Ab wann ergänzendes ALG II?

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Beitrag von melmystical - 11.08.10 - 15:30 Uhr

Hallo! #winke

Ich habe mal eine Frage für meine Schwägerin. (Ich weiß, hier gibt es immer viele Fragen für die "Freundin", aber hier geht es wirklich nicht um mich. ;-))

Mein Schwager arbeitet Vollzeit und verdient ca. 1.500 Euro netto. Dazu bekommen sie Kindergeld. Meine Schwägerin arbeitet nicht. Das Kind ist 1 Jahr alt.
Nun ist es so, dass sie mit dem Geld nicht hinkommen. Ich muss sagen, die beiden leben wirklich sparsam, aber es scheint wohl doch nicht zu reichen. Meine Schwägerin bemüht sich ja um Arbeit, aber zuerst muss sie einen Platz für die Kleine finden.

Jetzt hat sie was von ergänzendem ALGII gehört. Könnte sie da Übergangsweise was bekommen?

Ich habe gerade mal gegooglet und mir die Formulare angeguckt. Ich weiß jetzt schon, dass die Ausfüllerei wieder an mir hängen bleibt, das ist nicht so ihr Ding. #augen
Daher möchte ich wissen, ob sich die Arbeit überhaupt lohnt, oder ob sie sowieso nichts bekommen würden?

#danke

Beitrag von babe2006 - 11.08.10 - 15:35 Uhr

Hallo,

ja das gibt es...aber nicht bei 1500 Euro Netto für 3 Personen!?

Um es genau zu wissen, müssten sie einen Antrag auf Hartz 4 stellen.
Entweder wird er genehmigt oder abgelehnt...

aber sie haben doch die möglichkeit Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) zu stellen...


Beitrag von melmystical - 11.08.10 - 15:37 Uhr

Also meinst du, dass das Geld eigentlich reichen müsste?

Wohngeld kenne ich gar nicht. Gucke ich gleich mal nach.

Beitrag von babe2006 - 11.08.10 - 15:41 Uhr

Für 2 Erwachsene und 1 Kleinkind... denke ja...
aber ich weiß ja nicht wie hoch Miete und die anderen Ausgaben sind...

Im übrigen meine Schwester ist im Alg2 Bezug, 2 Erwachsene und 3 Schulpflichtige Kinder und bekommen 1300 Euro inkl. Miete und Nebenkosten...

sorry, kenne mich auch nicht weiter aus... aber als mein Mann noch Angestellter war, verdiente er auch etwa 1500 Euro Netto + 164,- Euro Kindergeld... wir kamen damit eig. aus. Manchmal wenn die Nachtzuschläge vom Schichtdienst wegfielen war es sogar weniger...

Beitrag von king.with.deckchair - 11.08.10 - 16:45 Uhr

"ja das gibt es...aber nicht bei 1500 Euro Netto für 3 Personen!"

Soso. Und du weißt das natürlich ganz genau, was?!

Beitrag von babe2006 - 11.08.10 - 17:12 Uhr

Hab ich NIE behauptet...

Liebe Arge Sachbearbeiterin... wenn du den anderen beitrag gelesen hast, steht dort das ich mich nicht auskenne und nur von meiner Schwester mit Mann und 3 Kindern berichten kann....


aber da du ja es so genau weißt, kommt deine Hilfe bestimmt gut an :)

also leg los :)

Beitrag von manavgat - 11.08.10 - 20:44 Uhr

Wer weiß dass er keine Ahnung hat, sollte einfach die Klappe halten!

Gruß

Manavgat

Beitrag von babe2006 - 11.08.10 - 21:22 Uhr

dito ;)

Beitrag von yale - 11.08.10 - 15:41 Uhr

Zum einen wie mein vorredner schon meinte Wohngeld.

zum anderen Kinderzuschlag beantragen,ggf. müssen sie kein ALG II zur ergänzung beantragen.

Und wenn du wissen willst ob sie ein anspruch auf ALG II haben google mal ALG II rechner.

Beitrag von seikon - 11.08.10 - 15:43 Uhr

Das kommt drauf an.

Also für sich selber haben sie und ihr Parnter je 323 Euro Bedarf. Für das Kind 215 Euro. Macht 861 Euro.

Dazu dann noch angemessene Miet- und Heizkosten. Was als angemessen angesehen wird hängt von der jeweiligen Stadt ab. In Essen sind das z.B. bei 3 Personen 348 Euro Kaltmiete + Nebenkosten. Bei 3 Personen darf die Wohnung i.d.R. bis zu 75 qm groß sein. Einige Städte genehmigen jedoch auch größere Wohnungen, solang die Kosten im angemessenen Rahmen liegen. Das müsste bei der Arge vor Ort erfragt werden.

Vom Einkommen des Parnters wird ein Freibetrag runter gerechnet. Bei 1500 Euro netto wird er vermutlich mehr als 1500 Euro brutto bekommen. Also hat er den maximalen Freibetrag von 310 Euro. Das heisst, von seinem Einkommen werden 1190 Euro auf den Bedarf angerechnet. Das Kindergeld wird ebenso voll angerechnet. Macht also ein Einkommen von 1374 Euro. Wenn deine Schwägerin sich das Elterngeld hat splitten lassen, dann wird alles über dem halbierten Sockelbetrag von 150 Euro aufs Alg 2 angerechnet.

Wenn das anzurechnende Einkommen über dem Bedarf deiner Schwägerin liegt, dann erhalten sie kein ergänzendes Alg 2.
Da sie recht nah an der Grenze liegen können sie auch Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.




Beitrag von melmystical - 11.08.10 - 15:50 Uhr

Das ist ja mal ausführlich, vielen Dank! :-)

Die Wohnung ist recht klein, da werden sie wohl mit Wohngeld Glück haben.

Beitrag von seikon - 11.08.10 - 16:40 Uhr

Naja, die Größe allein machts ja nicht allein aus. Kann ja sein, dass sie zwar klein, aber zu teuer ist. Das müsste man eben wie gesagt bei der Stadt erfragen.
Aber wenn man mal das anrechenbare Einkommen von 1374 Euro nimmt, und davon die 861 Euro Alg 2 Bedarf runter rechnet, dann dürfte die Wohnung warm rund 513 Euro kosten. Bzw. wenn sie 513 Euro oder weniger kostet, dann werden sie wohl kein Alg 2 erhalten.

Sie sollen einfach mal einen Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag stellen. Wenn der abgelehnt werden sollte, dann steht in dem Bescheid ja i.d.R. auch drin, dass z.B. das Einkommen zu gering ist und Alg 2 beantragt werden muss.