kennt sich wer dmait aus irgendwie blick ich da gar nicht durch.
mein schuldenberater meinte er würde mir dann so ein schreiben aufsetzen wo drinsteht das wir statt dem betrag von 985€ (oder so ähnlich) knapp 3000€ freihaben.
Nun sagte aber unsere SB bei der bank das dieses Schreiben nur gilt wenn eine Pfändung vorliegt und dieses schreiben dann aktuell sein muss.
Aber das ist ja eine Rennerei wenn ich dann erst den betrag höher setzen lassen muss..
Also wer hat denn schon sien Konto umstellen lassen? Und was habt ihr dafür tun müssen ausser bei der bank vorsprechen und unterschreiben? Welche Unterlagen wurden wenn von euch verlangt?
P-Konto
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Beitrag von sweetangel1983 - 11.08.10 - 14:34 Uhr
Beitrag von galeia - 11.08.10 - 14:59 Uhr
Die Reform ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten. Ab diesem Tage kann jeder Inhaber eines Girokontos von seiner Bank oder Sparkasse die Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Das gilt auch für bereits gepfändete Konten.
Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 985,15 Euro je Kalendermonat. Dieser Basispfändungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten des Schuldners: Der Basispfändungsschutz erhöht sich um 370,76 Euro für die erste und um jeweils weitere 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person. Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen werden zusätzlich geschützt. In der Regel genügt ein Nachweis bei der Bank. In besonderen Fällen, z.B. wegen außerordentlicher Bedürfnisse des Schuldners aufgrund Krankheit, kann der pfandfreie Guthabenbetrag vom Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (Finanzamt, Stadtkasse) individuell angepasst werden.
Das P-Konto nützt nicht nur Schuldnerinnen und Schuldnern, sondern wirkt sich auch positiv auf die Belange der Gläubiger aus. Denn wer weiter arbeiten gehen und mit seinen pfandfreien Einkünften wirtschaften kann, wird am Ende auch seine Schulden tilgen können. Weil die Verwaltung von Kontopfändungen beim P-Konto weniger aufwändig und bürokratisch ist, profitieren überdies Banken und Sparkassen von der Neuregelung.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum P-Konto finden sie hier.
Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/Verbraucherschutz/Reform_der_Kontopfaendung_1cg.html
(Google ist schneller und besser als urbia bei solchen Fragen)
Beitrag von kiddy100 - 11.08.10 - 19:41 Uhr
Hi,
ich hatte mich bei meiner Bank erkundigt wie das abläuft.
Klar kann sich jeder sein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, aber..... das kommt in die Schufa und der Scorewert bei z. B. Creditreform und Bürgel sinken.
Man sollte sein Konto nur umwandeln lassen, wenn auch ne Pfändung vorliegt, ansonsten hat man evtl. Nachteile.
lg
kiddy
Beitrag von sweetangel1983 - 11.08.10 - 20:51 Uhr
welche nachteile? wir haben eh nur ein Guthabenkonto und durch die baldige PI sowieso in der schufa...
Mein Schuldenberater sagte das sollten wir auf alle Fälle umwandeln. schon auch für später nicht das unser InsoVerwalter nachher das Konto dichtmacht und wir dann erstmal nix haben..
Beitrag von mama2003-2009 - 11.08.10 - 16:17 Uhr
Wende dich mal mit deiner Frage an
www.forum-schuldnerberatung.de
Die helfen dir weiter, da haben einige schon ein P-Konto errichtet.
lg mama
