Hallo!
Ich bin in der 26.SSW und habe vor, 2 Jahre Elternzeit zu nehmen.
Ich werde aus verschiedenen Gründen (2Std.Fahrtweg, Streß mit dem AG usw)
nicht mehr bei meiner alten Vollzeitstelle arbeiten.
Jetzt zu meinen Fragen:
Wenn ich in der Elternzeit kündige (z.B. 6 Monate vor Ende..) bekomme ich ja wahrscheinlich eine 3Monatige Alg1 Sperre, würde dann aber bis Ende der Elternzeit noch Elterngeld bekommen (da ich splitte)...
Heißt das, dass ich nach der Elternzeit Alg1 bekommen würde wenn ich "zur Verfügung" stehen würde??
(habe vor mir nen TZ-Job zu suchen aber ich meine falls es nicht gleich klappt...!)
Nach Elterngeld Alg1 bei Kündigung?
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Beitrag von anibas81 - 11.08.10 - 18:01 Uhr
Beitrag von susannea - 11.08.10 - 18:15 Uhr
Wenn du kündigst, weil dein Chef dir keien Teilzeitstelle anbieten kann und du das dann mit der Kinderbetreuung nicht hinbekommst gibts meist keine Sperre.
Also evtl. redest du mal mit ihm!
Oder du kriegst es auf grund der Fahrzeit mit der Kinderbetreuung nciht hin usw. das sollte dann eigentlich alles ohne gehen!
Beitrag von cunababy - 12.08.10 - 09:57 Uhr
Warum suchst du dir nicht erst einen neuen Job in der Elternzeit und kündigst dann deinen alten, bevor du auf Kosten des Staates lebst?
Tut mir leid, aber ich kann das nicht verstehen.
Verständnis habe ich da so nicht, denn dass du die Betreuung nciht organisieren kannst, das schreibst du ja nicht.
Stress mit dem Chef ist für mich kein Grund. Ich kann meinen auch nicht ausstehen und muss damit leben... ist halt mal so.
VG Cunababy
Beitrag von susannea - 12.08.10 - 10:30 Uhr
Evtl. guckst du mal, was du wo schreibst.
Sie schreibt doch, dass sie 2 h Fahrtzeit einfach hat, das wären 4 insgesamt, dann noch mindestens 9h arbeiten, wären 13 Stunden, welche Kita soll die denn abdecken können?!?
UNd sie lebt nicht auf Kosten des Staates sondern von ihrer Arbeitslosenversicherung. Warum soll sie damit immer nur anderen etwas finanzieren?
Ich werde auch ALGI beziehen obwohl ichs nciht bräuchte, einfach weils mir zusteht! Dafür habe ich eingezahlt und will das nun wieder haben!
Beitrag von anibas81 - 11.08.10 - 18:17 Uhr
ah ok,danke..!
dann kann ich ja fristgerecht 3 Monate vor Ende kündigen oder?
Beitrag von becca78 - 11.08.10 - 19:29 Uhr
Vielleicht kannst du auch mit deinem AG reden und dich kündigen lassen wg. betrieblicher Gründe - dann besteht zumindest das Problem mit der 12-Wochen-Sperrzeit nicht...
Beitrag von susannea - 12.08.10 - 00:49 Uhr
Wenn sie auf Grund von fehlender Betreuung für die Zeit kündigt besteht das Problem auch so nicht!
Beitrag von septembermami2005 - 12.08.10 - 15:27 Uhr
Du nimmst jetzt ganz normal Deine Elternzeit und wartest dann erstmal ab.
3 Monate vor Ende der Elternzeit meldest Du Dich wieder beim AG, dass Du nur TZ arbeiten kannst.
Wenn sie Dir kündigen, bekommst Du ALG1
