Kennt sich jemand mit Kündigungsfristen aus?

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Beitrag von schnuffel0101 - 10.08.10 - 17:29 Uhr

Kennt sich jemand von Euch mit Kündigungsfristen aus? Mein Mann hat bei seiner Firma im März 2004 angefangen und hat zu dem Zeitpunkt einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Dieser Vertrag hat sich seitdem immer stillschweigend verlängert. Nun könnte er eine neue Stelle bekommen. Muss er eine Kündigungsfrist einhalten oder könnte er von heute auf morgen aufhören?

Beitrag von nobility - 10.08.10 - 17:33 Uhr

Kann er. Wenn er dem AG seinen Leistungsausfall für die Zeit der Kündigungsfrist ersetzt.

Beitrag von arkti - 10.08.10 - 17:38 Uhr

Natürlich muss er die Kündigungsfrist einhalten.

Beitrag von schnuffel0101 - 10.08.10 - 17:40 Uhr

Wie lang wäre die, 4 Wochen?

Beitrag von seikon - 10.08.10 - 17:44 Uhr

Das heisst, dein Mann hat jetzt wieder nur einen befristeten Vertrag? Dann solltet ihr überhaupt erstmal in den Vertrag schaun, ob dieser überhaupt eine vorzeitige Kündigung zulässt. Generell ist es nämlich so, dass befristete Verträge von beiden Seiten nicht vor Ende der Laufzeit gekündigt werden können, ausser es ist vertraglich vereinbart.

Wenn im Vertrag nichts steht, oder ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde, dann kommt dein Mann frühestens zu Ende Februar 2011 aus der Sache raus.

Ansonsten, wenn eine Kündigung möglich ist, muss er natrlich die Fristen einhalten.

Beitrag von schnuffel0101 - 10.08.10 - 17:47 Uhr

Seit er den Vertrag 2004 bekommen hat, hat er noch nicht wieder einen neuen bekommen. Er ist einfach dort inzwischen fest eingestellt. Das macht mich ja wiederum etwas stutzig, dass bis heute noch kein neuer Vertrag ausgestellt wurde. Aus dem Grund frage ich, ob es vielleicht ein "Hintertürchen" gibt.

Beitrag von nobility - 10.08.10 - 17:50 Uhr

Wieso wird bei Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages und anschließender Weiterbeschäftigung ein neuer befristeter Arbeitsvertrag daraus? Erläutere das mal.

Beitrag von schnuffel0101 - 10.08.10 - 17:51 Uhr

Das hab ich doch gar nicht gesagt, oder stehe ich jetzt auf der Leitung?

Beitrag von nobility - 10.08.10 - 17:59 Uhr

Ist doch eigentlich klar. Ich meinte seikon, nicht dich schnuffel.

Beitrag von seikon - 10.08.10 - 19:54 Uhr

Deswegen hab ich ja gefragt, ob er immer noch einen befristeten Vertrag hat. Die TE schrieb ja, dass er damals einen befristeten bekommen hat, der sich seit dem immer stillschweigend verlängert hat. Und wenn er sich "immer" verlängert, dann gehe ich halt davon aus, dass die Befristung einfach immer verlängert wurde.

Beitrag von windsbraut69 - 11.08.10 - 06:55 Uhr

"Dieser Vertrag hat sich seitdem immer stillschweigend verlängert."

Der Eingangsthread ist verwirrend formuliert.
Der Übergang vom befristeten in den unbefristeten Vertrag fand ja nur einmal statt.

Gruß,

W

Beitrag von nobility - 11.08.10 - 11:18 Uhr

" Der Übergang vom befristeten in den unbefristeten Vertrag fand ja nur einmal statt."


Tatsächlich. Ein einziger hat das richtig erkannt. Genau so ist es nähmlich.

Nicht immer hast du in deinen Kommentaren recht. Diesmal schon ! #pro

Beitrag von parzifal - 10.08.10 - 22:04 Uhr

Dein Mann steht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Bei einer Kündigung müssen die Vertragsparteien die Kündigungsfristen einhalten.

In der Praxis sieht es aber oft nicht so streng aus wie theoretisch.

Besteht die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu schließen? Regelmäßig hat ein Arbeitgeber wenig Interesse einen Mitarbeiter länger als nötig zu halten der nur noch Dienst nach Vorschrift schiebt (wenn überhaupt).

Letztlich hängt viel davon ab, wie entbehrlich oder ersetzbar man für den AG ist.

Beitrag von uns_uwe - 11.08.10 - 14:14 Uhr

Das Beschäftigungsverhältnis endet, wenn ein konkreter Befristungstermin im Raum stand. Dem ist wohl nicht so.
Demnach ist es unerheblich ob das Dienstverhältnis befristet oder unbefristet ist. Die Kündigungsfrist errechnet sich in der Regel nach Beschäftigungsdauer (der Status bzw. eine Befristung spielt dabei keine Rolle).
Für die Kündigungsfrist ist zuerst eine mögliche Formulierung im Dienstvertrag massgeblich. Danach muss gegebenenfalls der Tarifvertrag betrachtet werden und erst danach ist eine gesetzliche Regelung einschlägig. Hier gilt im Zweifelsfall BGB § 622 mit 2 Monaten zum Ende eines Kalendesmonats.
In jedem Arbeitsverhältnis ist es allerdings auch möglich eine einvernehmliche Vertragsauflösung zu vereinbaren. Diese ist jederzeit ohne Frist und zu einem beliebigen Termin möglich.

Gruss
Uwe

Beitrag von uns_uwe - 11.08.10 - 14:26 Uhr

P. S.
natürlich ist eine Kündigungsmöglichkeit bei einer wirksamen Befristung in der Regel gar nicht vorgesehen.
Theoretisch ist es möglich das sich eine Befristung "stillschweigend" wirksam verlängert. Sofern man z. B. als sachlichen Grund eine bestimmte Genehmigung einer Behörde oder bestimmte haushaltsrechtliche Mittel oder Zuschüsse eingetragen hat und diese jährlich neu bestimmt werden.

Dieses Konstrukt ist fragwürdig zumal nach 6 Jahren.
Auf jeden Fall scheint es nur von sekundärer Bedeutung hinsichtlich eines Kündigungstermins bzw. der Bedeutung einer einvernehmlichen Vetragsauflösung.