Hurraaa -neuer Job!!! bald weg vom Staat? @ King bitte - oder andere

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Beitrag von miaplacidus - 11.08.10 - 17:03 Uhr

Einen schönen guten Tag

Ich freu mich so - ich habe eine Stellenzusage als Arzthelferin in Halbtagsanstellung mit 25 h Wochenstunden -. und das nur vormittags. Ich bin total aus dem Häuschen!!!

Ich bin alleinerziehende Mami von 2 Kindern (1 schulfpfl. und 1 KiGa-Kind)
Die ganze zeit habe ich per Heimarbeit Daten eingetippt für eine Firma und bezog so einen Bruttoverdienst von 445 Euro, netto 390 Euro. Meine Kinder bekamen Wohngeld von 240 Euro und ich bezog angleichende Leistungen der Arge in Höhe von 240 Euro.
Ich erhalte Kindergeld 368 Euro und Kindesunterhalt 313 Euro.

Nun werde ich ab 01.09. einen bruttoverdienst von ca. 1038 Euro haben und ca. 820 Euro netto - wenn der Brutto/nettorechner stimmt :-)

Meine frage: Bin ich dann weg von Wohngeld und Alg II oder bin ich immernoch wer, der angleichende Leistungen beziehen könnte?

Ich freu mich so über meine neue arbeit, das ich Luftsprünge machen könnte.... huuuiiiiiiiiiiiiiii

Euch allen noch einen schönen tag und danke für die Hilfe.

VlG
Mia

Beitrag von pollypo - 11.08.10 - 17:08 Uhr

Hallo

Hab ich das jetzt richtig gerechnet, oder stellst du dich echt schlechter damit wenn du diesen Job annimmst #schwitz

klär mich mal bitte auf #danke

Beitrag von miaplacidus - 11.08.10 - 17:13 Uhr

Ich würde mit der Annahme der Stelle knappe 100 Euro weniger verdienen, wenn ich alles überschlage.
Dafür bin ich aber wieder in meinem Beruf.

Beitrag von pollypo - 11.08.10 - 17:15 Uhr

Das ist echt ein Witz :-[

Da wird man noch bestraft wenn man wieder arbeiten geht.
Aber ich find es toll dass du es machst und gönne dir von ganzem Herzen irgendwelche Zuschläge die dir gegebenenfalls noch zustehen.

Gruss, die Polly #winke

Beitrag von miaplacidus - 11.08.10 - 17:17 Uhr

Ganz vielen lieben Dank, ich freu mich tierisch über den Job!
Viele Grüße
Mia

Beitrag von king.with.deckchair - 11.08.10 - 18:38 Uhr

"Da wird man noch bestraft wenn man wieder arbeiten geht"

Dummes Zeug.

Es wird nicht das gesamte Gehalt bei ALG II oder Kinderzuschlag gegengerechnet, es gibt einen Freibetrag, der mit höherem Bruttogehalt auch höher wird. Sie wird also so oder so mehr Geld haben als jetzt! Es wird wirklich Zeit, dass man mal aufhört, das faule-Leute-Märchen "Wer arbeitet, ist der Dumme" in die Welt zu setzen!

Jemand, der arbeitet, hat immer mehr Geld, als wenn er nur ALG II bezöge. Auch wer ALG II noch ergänzend zum Gehalt bekommt, hat mehr als einer, der nur ALG II erhält!

Beitrag von pollypo - 11.08.10 - 19:02 Uhr

Ich bin von der Rechnung ausgegangen die im AT erwähnt wurde. Und da hatte mir die TE ja auch bestätigt dass sie weniger hat als zuvor.
Ich bitte vielmals um Verzeihung dass ich dein Blut in Wallung gebracht habe #aerger

Beitrag von ida-calotta - 12.08.10 - 00:55 Uhr

Jepp, das ist ein normales AH-Gehalt, aber schon mit mehrjähriger Berufserfahrung. Traurig, oder? Dafür steht man viele Stunden, auch nach Feierabend in der Praxis und darf sich noch oft von Patienten anmachen lassen, da wenige Verständniss für Notfälle etc. haben und sich jeder selbst der Nächste ist.

Beitrag von ronja74 - 11.08.10 - 17:16 Uhr

Hallo Mia,

herzlichen Glückwunsch zum neuen Job.
Aber ich finde einen Bruttoverdienst von 1038 Euro echt wenig, das wären für Vollzeit (40 Stunden) ja nur 1660 Euro. Ist das ein normales Gehalt für eine Arzthelferin??

Zu Deiner Frage bzgl. ALG II: Gib Deine Angaben doch mal bei einem ALG II-Rechner ein, dann siehst Du ja, ob Du noch Ansprüche hast.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

Gruß
Ronja

Beitrag von miaplacidus - 11.08.10 - 17:26 Uhr

Hallo Ronja

Das Gehalt entspricht dem des Manteltarifvertrages für Arzthelferinnen.
Man muss aber dazu sagen, das ich "zwar" bereits 12 Jahre ausgelernt bin, aber durch Erziehungsurlaube und Jobwechsel bloss effektive 5 Jahre Praxis habe.
Die 1660 Euro sind leider tatsächlich normales Gehalt für eine Arzthelferin.
Ich danke dir vielmals für den Link und werde mal schauen, ob ich noch einen kleinen Anspruch habe.

Viele Grüße und Danke
Mia

Beitrag von king.with.deckchair - 11.08.10 - 18:40 Uhr

Selbst wenn du noch nicht ganz weg wärest von der ARGE - durch das höhere Brutto steigt dein Freibetrag aufs Erwerbseinkommen und damit auch das, was du letztendlich in der Tasche hast.

Du weißt, dass man Zuschüsse zu den Fahrkosten sowie zur Anschaffung von Berufskleidung (Kittel, weiße Hosen, Schuhe...) bekommen kann? Am besten sofort beantragen, noch bevor der Vertrag unterschrieben wird!

LG und viel #klee im neuen Job!

Ch.

Beitrag von miaplacidus - 11.08.10 - 19:45 Uhr

Ehrlich gesagt: nein, das ich das kann, wusste ich nicht.
Ich zahle zb monatliche Fahrtkosten in Höhe von 48,30 Euro.
Das ich einen Antrag auf Arbeitskleidung stellen kann, wusste ich ebenfalls nicht.
Geschieht das formlos oder gibt es ein spezielles Formular dafür?

Recht herzlichen Dank und viele Gruesse
Mia

Beitrag von king.with.deckchair - 11.08.10 - 21:34 Uhr

"Ich zahle zb monatliche Fahrtkosten in Höhe von 48,30 Euro."

Solltest du im ergänzenen Bezug bleiben, kann im ersten Arbeitsmonat ein Zuschuss fließen (ab dem zweiten würden sie ja wieder bei der Einkommensnanrechnung berücksichtigt bzw. sind im Grundfreibetrag als Pauschale enthalten). Sicherheitshinweis: Fahrkosten ab einer bestimmten Höhe können auch den Freibetrag erhöhen, deswegen immer eine Kopie der Monatskarte z.B. der Gehaltsabrechnung beilegen und um Berücksichtigung bitten. Je nach örtlicher Richtlinie können bis zu sechs Monate lang die Fahrkosten bezuschusst werden, solltest du aus dem Bezug rausfallen. Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich...? Also: Wenn weiterhin ergänzender Bezug bestehen wird, dann nur Extra-Zuschuss im ersten Arbeitsmonat, weil du ja nur das ALG II hast bis dein Gehalt kommt. Da die Fahrkosten beim Freibetrag berücksichtigt werden, keine weiteren Fahrkostenzuschüsse, weil sonst Doppelförderung.

Du kannst für beides zur Fristwahrung formlos einen Antrag stellen (schriftlich, telefonisch, e-Mail, persönlich), das entsprechende Formular kann man dir dann zusenden/aushändigen. Wichtig ist, dass du die Anträge vor dem ersten Arbeitstag stellst, besser vor Unterschrift des Arbeitsvertrages.

LG
Ch.