Wie gehts weiter nach Mutterschutz?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von brotkrume - 09.08.10 - 22:28 Uhr

Hallo!
Ich bin noch bis Mai nächsten Jahres arbeitslos(beziehe ALG1)und bekomme aber schon im März mein Baby.
Wie funktioniert das alles,mit dem Mutterschutz,dem ALG Anspruch und vor allem:Wie geht es danach weiter?
Bekomme ich nur ALG bis der Mutterschutz beendet ist?
Wie kann ich mich dann krankenversichern?Wir sind nicht verheiratet,somit fällt die Familienversicherung ja schonmal weg......#gruebel
Auf ALG2 würde ich gerne verzichten....
Danke schon im Vorraus
brotkrume

Beitrag von susannea - 10.08.10 - 00:13 Uhr

Nach dem Mutterschutz (da bekommst du keien ALGI sondern Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI), bekommst du Elterngeld und bist über dieses bis zu dem Ende kostenlos pflichtversichert.
In einigen Bundesländern geht das auch mit doppelter Auszahlung dann doppelt so lange!

Beitrag von diewildehilde - 10.08.10 - 06:53 Uhr

Darf ich mal fragen, was mit dem Papa ist?

Beitrag von halbling - 10.08.10 - 18:48 Uhr

Was soll mit Papa sein??#kratz

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.08.10 - 08:16 Uhr

Hallo

Dir steht unterhalt vom Kindsvater, Elterngeld und Kindergeld zu.

Wenn du kein ALG II willst( oder dir nicht zusteht) musst du dich selber nach dem Jahr Eg Bezug krankenversichern und es auch selber zahlen.

BIanca

Beitrag von karin3 - 10.08.10 - 09:52 Uhr

Hallo,

mit Beginn des Mutterschutzes bekommst du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse in Höhe des ALG1. Das Mutterschaftsgeld wird von jeder Krankenkasse anders ausgezahlt, frag bei deiner nach, wie sie es machen. Unter Umständen bekommst du das erste Mutterschaftsgeld erst kurz vor der Geburt...
Nach dem Mutterschaftsgeld bekommst du Elterngeld. Bei der Berechnung werden die Monate mit ALG1 Bezug mit NULL€ rein gerechnet. Es zählen die Monate vor Mutterschutzbeginn. Je nachdem wie viel du vorher verdienst hast, kannst du also auch mehr als den Mindestsatz von 300€ bekommen.
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html
Falls du 1 Jahr Elterngeld beantragst und danach eine Tagesbetreuung hast, kannst du dich wieder arbeitslos melden und bekommst auch wieder ALG1 in jetziger Höhe
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html
"(4) Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist."
Da ihr nicht verheiratet seid brauchst du eine Arbeit bei der du mindestens 401€ verdienst.
Sobald dein Kind geboren ist fang an dich um die Tagesbetreuung zu kümmern.

Gruß Karin

Beitrag von halbling - 10.08.10 - 18:50 Uhr

Hallo!
Kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen!
Falls ihr nach dem Elterngeldbezug noch nicht verheiratet seid müsstest du dich selbst krankenversichern.
LG und alles Gute
Alex