Auflösungsvertrag

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Beitrag von kessita - 12.08.10 - 20:24 Uhr

Hi,

ich habe eine kurze Frage an die Experten hier:

Gibt es wenn man einen Auflösungsvertrag bei einem Arbeitgeber unterschreibt eine Sperre auf das ALGI?

Wenn ja, und der Auslöser für diesen Vertrag gesundheitliche Gründe sind, die mit dem Einsatzort in Verbindung stehen, kommt es dann auch zur Sperre?

Vielen Dank.

LG

Beitrag von wind-prinzessin - 12.08.10 - 20:32 Uhr

Niemals (!!!!!!!!!!!!!!!!!!) einen Auflösungsvertrag unterschreiben! Das ist, als ob du selbst kündigst!

Soweit ich weiß, sollte es eine Sperre geben.

Wenn es gesundheitliche Gründe gibt, kann man diese vom Ärztlichen Dienst bei der Agentur für Arbeit bestätigen lassen und dann bekommt man meines Wissens keine Sperre.

PS: Wenn du zB wegen Rückenproblemen etc. vom Arbeitsplatz weg musst, ist die Firma verpflichtet, dir einen geeigneten Arbeitsplatz anzubieten! Meine Mutter hat wegen einer komplizierten Sprunggelenksfraktur einen Auflösungsvertrag (Stationsdienst im KH) unterschrieben. Jetzt ist sie seit 9 Jahren arbeitslos, anstatt sich (damals) einen Job im Büro (was sie seit Jahren sucht) geben zu lassen.

Beitrag von kessita - 12.08.10 - 20:36 Uhr

Danke für deine Antwort - ich selber bin nicht betroffen.

Leider habe ich das was du sagst schon befürchtet.
Und leider ist es auch etwas komplizierter, Versetzung ist nicht möglich, da auf Managemantebene für genau diese Aufgabe eingestellt wurde und nun durch die Arbeitsbedingungen vor Ort eine Erkrankung vorliegt.

LG

Beitrag von wind-prinzessin - 12.08.10 - 20:45 Uhr

Dann gibts eben nen Hiwi-Posten mit Managementgehalt. Na und? ;-)

Dass für eine gewisse Aufgabe eingestellt wurde, ist mir schon klar. Meine Mutter wurde ja auch als Krankenschwester im Stationsdienst eingestellt und nicht als Empfangsdame. Aber das wäre egal gewesen. Sie hat ja mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass sie das KH verlassen möchte. Und somit steht ihr natürlich im Nachhinein auch nichts zu.

Beitrag von kessita - 12.08.10 - 21:33 Uhr

Hast du hier für ein Gesetz als Grundlage?

Ich denke es wird für den Fall § 144 SGB II greifen - aber ob der gesundheitliche Aspekt wohl genauer definiert ist oder Ermessenssache ist, wüsste ich schon gerne.

LG

Beitrag von wind-prinzessin - 12.08.10 - 22:14 Uhr

Das habe ich leider nicht. Aber hier gibts viele andere Leute, die von sowas mehr Ahnung haben und sich sicherlich bald melden

Beitrag von windsbraut69 - 13.08.10 - 07:54 Uhr

"Wenn du zB wegen Rückenproblemen etc. vom Arbeitsplatz weg musst, ist die Firma verpflichtet, dir einen geeigneten Arbeitsplatz anzubieten!"

Quatsch!

Beitrag von uns_uwe - 13.08.10 - 08:06 Uhr

Das lässt sich nicht pauschal sagen.
Wenn festgestellt wird das jemand den Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen kann, dann wird der Arbeitgeber sicher gefragt ob er einen anderen Arbeitsplatz hat. Das ist meist ein langer Prozeß und oft mit einem Antrag auf Erwerbsminderung verbunden.
Der Arbeitgeber ist weder verpflichtet einen Ersatzplatz anzubieten noch zu begründen warum er keinen hat.

Bei deinem Beispiel scheint es mir auch suspekt, wenn man ein Krankenhaus verpflichten würde für eine Krankenschwester einen Verwaltungsplatz zu strukturieren.

Beitrag von uns_uwe - 13.08.10 - 08:01 Uhr

Ein Auflösungsvertrag ist vergleichbar mit einer Arbeitnehmerkündigung,
zumindest was die Verschuldenssicht der Agentur für Arbeit betrifft.
Also kannst Du unterschreiben, statt selber zu kündigen.
Du musst mit einer Sperre rechnen.
Du kannst den Verlust des Arbeitsplatzes bei der Agentur für Arbeit plausibel machen.
Es ist möglich, dass die Agentur von einer Sperre absieht.
Gerade bezüglich gesundheitlicher Gründe.
Aber genauere Prognosen sind rein spekulativ.
Die Aussichten eine Sperre zu umgehen sind nur gut,
wenn eine eindeutige und evtl. umfangreiche ärztliche Prognose vorliegt.
Je nach Befund ist möglicherweise der Befund des Hausarztes ausreichend.
Das kommt aber wirklich auf den Fall drauf an und sicher auch auf das Berufs- oder Tätigkeitsbild.