elterngeld

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Beitrag von jennymergens - 11.08.10 - 09:53 Uhr

hallo,
ich bin mit unserem zweiten kind schwanger (kommt anfang november)
und wollte mich jetzt um die ganzen unterlagen kümmern.
jetzt hab ich gelesen das man angeblich wenn man innnerhalb von 24 monaten zwei geburten hat (wäre bei mir so) man mehr elterngeld bekommen würde.
in meinem fall wären es statt angeblicher 300€ dann 450€.
hab dann mal einen elterngeld rechner benutzt und der zeigte dann an das man für das zweite kind angeblich einen bonus von 75€ bekommen würde.
kennt sich einer damit aus?
mfg

Beitrag von anyca - 11.08.10 - 10:12 Uhr

Das mit dem Geschwisterbonus von 75 Euro stimmt, von den 450 hab ich noch nie was gehört.

Beitrag von susannea - 11.08.10 - 10:20 Uhr

Wieviel du bekommst hängt davon ab, was du vor der Geburt des 1. Kindes verdient hast, wann genau der Mutterschutz bei beiden begann, ob du jetzt in Elternzeit bist (noch einen AG hast) usw.

Das ist etwas komplexer.

Klar ist, dass du bis das ältere Kind drei ist oder bis das Elterngeld beendet ist 75 Euro oder 10% des Elterngeldes mehr erhältst als Geschwisterbonus!

Beitrag von kati543 - 11.08.10 - 11:59 Uhr

Du bekommst einen Geschwisterbonus, solange das ältere Kind noch keine 3 Jahre ist. Es ist also auch möglich, den Geschwisterbonus nur ein paar Monate zu bekommen. Wegen der Höhe stimme ich meiner Vorrednerin zu.

Beitrag von becca78 - 11.08.10 - 15:31 Uhr

Hallo

Meine Kids sind auf den Tag genau 2 Jahre auseinander. Beim Zweiten wurde noch ein Teil des EK von vor der ersten Geburt berücksichtigt, da die Zeit mit Elterngeldbezug von Kind 1 und Mutterschaftsgeld von Kind 1 nicht zu den 12 Monaten vor der Geburt des zweiten Kindes reinzählen.
Daher kann es sein, dass das Elterngeld bei dir über 400 Euro beträgt.

Weiterhin gibt es den Geschwisterbonus v. 75 Euro, solange das erste Kind unter 3 ist. (Als Beispiel: würde dein erstes Kind im Januar bereits 3, dann würde der Geschwisterbonus ab diesem Zeitpunkt wieder gestrichen.)

LG,
Becca

Beitrag von keks2381 - 12.08.10 - 10:22 Uhr

Hallo, bei mir ist es so, das mein Sohn bei der Geburt meines 2 Kindes knapp 2 Jahre alt sein wird.

So stehts im Antrag:
Wie hoch waren Ihre Brutto-Einkünfte in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt Ihres Kindes? Hinweis:
Wenn Sie in dieser Zeit Mutterschafts- oder Elterngeld bezogen oder wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit oder auf Grund von Wehr- bzw. Zivildienst weniger verdient haben, ersetzen Sie die davon betroffenen Kalendermonate bitte durch solche aus der Zeit vor den 12 Monaten.


Hab dann auf der Elterngeldstelle angerufen und nachgefragt sieht dann so aus:

Mein Mutterschautz beginnt am 15.12.2010. Das heißt, Elterngeld wird berechnet von November 2009 bis Oktober 2010, es zählen nur volle Kalendermonate (hatte ab Januar 2010 einen Minijob). Da ich aber November und Dezember 2009 noch Erziehungsgeld erhalten habe, werden diese 2 Monate von dem Einkommen berechnet, das ich vor der Geburt ( und Mutterschutz) von meinem ersten Sohn erhalten hab.
Plus Geschwisterbonus 10% vom Elterngeld, mindestens 75 €

Hoffe Du kannst dem folgen!

LG
Karin