hallo ihr lieben
weiß momentan nicht wo mir der kopf steht, vielleicht weiß da einer weiter..?
ich bin zahnmed. fachangestellte und hatte sobald mein chef von meiner 1.ss erfuhr ein beschäftigungsverbot, damals seid der 5ssw.
in der ss damals hatte ich einige probleme mit meinen chef, die sich nur über einen anwalt klären ließen..
nun bin ich erneut ss,bereits 20+4ssw habe es meinen chef schriftlich mittgeteillt,bis heute kam nix von ihm.
brauche für den kitagutschein meiner tochter eine bescheinigung über die arbeitszeit nach meiner elternzeit, auch diese hat er mir,nach mehreren anrufen noch nicht ausgestellt.
nun will ich morgen dort hinfahren und sie mir persönlich holen.
meine kleine wird in gut einen monat 3j,
meine frage ist ,er kann mich ja nicht kündigen , aber wie sieht es mit den kitagutschein aus, hat meine maus auch den anspruch, wenn ich im beschäftigungsverbot stehe?
bin ja dann zuhause wieder wahrscheinlich.
evtl. lässt mein chef mich auch arbeiten,das weiß ic dann erst morgen,wenn ich dort hinfahre. nun hab ich ein bisschen bammel das er mich wieder übers ohr zieht. was kann ich tun um morgen mit der bescheinigung dort rauszukommen? kennt sich da evtl. einer aus?
danke schon mal im vorras
lg
frage hab zur elternzeit, 2.ss, beschäftigungsverbot u. kigagutschein
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Beitrag von canimkizi - 10.08.10 - 21:48 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 10.08.10 - 22:02 Uhr
ich weiß nicht in welchem Bundesland du wohnst und was es bei euch mit den Kita-Gutscheinen auf sich hat, aber mit 3 jahren hat jedes Kind einen bundeseinheitlichen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz!
also völlig unabhängig davon ob du arbeitest oder nicht.
kann nur sein (wieder bundeslandabhängig, bzw. von der kommune, die die kosten trägt), wie viele stunden der platz dann hat..
lisasimpson
Beitrag von canimkizi - 11.08.10 - 15:50 Uhr
hallo
ich danke dir für deine antwort. ja das ist bei uns hier auch so, das ein kind ab 3 den anspruch hat. aber ich weiß jetzt nicht wie das ist wenn er mir die bescheinigung nicht ausfüllt. habe heute leider nix erreicht. du hast mir aber schon sehr weiter geholfen, danke
Beitrag von susannea - 11.08.10 - 10:28 Uhr
Ab drei Jahren gibts einen Rechtsanspruch, egal was du machst.
Geh sonst aber eh zum Anwalt, denn du musst den vollen Lohn erhalten (wenn du keine andere Absprache mit deinem Chef getroffen hast für die Zeit, die du vorher gearbeitet hast (evtl. also sogar für Vollzeit).
Und lass dich davon nicht runterbringen, denn das Geld fehlt dir jetzt und beim Elterngeld!
Beitrag von canimkizi - 11.08.10 - 15:55 Uhr
hey
ich danke dir auch für deine antwort.
weißt du vielleicht auch, ob das denn auch so ist sollte ich die bescheinigung über die arbeitszeit von ihm nicht bekommen, das sie trotzdem den anspruch hat? bzw macht es denn so ein anwalt, sichdafür einzusetzten das ich den zettel, was es ja nur ist, zubekommen?
ich danke dir vielmals
Beitrag von susannea - 11.08.10 - 15:57 Uhr
Einen Zettel mit Arbeitszeiten brauchst du nur für die Studnenzahl, einen Anspruch auf einen Platz hast du imemr ab 3. Es macht dann also eher Sinn, den bei der Gemeinde per Anwalt durchzusetzen ;)
