400-Euro-Job und Elterngeldantrag

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Beitrag von lotte80 - 09.08.10 - 23:07 Uhr

Hallo!

Brauche dringend Rat:

Ich arbeite seit Januar auf 400-Euro-Basis. (Davor Elterngeldbezug für älteres Kind)

1. Hab ich Anspruch auf Mutterschutzfrist 6 Wochen vor der Geburt?
2. Wenn diese Mutterschutzfrist nun Ende August beginnt (ich also nur 360 Euro verdiene), zählt dann für das Elterngeld der Monat August nicht mehr in den Zwölfmonatzeitraum mit rein, sondern endet mit Juli 2010?

3. Weiß jemand, ob die 400 Euro voll mit 67% berechnet werden, oder gibts da auch noch Abzüge (Werbekostenpauschale o.ä.)


Wär so super, wenn mir jemand helfen kann!!!:-D

#danke

Liebe Grüße,
Charlotte

Beitrag von susannea - 10.08.10 - 00:10 Uhr

1. Ja, hast du, aber es gibt nur eine Zuzahlung vom AG von den fiktiven 13 Euro täglich zu deinem Einkommen. Und einmalig 210 Euro von der BVA.
2. Nein, der August zählt dann nícht mehr.
3. Bei 400 Euro-Jobs wird nichts abgezogen und es gibt bis zu 100% des Verdienstausfalls!

Es zählen bei dir also die Monate August 2009 bis Juli 2010. Da du aber August bis Dezember 2009 noch Elterngeld fürs ältere Kind erhalten hast, werden 5 Monate von vor dem 1. Mutterschutz genommen zur Berechnung des Elterngeldes.

Und zusätzlich zu dem Elterngeld gibts noch 10% mehr Elterngeld oder mindestens 75 Euro als Geschwisterbonus.

Beitrag von lotte80 - 10.08.10 - 20:54 Uhr

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Das hört sich ja nicht schlecht an! Dann bin ich mal gespannt, was da für ein Elterngeldsatz rauskommt...

Liebe Grüße