Kann mir jemand sagen, ob das Arbeistlosengeld 1 bei der Errechnung des Elterngeldes mitgezählt wird?
Ich bin seit 01.05.2010 arbeitslos und bekomme ein fiktiv errechnetes Arbeistlosengeld von ca. € 1000,00 (fiktiv errechnet, weil ich nach dem letzten Kind weniger als 150 Tage gearbeitet hatte, bis die Kündigung kam. Dann errechnen die sich das ja irgendwie...) Dann bin ich parallel schwanger geworden und werde so ab November in Elternzeit gehen. Wie hoch wird mein Elterngeld nun sein? Am Ende "nur" die € 300,00 Mindestsatz? Wer weiß was?
Danke,
Alice
Elterngeld nach Arbeitslosengeld 1
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Beitrag von alicedisco - 10.08.10 - 14:45 Uhr
Beitrag von kerstini - 10.08.10 - 14:51 Uhr
Hallo,
ja ist bei dir dann der Mindestsatz von 300€ für 1 Jahr. Aber solltest du nach der Geburt wieder arbeiten gehn, wird dir von den 300€ nichts abgezogen weil es ja bereits der Mindestsatz ist. Und somit kommt wieder mehr Geld ins Haus.
LG
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Kerstin mit Madita & Leo *08.09.09+ und
12.SSW und
17.SSW
Beitrag von alicedisco - 10.08.10 - 14:53 Uhr
Alles klar. Auch gut :)
Liebe Grüße,
Alice
Beitrag von keks2381 - 10.08.10 - 17:52 Uhr
Hallo,
bin mir nicht ganz sicher, aber ist ALG1 nicht auch eine Lohnersatzleistung, weil...
So stehts im Antrag:
Wie hoch waren Ihre Brutto-Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt Ihres Kindes? Hinweis:
Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit oder auf Grund von Wehr- bzw. Zivildienst weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.
Sicher ist aber, das einige Monate vor dem 01.05.2010 werden auf jedenfall noch mit einberechnet (12 Monate zurück)!
also müsstest du auf jedenfall schonmal etwas mehr als den Mindestsatz bekommen.
Ruf doch einfach mal auf der Elterngeldstelle an und frag da nach!
LG
Karin
