALGI auch geringer wird (beim wechsel in 5)

Beitrag von landmaus - 09.08.10 - 13:56 Uhr

Hallo,

das wir deutlich geringer ausfallen. Die Leistungen werden anhand der jeweiligen AKTUELLEN Lohnsteuerklasse berechnet.

LG

Beitrag von traumkinder - 09.08.10 - 14:00 Uhr

aber ich denke vom netto der letzten 12 monate???

ach herje... dann sollten wir uns das mit den steuerklassen wechsel wohl nochmal überlegen!?

Beitrag von landmaus - 09.08.10 - 14:15 Uhr

Das mit dem Netto der letzten 12 Monate ist eine überschlägige Formel, die nur dann stimmt, wenn es keine Veränderungen gibt.

Du kannst ausrechnen, wie sich die Veränderung auswirken würde. Einmal mit Steuerklasse 5 und einmal mit 3 oder 4. Und Du musst bedenken, dass die Agentur für Arbeit einem für Euch günstigen Wechsel, sprich zurück, erst zustimmen muss und das normalerweise nicht tut.

http://www.pub.arbeitsagentur.de/alt.html

Beitrag von traumkinder - 09.08.10 - 14:25 Uhr

der wechsel würde während der arbeitszeit noch statt finden und war ja sowieso geplant

Beitrag von nana141080 - 09.08.10 - 19:31 Uhr

ALG I ist LOHNSTEUERFREI!

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_%28Deutschland%29

VG Nana