Frage zu ALG nach Elternzeit...

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Beitrag von tetty - 09.08.10 - 20:56 Uhr

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. Arbeitslos melden.

Im Januar 08 kam meine Tochter zur Welt. Dann war ich 1 Jahr daheim in Elternzeit. Vorher hatte ich eine Vollzeitstelle. Nach diesem Jahr habe ich wieder gearbeitet in Teilzeit. Im September 09 kam meine zweite Tochter zur Welt.
Ich war wieder 1 Jahr daheim. Meine Elternzeit endet jetzt ende August.

Mein alter Betrieb kann mich aus betrieblichen Gründen nicht mehr einstellen.
Nun wollte ich mich arbeitslos melden bis ich wieder einen Job gefunden habe.
Die Damen vom Arbeitsamt am Telefon sagte mir das ich nur Anspruch auf ALG habe wenn ich eine Teilzeitstelle suche für mind. 15 Stunden die Woche, also wenn ich einen 400 Euro Job hätte oder suchen würde, dann würde ich kein ALG bekommen.

Habt ihr damit Erfahrung? Ist das wirklich so? 15 Stunden die Woche sind momentan nicht machbar für mich wegen den 2 kleinen.

Hoffe ihr könnt helfen.

Schönen abend noch.

LG Steffi #herzlich

Beitrag von gh1954 - 09.08.10 - 21:02 Uhr

>>>Ist das wirklich so?<<<

Ja, das ist so.

Beitrag von salemthecat - 09.08.10 - 22:15 Uhr

Ja ist auch so, unter 15 Stunden bist du nicht voll einsatzfähig, somit stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und musst Alg2 beantragen sofern es euch zusteht.

Beitrag von tetty - 09.08.10 - 22:21 Uhr

ah ok verstehe. Also wenn ich dann ALG beziehe darf ich auch keinen 400 job annehmen oder?





Beitrag von gh1954 - 09.08.10 - 22:37 Uhr

Doch, darfst du, aber ein Teil der 400 Euro werden angerechnet.

Beitrag von tetty - 09.08.10 - 22:40 Uhr

also bekomme ich mein gehalt die 400 euro und dafür weniger ALG oder wie?




Beitrag von gh1954 - 09.08.10 - 22:48 Uhr

Ja, falls du ALG bekommst.

Beitrag von windsbraut69 - 10.08.10 - 06:53 Uhr

Was meinst Du mit "nicht wieder einstellen"?
Du mußt nicht wieder eingestellt werden, Dein ruhender Vertrag lebt erstmal einfach wieder auf.
Das kann Dein AG ohne weiteres auch nicht verhindern. Es ist zwar am 1. Arbeitstag eine reguläre Kündigung möglich wie für jeden anderen Mitarbeiter auch, aber solange muß er Dich beschäftigen.

Gruß,

W