Hallo,
also ich habe folgendes Problem! 2007 bin ich bei meinem jetztigen arbeitgeber abgefangen und habe einen befristeten Vertrag für ein halbes Jahr bekommen! Sollte nur eine SS-Vertretung sein! Nun gut ich habe dann 2 Jahre dort gearbeitet und bin selber ss geworden! Der Arbeitsvertrag wurde nie geändert!
Nun wollte ich nach 1 Jahr Elternzeit wieder anfangeb zu arbeiten,aber da meine Betreuung für den Kleinen kurzfristig verhindert war musste ich 1 Woche vorm ersten Arbeitstag um Verlängerung der Elternzeit bitten!
Mein chef sagte dann nur das er mir aber dann keine stelle garantieren kann! aber sobald wieder jemand ss wird(2 Kolleginen sind gerade am üben) bin ich wieder drin!
Nun habe ich eine neue Betreuung und kann bald arbeiten! Die chefs beharren nun darauf das ich erst anfangen kann wenn eine meiner Kolleginnen ss ist!
Ist ja auch schön und gut und natürlich nehme ich das so hin,denn ich liebe diesen Arbeitsplatz!
Aber wie sieht es denn rechtlich aus!???
Mein Partner sagte wenn man 2 Jahre in einem Betrieb arbeitet hat man automatisch einen festen Arbeitsvertrag!???
Außerdem ist meine SS-Verttretung jetzt fest angesetellt! Müsste sie nicht eigentlich den platz wieder für mich frei machen?
Nun gut es war eine Vollzeit stelle und ich möchte jetzt erstmal wieder teilzeit anfangen!
Naja vielleicht kennt sich da ja jemand mit aus und kann mir mal weiterhelfen oder zumindest mir einen Tipp geben wo ich das alle sin Erfahrung bringen kann!???
GLG
Mal eine Frage zum Arbeitsvertrag
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Beitrag von mezzopalme - 10.08.10 - 18:05 Uhr
Beitrag von fensterputzer - 10.08.10 - 18:09 Uhr
da DER cHEF DICH 2OHNE vERTRAG 2 WEITER BESCHÄFTIGT HAT HAST DU EINEN UNBEFRISTETEN aRBEITSVERTRAG; DU GEHST IN eLTERNZEIT UND ER MU? DICH NACH aBLAUF ZU GENAU DEN GLEICHEN bEDINGUNGEN WIEDER WEITERBESCHÄFTIGEN: TEILZEIT KOMMT AUF DEN JOB UND UND UND AN:
Beitrag von fensterputzer - 10.08.10 - 18:10 Uhr
Scheiß Shift Taste, sorry
Beitrag von mezzopalme - 10.08.10 - 18:20 Uhr
Kein Problem hab es ja verstanden! 
Ja ich glaube ob teilzeit hat mit der Größe des Betriebes zu tun stimmts?
also es sind 2 Ärzte und 8 Helferinnen, 2 Laborangestellte und 1 Putzfrau! 
ist glaube ich zu klein was!???
Naja aber cool ist es ja schonmal das ich einen unbefristeten Vertrag habe! ![]()
Vielen dank
Beitrag von manavgat - 10.08.10 - 19:09 Uhr
Ich weiß nicht, warum manche Frauen sich die Butter vom Brot klauen lassen! Du hast einen unbefristeten Vertrag nach dem Arbeitsrecht. Lass Dich von einer Anwältin beraten. Keinesfalls würde ich warten bis da irgendeine schwanger ist. 1 Woche unbezahlten Urlaub aus wichtigem Grund ist keine Grundlage, den Arbeitsplatz zu verweigern!
Gruß
manavgat
Beitrag von schnuffinchen - 11.08.10 - 10:21 Uhr
Sie hat aber doch nicht 1 Woche unbezahlten Urlaub genommen, sondern 1 Woche vor Wiedereintritt die Verlängerung der Elternzeit beantragt.
Da dem offensichtlich stattgegeben worden ist, muss der Arbeitgeber sie erst dann wieder einstellen, wenn die Elternzeit abgelaufen ist.
Vorher hat sie wohl Pech gehabt.
Beitrag von uns_uwe - 11.08.10 - 13:59 Uhr
Keinesfalls ist eine rechtliche Beratung an dieser Stelle ausschlaggebend.
Ohne die konkrete Formulierung ob der ursprüngliche Vertrag konkret auf 6 Monate terminiert war, oder ob er einfach sachlich befristet war und die Vertretene ursprüngliche 6 Monate ausfiel, lässt sich keine sichere Auskunft geben.
Solltest Du z. B. 2007 einfach einen Vertrag als Vertretung für die Elternzeit erhalten haben und die Kollegin in Elternzeit hat mehrfach verlängert, dann handelt es sich rechtlich um eine gültige Befristung.
Solltest Du z. B. einen konkreten Termin im Dienstvertrag haben (befristet beschäftigt bis 31.12.2007) und am 01.01.2008 mit Einverständnis des Arbeitgebers (aber ohne schriftliche neue Befristung) zur Arbeit erscheinen, dann hast Du einen unbefristeten Vertrag.
Es ist nicht korrekt das man pauschal nach 2 Jahren unbefristet beschäftigt ist.
Ganz abgesehen davon, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt: Du hast Deine Elternzeit verlängert. Dies ist verbindlich. Du kannst diese Verlängerung natürlich auch wieder verkürzen. Aber nur wenn der Arbeitgeber einverstanden ist bzw. dies betrieblich gut einrichten kann. Auch hier fehlen leider die konkreten Angaben. Wurde die Verlängerung der Elternzeit schriftlich beantragt. Bis zu welchem Termin wurde sie beantragt bzw. wurde ein genauer Termin bestimmt. Wurde dies vom Arbeitgeber so genehmigt.
Ich sehe leider keinen Anspruch die Elternzeit zu verkürzen oder die Verlängerung zu stornieren, wenn der Arbeitgeber nicht einverstanden ist.
Gruss Uwe
