Hallo,
habe eine kurze Frage. Auf welches Geld wird das BV angerechnet, wenn ich in der 2. ss wieder BV bekomme??? Auf den letzten Lohn oder das ELterngeld????
Würde mich wirklich interessieren.
Vielen Dank für euere HIlfe.
LG und schönen Abend noch
Kati
Auf welches Geld wird Beschäftigungsverbot in 2. Ss angerechnet???
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Beitrag von kati0804 - 10.08.10 - 22:18 Uhr
Beitrag von kati543 - 11.08.10 - 08:01 Uhr
Also erst einmal mußt du natürlich schwanger sein, um ein BV zu bekommen. Ein BV in der 1. SS bedeutet nicht, dass du in jeder folgenden auch eines bekommst. Ein BV bekommst du nicht, wenn du in Elternzeit bist und voll zu Hause bist. Du kannst während der Elternzeit für ein älteres Kind nur ein BV bekommen, wenn du ein Minijob oder ein Teilzeitjob hast und nur für diesen Job gilt dann auch das BV und nur in dieser Höhe bekommst du Geld weiter ausgezahlt. Dir soll durch das BV kein finanzieller Nachteil entstehen, du bekommst nicht mehr Geld als vorher, sondern genauso viel. Wenn du noch Elterngeld erhältst, bekommst du das während eines BV ganz normal weiter.
Beitrag von susannea - 11.08.10 - 10:25 Uhr
Auf den letzten Lohn vor der SS oder auf den vor der 1. SS, je nachdem, ob du zwischendurch gearbeitet hast!
