Hallo Ihr Lieben,
heute muss ich mich mal an Euch wenden und hoffe, ihr habt einen guten Rat für mich.
Also ich versuch mal die Situation zu beschreiben.
Am 12.August 2009 ist meine Tochter zur Welt gekommen und ich habe ein Jahr Elternzeit genommen.
Nun hat der Kindergarten in den meine Maus ab August gehen sollte natürlich Schließzeiten im Sommer und genau da fallen wir hinein. Ich müsste ab dem 12.August 2010 wieder arbeiten gehen, kann aber erst ab 20.August zur Eingewöhnung in den Kiga kommen und ab 01.September kann meine Maus dann kommen.
Da wir zwischenzeitlich umgezogen sind (ins ländliche) und ich IMMER bis 19 Uhr arbeiten musste (Kollegin hat um 16 Uhr Feierabend) habe ich Teilzeit beantragt, da es mit Kindergartenzeiten und öffenltichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist, bis 19 Uhr zu arbeiten.
Mein Freund arbeitet im Schichtsystem, so dass er eben auch nicht immer die Kleine abholen kann.
Nun hab ich gebeten, ob wir die Spätschichten nicht immer im Wechsel machen könnten. Wir wären 3 Personen die sich immer abwechseln könnten und das würde eben auch mit dem Schichtsystem von meinem Freund funktionieren.
Für die Zeit vom 12.August bis 01.September hatte gebeten meinen Resturlaub aus 2009 zu nutzen. Der müsste mir ja weiterhin zustehen oder ist der verfallen?
Heute hab ich dann als Nachricht bekommen, dass sich an den Öffnungs- und Dienstzeiten nichts geändert hat, ich möchte bitte am Donnerstag (12.August) ins Büro kommen.
Mein Antrag auf Teilzeit wurde nicht beantwortet und auf meine Bitte mit meinem Resturlaub wurde auch nicht darauf eingegangen.
Wie soll ich mich denn jetzt bitte verhalten????
Ich kann ja schlecht mit meinem 1jährigen Kind auf Arbeit fahren und arbeiten.
Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Wie sieht es aus, wenn ich mich krank schreiben lasse? Ich weiß mir im Moment wirklich keinen Rat was ich machen soll.
Ich bin menschlich so enttäuscht.
Klar kann ich auch meinen Arbeitgeber verstehen, aber was soll ich denn machen? Meine Mutter arbeitet selbst auch noch, die Eltern von meinem Freund wohnen weit weg und wir haben wirklich Niemanden, der die Maus beaufsichtigen kann.
Ist jetzt sehr lang geworden, aber vielleicht hat jemand einen Rat für mich.
LG eine verzweifelte Sabrina
Ganz viel Ärger nach Elternzeit mit dem Arbeitgeber. Bitte lesen!
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Beitrag von tigertatze1205 - 09.08.10 - 19:41 Uhr
Beitrag von ina_bunny - 09.08.10 - 19:53 Uhr
Kann dein Mann sich keinen Urlaub für die Zeit nehmen?
Such dir eine Tagesmutter.
LG Ina
Beitrag von tigertatze1205 - 09.08.10 - 20:03 Uhr
Nein kann er leider nicht.
In seiner Firma sind die Urlaubszeiten vorgeschrieben.
Ich kann mir ja jetzt schlecht ne Tagesmutter suchen, wenn mein Kind ab dem 20.August zur Eingewöhnung in den Kindergarten soll und selbst bei einer Tagesmutter müsste sie sich eingewöhnen.
Es sind ja nur noch 2 Tage.
Beitrag von king.with.deckchair - 09.08.10 - 20:21 Uhr
Und du hast erst vor kurzem erfahren, dass sich die Sache mit der Eingewöhnung etc. so verhält?!
Beitrag von tigertatze1205 - 09.08.10 - 20:25 Uhr
Ich hab das Anfang Juli erfahren mit den Schließzeiten vom Kindergarten und mit der Eingewöhnung.
Bin am selben Tag sofort zu meinem Arbeitgeber gefahren und hab ihm das erklärt bzw. wollt mit ihm eine Lösung finden.
Das Gespräch war nicht sehr erfolgreich. Er hat mir nur gesagt, dass sie auf meine Vollzeitstelle bestehen.
Ich hab mich danach erkundigt und erfahren, dass ich Teilzeit beantragen muss, was ich daraufhin getan hab. Auf meine Fragen und meinen Antrag wurde überhaupt nicht eingegangen.
Heute nachdem ich ein drittes Mal nachgefragt hab, bekam ich dann die Antwort, dass ich am 12. bitte da sein soll.
LG Sabrina
Beitrag von heffi19 - 09.08.10 - 20:31 Uhr
Hast du über das Recht in Teilzeit zu arbeiten, d.h. arbeiten da genügend Mitarbeiter?
Ansonsten musst du wohl antreten oder kündigen...
Beitrag von tigertatze1205 - 09.08.10 - 20:35 Uhr
Ja das ist ja die Frage.
Ich weiß, dass im Moment wirklich nicht viel zu tun ist und vor allem hat es ja jetzt auch die letzten 1,5 Jahre funktioniert. Für mich ist keine Vertretung eingestellt worden.
Kündigen möchte ich ja nicht. Ich will ja arbeiten, nur kann es eben nicht in Vollzeit und erst ab 01.September.
Beitrag von heffi19 - 09.08.10 - 20:45 Uhr
Wieviele Mitarbeiter hat das Unternehmen??
Beitrag von tigertatze1205 - 09.08.10 - 20:56 Uhr
Mit mir sind es 3.
Vorher ist es allerdings ein 1-Mann-Betrieb gewesen und hat eben auch funktioniert.
Beitrag von jsteinba - 09.08.10 - 21:01 Uhr
In dem Fall hast du soweit ich weiß kein Anrecht auf Teilzeit. Du kannst drum bitten. Dein Arbeitgeber will das aber wohl nicht.
Dein Urlaub ist offensichtlich auch nicht genehmigt worden.
Ergo hast du einen Arbeitsvertrag, der auf Vollzeit lautet und dein erster Arbeitstag ist der 12. August. Ein Anrecht auf bestimmte Arbeitszeiten - egal ob in Vollzeit oder Teilzeit - hast du ebenfalls nicht.
Was dir bleibt:
- den Arbeitgeber um eine Verlängerung der Elternzeit bitten
- selber kündigen und hoffen dass der Arbeitgeber die Kündigung mit der verkürzten Kündigungsfrist annimmt.
Gruß Julia
Beitrag von tigertatze1205 - 09.08.10 - 21:11 Uhr
Vielen Dank für Deinen Antwort.
Einer Verlängerung der Elternzeit müsste er aber dann ja auch nicht zustimmen oder?
Dann hab ich ja eigentlich gar keine Chance meinen Job zu behalten unter den Voraussetzungen
Beitrag von manavgat - 09.08.10 - 21:32 Uhr
Lass Dich von einer Anwältin beraten, damit Du keine Fehler machst, die Dir nachher zum Nachteil gereichen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von tigertatze1205 - 10.08.10 - 08:50 Uhr
Vielen Dank für Deine Antwort.
LG Sabrina
Beitrag von vwpassat - 10.08.10 - 00:03 Uhr
Dass alle Welt flexibel genug zum P..... ist - bloß dann nicht bei der Kinderbetreuung.
Du hattest doch jetzt 1 Jahr Zeit Dich darauf vorzubeeiten oder Dir halt einen andeen Job zu suchen.
Aber nein, 3 Tage vorher.............
Ich werd's nie verstehen.
Beitrag von tigertatze1205 - 10.08.10 - 08:49 Uhr
Oh was ein hilfreicher Tipp!!!
Warum sollte ich mir einen neuen Job suchen?
Ich habe einen und ich hatte nicht vor zu wechseln.
Ich hab mich sogar schon vor der Geburt meiner Tochter um einen Kindergartenplatz bemüht (im Januar haben wir erfahren, dass wir Nachwuchs erwarten und im Februar hab ich sie im KiGa angemeldet).
Dieser Kindergarten hat bis 21 Uhr geöffnet, so dass es mit meiner Arbeitszeit kein Problem gewesen wär. Als es jetzt soweit war, die Verträge zu machen sagte die Leiterin, es wäre kein Platz mehr frei für meine Tochter. Also musste ich zusehen, dass ich überhaupt einen Kindergartenplatz für sie bekomm. Wirf Du mir bitte nicht vor mich nicht gekümmert zu haben.
Wenn ich dann Einzelheiten erst im Gespräch Anfang Juli erfahre, kann ich leider auch nicht eher reagieren!!!
Aber ob Du das jetzt verstehst oder nicht...
Beitrag von windsbraut69 - 10.08.10 - 09:44 Uhr
DU kannst doch zu den vertraglichen Bedingungen gar nicht arbeiten!
Oder hast Du vor der Elternzeit weniger als 15 Wochenstunden gearbeitet?
Gruß,
W
Beitrag von tigertatze1205 - 10.08.10 - 12:28 Uhr
Nein ich habe vor meiner Elternzeit 40 Stunden in der Woche gearbeitet.
Deswegen ja auch mein Antrag auf Teilzeit, was sich allerdings erst dadurch ergeben hat, dass der Kindergarten mit den Öffnungszeiten bis 21 Uhr nun plötzlich doch keinen Platz mehr frei hatte für uns.
Für mich stand fest, dass ich nach meiner Elternzeit ganz normal wieder anfange zu arbeiten, durch die sich ergebenen Umstände ist dies nun aber nicht mehr möglich.
Ich merk schon, es ist anscheinend dumm von mir gewesen, dass ich versucht habe mit meinem Chef eine Regelung zu finden.
LG Sabrina
Beitrag von king.with.deckchair - 10.08.10 - 16:06 Uhr
"DU kannst doch zu den vertraglichen Bedingungen gar nicht arbeiten! "
Dennoch hat sie unter Umständen einen ANSPRUCH auf einen Teilzeitarbeitsplatz beim bisherigen Arbeitgeber.
Beitrag von windsbraut69 - 11.08.10 - 07:01 Uhr
Nein, aufgrund der Betriebsgröße eben nicht!
