Hallo,
beschäftige mich grad schonmal mit dem Elterngeld, vieleicht hat ja jemand erst vor kürzem den Antrag gestellt, und kann mir sagen, ob ich das richtig sehe.
So stehts im Antrag:
Wie hoch waren Ihre Brutto-Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt Ihres Kindes? Hinweis:
Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit oder auf Grund von Wehr- bzw. Zivildienst weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.
Mein Mutterschutz beginnt am 15.11.10 (ET 27.12.10), von da bis zum ET krieg ich ja Mutterschaftsgeld von der KK.
Also zählen im Antrag die Monate vor dem Mutterschutz?
DANKE
LG
Karin
Elterngeldantrag - versteht ihr das so wie ich?
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Beitrag von keks2381 - 09.08.10 - 17:57 Uhr
Beitrag von lebelauter - 09.08.10 - 18:35 Uhr
du musst du letzten 12 monate vor beginn des mutterschutzes angeben
Beitrag von keks2381 - 09.08.10 - 18:37 Uhr
DANKE!
Beitrag von susannea - 09.08.10 - 22:21 Uhr
Ja, es zählen die Monate November 2009 bis Oktober 2010, da auch immer nur volle Kalendermonate zählen.
