Arbeitslos zweites Kind nur Mann verdient!!

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Beitrag von biene0802 - 09.08.10 - 15:57 Uhr

Hallo es geht um meinen Bruder der wird Vater und die Freundin lebt mit ihrer 3 jahre alten Tochter in einer Wohnung die die Arge finanziert sie bekommt unterhalt fürs kind!! Nun ist sie Schwanger von meinem Bruder und nun wollte ich mal wissen was die alles beantragen können weil er bekommt nur 1000 euro netto!! bekommt sie weiterhin geld von der arge!! kann sie noch was zusätzlich beantragen!!! wie ist das wenn die jetzt zusammen ziehen!!! bekommt sie dann weniger von der arge???vielleicht kann mir ja jemand helfen!!

Beitrag von windsbraut69 - 09.08.10 - 15:59 Uhr

Keine Sorge, auch, wenn die 3/4 zusammen leben, werden sie weiterhin ALGII bekommen.

Von 1000 Euro können sie nicht leben und es wird bis zu ihrem Bedarf als Bedarfsgemeinschaft dann mit ALGII aufgestockt, was die beiden nicht selbst erwirtschaften können.

Beitrag von rittmeisters - 09.08.10 - 16:21 Uhr

Wenn sie zusammen Ziehen ist es so das sein Gehalt (also 1000,-€) angerechnet werden, das heißt er darf Pauschal schon mal 200,- Behalten von dem Restlichen 800,- darf er ebenfalls 20 % behalten sprich noch mal so um die 160,- bei einer 4 Köpfigen Familie stehen Ihnen so um die 1300,- zu (je nach dem wie Groß und Teuer die Wohnung ist)

dazu kommt dann ja das Kindergeld ggf. wird Unterhaltsvorschuss für die erste Tochter abgezogen wenn sie es erhält...

Dein Bruder und seine Freundin zählen aber auch erst dann als Bedarfsgemeinschaft wenn sie zusammen ziehen, und sie werden dann als Aufstocker gelten, alles in allem haben sie dann das ALG2, und das Geld das dein Bruder verdient also ca. 360,- mehr in der Tasche!!!

Beitrag von manavgat - 09.08.10 - 21:37 Uhr

Dein Bruder muss für das Kind Unterhalt zahlen. Ist er leistungsfähig, d. h. hat er nach Abzug des Kindesunterhaltes noch mehr als 970 (ungefähr) Euro/Monat, dann muss er auch für sie Unterhalt zahlen. Unterhalt wird auf das ALG2 angerechnet.

Wenn er mit ihr zusammenzieht, dann muss er für alle aufkommen, auch für das Kind welches nicht seins ist. Vermutlich keine gute Idee.

Gruß

Manavgat

Beitrag von devadder - 09.08.10 - 22:54 Uhr

Wieso muss!!!! er für alle aufkommen. Kann er doch nicht. Also ergänzend ALG2. Dann noch den Selbstbehalt aus dem Lohn, das rechnet sich dann, das verdienen andere nicht.
Lese doch mal. Er verdienst 1000 €. Also kann er doch nicht mal Unterhalt für das von ihm gezeugte Kind zahlen, zumindest nicht in der Höhe, die die Tabelle vorgibt, gegebenenfalls gar keinen. Selbstbehalt zuzüglich berufliche Aufwendungen sind ja schon mehr.

Beitrag von windsbraut69 - 10.08.10 - 07:21 Uhr

Bei einem Einkommen von 1000 Euro muß er sicher nicht befürchten, für "fremde" Kinder aufkommen zu müssen.
Es wird vielmehr darauf hinauslaufen, dass er für Frau und eigenes Kind nicht ausreichend sorgen kann und ergänzendes ALGII beziehen muß.

Gruß,

w

Beitrag von zwillinge2005 - 10.08.10 - 13:04 Uhr

Hallo,

1000,- Euro netto Stkl. I - bei einem qualifizierten Job in Vollzeit???????

Oder Hilfstätigkeit ohne Ausbildung?

LG, Andrea

Beitrag von devadder - 10.08.10 - 15:37 Uhr

Erszen schreibt sie nichts über den Job,
zweitens, gehe mal raus und schau Dir mal die Löhne an!!!Angenommen der AN wird vom Amt vermittelt und der AG weiß das, da wird das schamlos ausgenutzt. Es gibt sogar Leute die qualifiziert sind und in Vollzeit für weniger arbeiten müssen. Daher auch die ständigen Diskussionen über Mindestlohn, oder ob ALG2 zu viel oder zu wenig ist. Sorry aber scheint mir doch etwas weltfremd zu sein Dein Kommentar.

Beitrag von zwillinge2005 - 10.08.10 - 19:43 Uhr

Hallo,

weltfremd - ich glaube nicht.

Aber wer ALGII bezieht und bereits ein Kind hat und dann ungeschützten Geschlechtsverkehr hat und wieder ein Kind erwartet - also wieder versucht eine Familie zu Gründen mit einem Vater, der sicher nicht in der Lage ist weder die Frau noch das Kind zu ernähren - die Frau selbst schafft es auch nicht.

Wenn das nicht selbstverschuldete Hilfsbedürftigkeit ist......

Ein Mann, der nach abgeschlossener Ausbildung eine qualifizierte Tätigkeit in Vollzeitdurchführt sollte mehr als 1000,- Euro netto bekommen - in jedem Job.

Also wollte ich wissen, ob auch der Kindvater ohne Ausbildung ist.

LG, Andrea

Beitrag von devadder - 11.08.10 - 08:01 Uhr

Wie gesagt, schau die mal die Lohnentwicklung an. Es scheint sich hier um sehr junge Leute zu handeln. Wer gerade mal ausgelernt hat, nicht übernommen wird, vom Amt zu einem AG geschickt wird der weiß, dass der Bewerber nicht ablehnen darf, wird dieses schamlos ausnutzen. Gehe mal von einem normalen Beruf aus zum Beispiel als Verkäufer, auch diese Beruf setzt eine qualifizierte Ausbildung voraus, der wird nicht mehr netto nach Hause bringen. Es ist nicht so, dass Qualifikation bedeutet, studiert zu haben, mit einem super Abschluss zu einer Firma Merck (Pharmakonzern) geht und gefragt wird, wie viel mehr als 5000.00€ wollen Sie denn verdienen.
Weiterhin kann ich Deinem Beitrag entnehmen, dass Du der Meinung bist, dass nur gutbetuchte Leute Kinder haben dürfen. Auf der anderen Seite jammert unsere Regierung wegen zu wenig Geburten und überlegt sogar, das Renteneintrittsalter auf 70 zu erhöhen. So kanns nicht sein, aber das wäre in einer anderen Diskussion besser untergebracht.

Beitrag von biene0802 - 11.08.10 - 09:31 Uhr

ich habe ihr schon ein paar passende worte geschrieben die ist ärztin hat von normalos wie wir eh keine Ahnung die hat ja auch genug Kohle!! Mein Bruder hat seine Ausbildung mit 1 abgeschlossen dieses Jahr und macht eine Zusatzausbildung zum Fillialleiter so aber wenn da nix frei wird bleibt er Kaufmann im Einzelhandel und er ist als bester Azubi übernommenb worden sein chef zahlt ihm sogar die zusatzausbildung!! ich selber hab sogar bis vor drei jahren nur 65o netto verdient!! habihr gesagt das ich bei solchen äußerungen die Krise bekomme!! weil sie als Ärztin hat genug geld!!! mein bruder ist gerade mal 22 und hat verständlich angst davor was die zukunft bringt!!! so die waren beide auf kein zweites kind aus weil ihr attestiert wurde vom arzt nach einer fehlgeburt das sie nicht mehr schwanger werden kann!! bin mal gespannt was die antwortet!! aber ehrlich gesagt is mir auch egal was die schreibt!!
Ich danke dir jedenfalls du hast mit sehr geholfen

Beitrag von zwillinge2005 - 11.08.10 - 15:09 Uhr

Hallo "devadder",

Qualifikation bedeutet nicht Studium, sondern jegliche berufsqualifizierende abgeschlossene Ausbildung. Ich habe nichts von Studium geschrieben und bei einem 22jährigen kann man davon in Deutschland ausgehen - htte ich einfach vorausgesetzt.

Nein, es sollen nicht nur "gutbetuchte" Leute Kinder bekommen - ich weiss aber auch nicht, wen Du damit meinst.

Aber man sollte sein eigenes Leben und das seiner Kinder selber bezahlen können und nicht von ALGII leben müssen. Denn ALGII zahlen alle die, die selber arbeiten und Steuern zahlen - egal ob mit oder ohne Kinder.

Ich arbeite nicht bei einem Pharmakonzern und verdiene keine 5000,- Euro.

Aber 1000,- Euro netto bei Vollzeit NACH einer Ausbildung ist für eine Person vielleicht ausreichen - aber nicht für 4 Personen. Da sollte man sich die regelmässige Einnahme eine Kontrazeptivums wirklich überlegen - und ich glaube nicht, dass ein Arzt nach einem Abort sagt, dass eine Frau definitiv keine Verhütung mehr nehmen soll, da sie sicher nicht wieder schwanger wird....

Der mag ich nicht mehr Antworten, da sie es nicht für nötig hält mir direkt zu antworten und mich nur als "die" bezeichnet - ich halte mich absolut für einen "Normalo" oder ist man heutzutage nur noch als ALGII Bezieher ein "Normalo"?

LG, Andrea

Beitrag von biene0802 - 11.08.10 - 16:40 Uhr

Nur zur info ich habe SIE direkt angeschrieben ja!!! und wir haben das attest gesehen da steht es drauf von einem ARZT ja!!! Die wollten ja auch kein Kind!! so die sind schon lange zusammen ja nicht erst seit gestern!er! Und einem Azt sollte man doch wohl vertauen schließlich wollte Sie nächstes Jahr wenn die kleine in die KITA geht wieder arbeiten!! Er verdient netto nicht mehr !! MEin Freund verdient netto gerade mal 1300 das ist auch nicht viel da ich ein Jahr elternezeit habe bekomme ich ein Jahr Geld danach geh ich auch wieder arbeiten weil einer alleine geht heutzutage nicht mehr!!! So und durch IHRE aussage ist es wirklich so das ALGII Bezieher schlechte Leute sind !! Sie hat es sich nicht ausgesucht wollte sogar abtreiben!! Wegen Leuten wie Ihnen die darüber herziehen ja !! Keiner der beiden ist scharf auf Geld vom Staat!!! Aber in so einer Situation geht es nun mal nicht anders!! So sie kann den Arzt verklagen!! Das wird sie auch tun!! Sie hat ja das Attest vom Arzt wo sie schon immer in Behandlung ist aber sowas geht auch nicht von heute auf morgen hat der Anwalt gesagt!! Schließlich scheißt keinere seinen Kollegen an!! Müssten sie als Ärztin ja wissen!!!

Beitrag von zwillinge2005 - 11.08.10 - 21:44 Uhr

Hallo biene 0802,

ich habe die PN erhalten und auch genatwortet.

Der Ton Deiner Antwort ist leider sehr unhöflich und völlig unangemessen.

LG, Andrea