Hallo!
Ich habe zwei Fragen zur Elternzeit:
1. Hat es für mich einen Nachteil, wenn ich den Antrag auf Elternzeit schon jetzt (15.SSW) bei meinem Arbeitgeber einreiche? In der Broschüre zur Elternzeit steht, dass es nicht ratsam ist verfrüht diesen Antrag zu stellen, da der Kündigungsschutz erst 8 Wochen vorher greift. Mein Chef möchte diesen Antrag aber lieber gestern als heute, um eine Vertetung zu suchen.
2. Ich habe vorraussichtlich bis genau Ende März 2011 Mutterschutz. Dadurch noch 7 Urlaubstage von 2011. Kann ich diesen Urlaub schon jetzt, also 2010 nehmen oder mir auch dieses Jahr auszahlen lassen? Ich gehe davon aus, dass während meiner Elternzeit der Betrieb geschlossen wird (Ruhestand Chef). Wenn mein Chef mir den Urlaub 2011 auszahlt, wird mir ja auch das Elterngeld gekürzt, oder?
Danke!
2 Fragen zur Elternzeit (Antrag & Resturlaub)
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Beitrag von joshy2310 - 10.08.10 - 08:27 Uhr
Beitrag von muffin357 - 10.08.10 - 09:35 Uhr
hi,
1. das gilt nur für Papas, die ihre Elternzeit nehmen. DU hast schon ab der Schwangerschaft Kündigungsschutz bis Ende der Elternzeit. - also wenn du jetzt schon weisst, wie lange Du Elternzeit nehmen willst, kannst Du es natürlich jetzt schon mitteilen ... (ich hatte aber noch hin+herüberlegt bis kurz vor schluss)
2. du kannst dir entweder die restlichen urlaubstage 2011 noch vor der Geburt auszahlen lassen, dann hats keinen Einfluss auf das Elterngeld (also in der Lohnabrechnung Januar oder so) -- ooooooder Du machst Dir einen lauen und fragst, ob Du Deine Urlaubstage VOR den Muschu, legen darfst, wenn es auch schon in 2010 ist -- aber vielleicht mahct er ja mit und du kannst 2 wochen früher aufhören? (gesetzlich ist er zu beidem nicht verpflichtet, - die Urlaubstage muss er Dir gesetzlich aufbehalten, bis du wieder bei ihm arbeitest)
lg
tanja
Beitrag von lisasimpson - 10.08.10 - 09:51 Uhr
du DARFST noch gar keine nantrag auf elternzeit abgeben.
dem muß eine geburtsturkunde beigefügt werden.
du kannst deinem ag mitteilen, was du vor hast- rechtsverbindlich ist der antrag nach der Geburt- sonst gar nichts!
ich glaube nicht, daß du dir urlaub von 2011 scho nein jahr früehr auszahlen lassen kannst- weiß es aber nicht genau..
lisasimpson
Beitrag von bibuba1977 - 10.08.10 - 13:30 Uhr
Hi,
der Antrag auf EZ ist formfrei schriftlich zu stellen. Das Vorlegen der Geburtsurkunde ist kein Muss. Die EZ ist spaetestens 7 Wochen vor Beginn zu stellen. Der Kuendigungsschutz fuer Vaeter greift 8 Wochen vor Beginn, fuer die Mutter beginnt er mit Kenntnisnahme des AGs von der SS.
Wenn du weisst, wie du EZ nehmen willst, kannst du es ihm jetzt schon mitteilen. Du kannst das auch im Antrag machen. Musst du aber nicht.
Wie das mit dem Urlaub ist, musst du mit deinem AG absprechen. Vorher nehmen oder auszahlen waere von seiner Kulanz abhaengig.
Er muss dir den Urlaub auszahlen, wenn er ihn nicht mehr gewaehren kann (z.B. wenn er waehrend deiner EZ in Ruhestand geht). Diese Urlaubsabgeltung ist eine Einmalzahlung. Einmalzahlungen zaehlen nicht zur Berechnungsgrundlage des EGs. Also darf das EG auch nicht gekuerzt werden, wenn eine Einmalzahlung waehrend des Bezugszeitraums erfolgt.
LG
Barbara
Beitrag von susannea - 10.08.10 - 16:54 Uhr
1. Ja klar hast du den Nachteil, dass du festgelegt bist und das evtl. schon eine Vertretung da ist, auch wenn du sie dann gar nicht brauchst o.ä.
2. Ja, Elterngeld wird dann gekürzt. Ob er auszahlt muss der Chef entscheiden!
Beitrag von bibuba1977 - 10.08.10 - 20:57 Uhr
Wie kommst du drauf, dass Urlaubsentgelt angerechnet wird auf das EG? Es ist eine Einmalzahlung, die werden nicht angerechnet...
LG
Barbara
Beitrag von susannea - 10.08.10 - 20:58 Uhr
Aber nicht unbedingt nach der Geburt. Von der Logik her müßte es so sein, von der Praxis ist es meist anders.
Denn es handelt sich ja um Einkommen!
Beitrag von bibuba1977 - 10.08.10 - 21:30 Uhr
Ist es mit Sicherheit nicht!
Ich hatte deswegen unter anderem eine Anfrage beim Bundesministerium fuer Familie gestartet und entsprechende Antwort bekommen. Waere auch eine ungerechte Behandlung, wenn es nicht als Bemessungsgrundlage zum EG hinzugerechnet wird, hinterher aber angerechnet wuerde.
LG
Barbara
Beitrag von susannea - 10.08.10 - 21:36 Uhr
Ich kann dir nur die Praxis-Erfahrung berichten und die ist, dass es angerechnet wurde bei diversen.
Und doch, Einkommen ist es, da kann das Ministerium auch nichts ändern.
Aber eigentlich dürfte es nicht angerechnet werden, da hast du Recht!
Beitrag von bibuba1977 - 10.08.10 - 21:39 Uhr
Ich hab nicht gesagt, dass es KEIN Einkommen ist. Ich sage lediglich, es ist genauer gesagt eine Einmalzahlung.
Wenn EG-Stellen das angerechnet haben, ist das falsch und man haette Einspruch einlegen koennen.
LG
Barbara
Beitrag von susannea - 10.08.10 - 21:43 Uhr
Du kannst gegen viel Einspruch einlegen, aber das hilft dir meistens in dem Moment auch cniht weiter ;)
Klar kann man auch Klagen usw. aber auch das bringt dir dann das Geld nicht.
Zumal ich eine Auszahlung in 2011 vom Urlaub, wenn sie da gar nicht arbeitet auch sehr fragwürdig finde!
Beitrag von joshy2310 - 11.08.10 - 08:32 Uhr
Warum ist das fragwürdig???
Wenn ich doch 2011 nur Elternzeit nehme und mein Chef macht den Laden dicht, dann muss er es mir doch ausbezahlen. Anders geht es doch gar nicht.
Wie meinst du das mit fragwürdig?
Beitrag von susannea - 11.08.10 - 10:18 Uhr
Weil in Elternzeit deinen Arbeitsvertrag zu beenden z.B. nicht so einfach geht. Das wird etwas dauern. Damit endet der evtl. erst mit Ende der Elternzeit und dann hättest du auch erst dann Anrecht auf die Urlaubsabgeltung!
