bitte um rat nachnamen

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Beitrag von schatzy-janina 11.08.10 - 15:44 Uhr

halllooo ich habe mal ne frage meine freundin hat ein sohn mit in unsere beziehung gebracht er ist 1 jahr und 6monate alt sie hat das alleinige sorgerecht für ihn..wir wollen heiraten und möchten dann das auch der kleine meinen namen bekommt...kann sie das allein entscheiden oder wie??nicht wundern das ist der name von meiner freundin hier hab mich nur drüber eingeloggt..lg#winke

Beitrag von muttiator 11.08.10 - 18:03 Uhr

Ja, das kann sie. Ich habe das bei meinen 2 größeren Kindern auch gemacht bei unserer Hochzeit.

Beitrag von ephyriel 11.08.10 - 18:56 Uhr

Namensgebung durch Eheschließung ist möglich.
Nur bei einer ewtl. Adoption weiss ich es nicht genau!
#winke

Beitrag von sacoma 11.08.10 - 18:58 Uhr

Ja, das kann deine Freundin alleine entscheide. Ich habe auch die alleinige Sorge für die Tochter und habe jetzt geheiratet, sie trägt nun den Namen meines Mannes.

Es muss eine Sorgerechtserklärung vom Jugendamt beantragt werden, in der steht, dass deine Freudin das all. Sorgerecht hat und die Geburtsurkunde muss vorgelegt werden und schon kann es mit der Namensumschreibung losgehen.

Wir haben allerdings, aus Respekt vor dem leiblichen Vater, den Kindsvater gefragt und ihn nicht vor verendete Tatsachen gestellt.

LG sacoma

Beitrag von ephyriel 11.08.10 - 19:04 Uhr

VOLLendete Tatsachen meinst Du sicher ;-)

Das finde ich wirklich sehr gut von dir und deinem Mann das ihr den leiblichen Vater nicht so übergangen habt!
Wär schön wenn das mehrere Menschen so sehen würden wie ihr! Hut ab und alles Liebe
Billa#winke

Beitrag von kati543 11.08.10 - 22:19 Uhr

Generell stimmt es schon so, dass solange das alleinige Sorgerecht die Frau hat, das Kind den neuen Namen der Mutter annehmen kann. Allerdings sollte das vorher freundlich mit dem Kindsvater abgestimmt werden. Du kennst sicherlich das neue Urteil zum Sorgerecht. Nicht dass deine Freundin dann eine Sorgerechtsklage bekommt.

Beitrag von schatzy-janina 12.08.10 - 10:39 Uhr

hey danke erstmal für die antwort..was für ein neues urteil bezogen aufs sorgerecht??bitte um aufklärung

Beitrag von kati543 12.08.10 - 13:40 Uhr

Der Vater hat das Recht jetzt das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen auch gegen den Willen der Mutter. Früher hatte der Vater nur eine Möglichkeit an das Sorgerecht zu kommen, wenn die Mutter wollte, oder wenn sie das Kind vernachlässigt hat. Hat der Vater erst das Sorgerecht, muß er der Namensänderung zustimmen bzw. kann sie eben ablehnen. Mit dem Sorgerecht erhält er natürlich gleichzeitig noch wesentlich mehr Rechte und Pflichten.
Zustimmen muß er natürlich auch wenn der Nachname des Kindes der Name des Vaters ist.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Gericht es nicht verstehen kann, wie eine Einbenennung dem Kindeswohl dient. Zumindest nicht mehr nach dem Urteil und wenn der Vater deswegen klagt.
Weißt du weswegen der Vater diese Klage gestartet hatte (und letztendlich deswegen das Gesetz für ungültig erklärt wurde)? Die Mutter wollte wegziehen und damit wäre der Umgang für den Vater unmöglich geworden. Er hatte vorher nicht den Wunsch gehabt, das Sorgerecht zu bekommen, er wollte nur den Kontakt aufrecht halten.

Beitrag von hauke-haien 12.08.10 - 09:44 Uhr

Mann-o-Mann, schon 4 falsche Antworten!
Wenn das mal so weiter geht, dann glaubt es nachher noch einer #rofl

Richtig ist:
Deine Angaben reichen nicht, um die Frage zu beantworten. Der Kindsvater muss einer Einbennung zustimmen, wenn er entweder das Sorgrecht hat oder das Kind den Namen des Vaters trägt.

Die Einbennung ist übrigens nicht rückgängig zu machen. Wenn also diese Beziehung genauso wie die vorherige verläuft (scheitert), dann trägt das Kind den Namen eines Mannes, mit dem es weder bioliogisch noch familiär etwas zu tun hat.
Zum Wohl des Kindes kann man davon also eigentlich nur abrraten.

LG, H.H.

Beitrag von hummelinchen 19.08.10 - 16:45 Uhr

nicht vier falsche, halt nur teilweise richtig. #cool

Ich war nie verheiratet, dass Kind trug meinen Namen, ich brauchte nischts vom Vater...
Und deshalb ist auch dein "Richtig ist" nur teilweise richtig... ;-)

der letzte Teil stimmt dann wieder...

#winke Tanja

Beitrag von pretty-mama 24.09.10 - 14:29 Uhr


Wir werden nächsten Jahr heiraten und meine Kinder bekommen dann auch den Namen meines Freundes. Von der Großen ist er nicht der leibliche Vate,r übernimmt die Vaterrolle aber seit 6 Jahren. Selbst wenn unsere Ehe irgendwann scheitern sollte, denke ich nicht, dass auch die Stiefvater-Kind-Beziehung scheitert. Meine Tochter trägt dann zwar nicht den Namen eines Mannes, mit dem es bioliogisch zu tun hat , aber weiterhin familiär zu tun haben wird!

lg Tanja

Beitrag von august2 12.08.10 - 14:33 Uhr

...so einfach ist das nicht! Ohne einverständnis des Kindsvaters geht das nicht, auch wenn Sie das alleinige sorgerecht hat. Mein bester Freund war in der gleichen Situation. Sein eX hat geheiratet und sie wollte, dass die Tochter den Namen des neuen Mannes annimmt. Mein Kumpel wollte das nicht. Sie ist vor Gericht gegangen und hat es ncith durchgesetzt bekommen.

Beitrag von pantie 13.08.10 - 23:57 Uhr

hm finde die aussagen die hier gemacht werden irgend wie sehr verwunderlich

ich bin seit 8 jahren verheiratet vor 8 jahren bekamm mein sohn denn namen meines mannes per namens schenkung und ich brauchte keine unterschrift von dem leiblichen vater da ich das alleinige sorgerecht hatte wurde mir gleich gesagt das ich ihn dann nicht fragen muss da ich das alleine entscheiden kann wie gesagt das war vor 8 jahren und soweit ich weis hat sich daran auch nicht geendert so fern die frau das alleinige sorgerecht hat .

selbst heute noch habe ich das alleinige sorgerecht und die adoption leuft auch schon dafür musste der leibliche vater nur ne abtrettungs urkunde unterschreiben die notariel beglaubigt wurde das wars die adoption leuft seit lätztes jahr und ist in 2 wochen durch .


wenn ich august seine antwort lesse kann ich mir das nur so erklären das sie nicht das alleinige sorgerecht hatte sonst wär sie nähmlich damit durch gekommen also war da wohl nix mit alleinigen sorgerecht dann haben die beiden sich das da nähmlich schon geteilt da ist das wieder was anderes

Beitrag von hauke-haien 16.08.10 - 08:32 Uhr

helfst du dainen kinder eigendlisch bei den hausaufgaben arme kinders dass kommt dabei raus wenn man den müttern die alainige verantwortung überlesst ich finde es wirklich schadde wenn sie sich auf ihre einzige qualifikation so viel einbilden und meinen zu wissen was das bäste für die kinder ist obwohl sie nicht mal gefragt werden op sie ahnung davon haben da bin ich richtich fro wenn äntlich mal was geändert wird

Beitrag von pantie 16.08.10 - 13:03 Uhr

naja würde mal sagen schau lieber deinen beitrag an der ist viel schlimmer wie meiner also

urteile nie über menschen die du nicht kennst an hand von schreiben kann man dies erst recht nicht

ich habe nicht gesagt was das beste ist sondern nur wie es bei mir war
und ich glaube nicht das du dabei warst oder

und ich glaub ich habe mehr ahnung davon wie du da ich selber adoptiert bin weiß ich wie es bei mir war und wie es bei meinem sohn jetzt ist

ich habe noch nie als alleinerziehend gegolten weil mein mann schon da war noch vor der geburt also hast du da auch schon mal keinen plan von

ganz erlich du bist ganz schön frech muss ich sagen

und ich würde dir raten lass die kinder aus dem spiel man zieht nicht irgend welche kinder mit rein
Du kennst meine nicht wo rüber ich ganz froh bin sonst müsste ich damit rechnen das du ihnen nur blödsinn erzählst

Beitrag von parzifal 16.08.10 - 15:37 Uhr

Hatte Dein Kind denn Deinen Namen oder den des Vaters?

Beitrag von pantie 17.08.10 - 03:24 Uhr

er hatte meinen mädchen namen da ich mit dem vater nicht verheiratet war
und hier gehts es ja darum wie es ist wenn man das alleinige sorgerecht hat wie das dann funktioniert

wenn man natürlich sich das sorgerecht teilt ist es klar das man dann die unterschrift braucht

Beitrag von parzifal 17.08.10 - 08:45 Uhr

Es wurde doch ausgeführt, dass man dann eben nicht die Unterschrift braucht, sondern nur dann, wenn (auch bei Unverheirateten mit alleinigem Sorgerecht) dass Kind den Namen des Vaters trägt (ich weiß aber nicht ob dies stimmt).

So wie ich es verstanden habe, heißt das also

Unverheiratet + alleiniges Sorgerecht + Kind hat Namen des Vaters = Unterschrift notwendig.

In diesem Fall könnte theoretisch August auch die Unterschrift benötigt haben.

Beitrag von pantie 17.08.10 - 13:07 Uhr

es ist eigentlich so das bei unverheirateten paaren das kind denn namen der mutter hat ausser sie hat bei der geburt drauf bestanden das das kind denn namen des vaters bekommt
dies wird in der regel eigentlich nie gemacht da die meisten drauf verziehten

und hier gehts ja da rum wie es ist wenn die mutter das alleinige sorgerecht hat .

ich habe deswegen die tage mich noch mal genau erkundigt bei uns am standesamt und bei jugendamt solange die mutter das alleinige sorgerecht hat kann sie bestimmen welchen namen das kind trägt sie muss denn leiblichen vater nicht um zustimmung bitten

bei ehelichen kindern sieht das anderst aus ist das kind in der ehe geboren trägt dieses kind in der regel denn gemeinsamen ehenamen auch ist hier die sorgerechts regelung so das hier beide eltern das sorgerecht haben nach einer scheidung wir in selten fällen der mutter das alleinige sorgerecht zu gesprochen
sollte diese dann neu heiraten muss sie denn vater um zustimmung bitten sofern das gemeinschaftliche elterliche sorgerecht nicht durch einen gerichtlichen beschluß aufgehoben wurden

sollte dies der fall sein und die mutter durch einen beschluß das alleinige sorgerecht erhalten haben kann sie alleine bestimmen ob das kind denn namen des leiblichen vaters weiter hin trägt oder ob sie eine namens enderung durch führen läst.

in der regel trifft dieser fall bei 1% der geschiedenen paare zu



die grundsätzliche regelung besagt bei nicht ehelichen kindern wird der mädchenname der mutter eingetragen und die elterliche sorge der mutter zuerkannt
gesonderte regelungen können zu treffen wenn die leibliche mutter erklärt das das kind denn nachnamen des leiblichen vaters annimmt und sie in die elterliche- gemeinschafts- sorge einwilligt

lehnt die mutter dieses jedoch ab erhält das kind denn namen der mutter

hinweise

leibliche väter können bei dem örtlichen amtsgericht die elterliche sorge beantragen dieses wird in der regel über das vor ort ansässige jugendamt geführt und geprüft

die leibliche mutter kann die elterliche sorge in sofern ablehnen wenn sie nachweisen kann das der leibliche vater nicht in der lage ist sich um das gemeinsame kind zu kümmern und es zuversorgen wenn kindeswohl-gefährdung dem vater nachgewissen werden kann

dies trifft in denn meisten fällen nicht zu
jeder fall muss einzeln betrachtet und beurteilt werden.


ich hoffe das jetzt einiger maßen klar ist wie es läuft







Beitrag von parzifal 17.08.10 - 16:01 Uhr

Vorweg: ich weiß nicht welche Regeln gelten.

Du bist also der Meinung eine alleinsorgeberechtigte Mutter braucht für einen Namenswechsel nie die Zustimmung des Vaters.

Also auch nicht, wenn ein Kind bei unverheirateten Eltern den Namen des Vaters trägt (auch wenn dies unüblich sein mag). Die Mutter kann dann ohne Zustimmung des Vaters den Vaternachnamen des Kindes gegen den Namen des neuen Vaters austauschen?

Wie gesagt. Ich selbst habe keine Ahnung.

Beitrag von pantie 17.08.10 - 16:28 Uhr

ja es heist aber nicht das er dann der neue vater ist
ein namens wechsel ist keine aberkännung der vaterschaft
die mutter kann auch hin gehen und dem kind ihren mädchen namen geben wenn sie diesen auch annimmt

solange sie das alleinige sorgerecht hat und es ist ja so das meistens die kinder denn namen des vaters haben weil die eltern verheiratet waren

waren sie es nicht haben beide eine erklärung abgegeben zur gemeinschaftlichen elterlichen sorge beim jugendamt da ja auch die vaterschaft anerkannt werden muss weil sonst bekommt das kind nicht denn namen des vaters das heist da haben auch beide das sorgerecht


wie gesagt eine namens enderung ohne unterschrift des leiblichen vaters geht nur wenn die mutter das alleinige sorgerecht hat.

habe es beide elternteile so müssen beide unterschreiben

Beitrag von krypa 17.08.10 - 16:44 Uhr

Hallo pantie,

wenn unverheiratete Eltern ohne gemeinsame elterliche Sorge dem Kind den Nachnamen des Vaters geben, dann ist bei einer späteren evtl. Namensänderung des Kindes die Zustimmung des Vaters notwendig.

Siehe:

http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/rechtstippnamensrecht01.pdf

MfG krypa

Beitrag von parzifal 17.08.10 - 16:57 Uhr

Das der Stiefvater durch seine Namensgebung nicht zum Vater wird ist klar.

Dem Link von Krypa ist aber eindeutig zu entnehmen, dass in der genannten Konstellation doch die Genehmigung des Vaters erforderlich ist (wenn das Kind seinen Namen trägt).

Beitrag von karna.dalilah 18.08.10 - 12:07 Uhr

und ich kann diese Aussage durch Erfahrung bestätigen :-D

Ich mußte nachweisen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe.
Es wurde mittels Geburtsurkunden festgestellt, dass mein Sohn meinen Familiennamen trägt.
Mein Kind wurde gefragt, ob er den Namen seines Stiefvaters tragen möchte und warum.
Mein Kind mußte auch unterschreiben ( da er schon über 5 Jahre war)

Beitrag von pantie 18.08.10 - 18:07 Uhr

bei mir wurde es aber so gemacht.

mein sohn lebte auch von geburt an mit meinem partner und mir zusammen ich wohnte schon vor der geburt mit ihm zusammen
und ich brauchte keine unterschrift vom leiblichen vater


wie gesagt jeder fall wird einzeln bewertet und da kann es durch aus auch unterschiede geben

kenne einige bei denn wurde es genauso gemacht.