huhu,
ich sitz gerade über dem antrag auf erziehungsgeld für mein zweites kind.
darin steht, dass es im anschluss an das elterngeld gezahlt wird. nun bin ich unsicher, weil der anspruch auf das bundeselterngeld ja nur für 12 monate gilt. dann würde ich ja ab dem 13. lebensmonat thüringer erziehungsgeld bekommen.
was ist aber, wenn ich das elterngeld gestreckt habe auf 18 monate? es ist ja nicht mehr geld als bei 12 monaten, man erhält es eben gestreckt auf 18 monate.
beantrage ich das erziehungsgeld nun ab dem 13. lebensmonat oder ab dem 19. lebensmonat?
vielleicht ne blöde frage, blick aber nicht durch
lieben dank
claudia
Frage zum Thüringer Erziehungsgeld im Anschluss an Bunderelterngeld
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Beitrag von nuckelspucker - 12.08.10 - 11:55 Uhr
Beitrag von susannea - 12.08.10 - 13:49 Uhr
Steht doch klar in der Erläuterung: http://www.jena.de/fm/41/Informationsblatt.93403.pdf
Erst nachdem du kein Elterngeld mehr gezahlt bekommst gibts Erziehrungsgeld in Thüringen und ab da für maximal 12 Monate!
Beitrag von nuckelspucker - 12.08.10 - 21:31 Uhr
hey,
wenn doch alles so klar wäre.
da steht auch, dass die verlängerungsoption keine rolle spielt.
so wurde mir das inzwischen übrigens vom amt bestätigt.
ich versteh den sinn zwar nicht, muss ich aber auch nicht.
lg claudia
