Guten Morgen!
Ich habe mal gehört, dass der Unterhalt für Kinder aus der jetzigen Beziehung den Kindern aus einer vorangegangenen Beziehung / Ehe "voranstehen" was den Unterhalt betrifft.
Dh erst das "neue Kind und Partner" und dann die "anderen".
Stimmt das?
Muss man vollen Unterhalt an Ex für Kinder zahlen, wenn man dadurch am mehr als untersten Existenzminimum lebt?
Wieso werden nur 5% Fahrtkosten mit einberechnet, wenn man nachweisen kann, dass man hierbei mtl. wesentlich mehr Ausgaben hat und eine Versetzung in Heimatnähe ausgeschlossen ist?
Kennt sich damit jmd. aus???
Danke.
Unterhaltsfrage
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Beitrag von stefika1982 - 10.08.10 - 05:48 Uhr
Beitrag von silbermond65 - 10.08.10 - 09:54 Uhr
Dh erst das "neue Kind und Partner" und dann die "anderen".
Das kannst du dir schon mal abschminken.ALLE Kinder sind gleichgestellt und werden ihrem Alter entsprechend beim Unterhalt berechnet.
Und falls dann noch Geld über sein sollte.......erst dann die Mutter bzw. Mütter der Kinder.
Muss man vollen Unterhalt an Ex für Kinder zahlen, wenn man dadurch am mehr als untersten Existenzminimum lebt?
Wenn man dadurch am untersten Existenzminimum lebt ,sollte man vielleicht VORHER überlegen,ob man noch Kinder in die Welt setzen sollte oder besser nicht.
Beitrag von liki - 10.08.10 - 11:07 Uhr
"Muss man vollen Unterhalt an Ex für Kinder zahlen, wenn man dadurch am mehr als untersten Existenzminimum lebt? "
natürlich.
Man darf sich allerdings gerne selber jeden Morgen die Frage stellen:
"musste ich mich weiter fortpflanzen, auch wenn ich dadurch am untersten Existenzminimum lebe?"
Und: Natürlich sind alle Kinder gleichgestellt. Vermutlich bekommen aber die Kinder aus der früheren Beziehung mehr Unterhalt zugesprochen, aufgrund ihres höheren Alters (Siehe Düsseldorfer Tabelle). Alles andere wäre sehr hässlich, es gibt keine Kinder die "weniger wert" sind als andere Kinder.
Mit den Fahrtkosten kenne ich mich nicht aus, evtl. wird der Unterhaltspflichtige zum Mangelfall und geht insgesamt eine Stufe in der Düss. Tabelle nach unten, aber das weiß ich wie gesagt nicht.
Liki
Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.08.10 - 13:30 Uhr
Hallo
Man kann mehr als % 5 geltend machen. Das muss man aber glaubwürdig beweisen, das es nicht anders geht.
Zudem kann man die KK und private Altersvorsorge geltend machen. Somit erhöht sich der Selbstbedarf von 900 Euro.
Bianca
Beitrag von rosi_060 - 14.08.10 - 15:20 Uhr
hallo,
alle kinder werden ihres alters nach gleichgestellt.
bei einem neuen partner kann sogar der selbstbehalt des unterhaltspflichtigen von 900 euro um 20 % gekürzt werden.
bei uns war das so!!
wir sind nicht dagegen vorgegangen, da wir nicht unsere (vor allem meine einkünfte - ich bin die neue frau) einkünfte und finanzielle situation preisgeben wollten.
frech ist es schon irgendwie, warum soll ich für das kind aus der vorangegangenen beziehung aufkommen? geht mich doch gar nichts an, vor allem wenn die exfrau den kontakt unterbindet!!
am ende kommt man aber nicht drum herum. das kind hat es ja auch nicht weniger verdient, wie das was in unserem gemeinsamen haushalt lebt. die umstände drum herum ärgern einen halt nur....
vg
