Halllo Ihr,
es geht um meine beste Freundin. Ich werde am Montag einen Rechtsanwalt für ihre Beratung engagieren, möchte mich aber vorab schon möglichst umfassend informieren.
Sie arbeitet als 400-Euro-Kraft als Service-Aushilfe. Im Moment ist sie in einer psychiatrischen Klinik (Alkoholproblematik, Suizidgefahr), dort wird sie voraussichtlich etwa vier Wochen bleiben. Ihr Mann trennt sich eben von ihr, er hat eine Tochter mit in die Ehe gebracht (11 Jahre), es gibt einen gemeinsamen Sohn (3 Jahre).
Wie kann ihr geholfen werden (finanziell), wenn sie aus der Klinik kommt? Inwiefern muss ihr Mann Unterhalt zahlen (verdient schlecht, zwei Kinder da) für sie und ihren Sohn, der dann wohl bei ihr leben wird?
Danke vorab vielmals für Eure Hilfe.
Andrea
Unterhalts-/Sozialhilfefrage
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Beitrag von tragemama - 12.08.10 - 22:09 Uhr
Beitrag von manavgat - 12.08.10 - 22:14 Uhr
Da sie nicht arbeitsfähig ist (schätze mal vorübergehend), hat sie Anspruch auf ALG2, wenn sie keinen/zu wenig Unterhalt bekommt. Heißt: jetzt schon einen Antrag stellen. Geht formlos per Brief, dann kriegt sie einen Termin. Wichtig ist, dass sie gleich ein Arztattest mitbringt. Die ARGE neigt dazu psychisch kranke unter Druck zu setzen und nicht zu akzeptieren, wenn eine Arbeitsaufnahme nicht möglich ist. Sie hat das Recht einen Beistand ihrer Wahl zu jedem Gespräch mitzunehmen. Also geh mit.
Anwalt braucht sie trotzdem, weil sie verpflichtet ist, den Unterhalt beizutreiben bevor sie soziale Hilfen in Anspruch nimmt.
Warum sollen die Kinder getrennt werden? Psychisch krank sein und sich um die Kinder kümmern muss sich nicht ausschließen!
Gruß
Manavgat
Beitrag von wind-prinzessin - 12.08.10 - 22:17 Uhr
Die Große ist ja nicht ihre Tochter. Ich denke mal, sie wird nicht bei der Stiefmutter bleiben wollen (geht sowas rechtlich überhaupt, wenn die Eltern leben und 'erziehungsfähig' sind?)
Beitrag von zwiebelchen1977 - 12.08.10 - 22:17 Uhr
Hallo
Wenn sie mehr als 3 Stunden arbeistfähig ist, bekommt sie ALG II.
Wenn nur 3 Stunden oder weniger, dann die Grundsicherung.
Bianca
Beitrag von king.with.deckchair - 12.08.10 - 22:33 Uhr
Unfug!
Solange vom Rententräger keine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde, bekommt sie ALG II.
Nochmal: LASS ES DOCH EINFACH!
Beitrag von king.with.deckchair - 12.08.10 - 22:35 Uhr
Arbeitsaufgabe für heute: Wir lernen den Unterschied zwischen Arbeitsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit. Versuchen dann zu lernen, wie gem. SGB II damit umgegangen wird und überlegen uns DANN, ob wir weiter bar jeden Fachwissens immer wieder solche Kommentare lassen wollen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.08.10 - 08:16 Uhr
Ach ja, da ist die kline Arge Mitarbeiterin wieder.
Die ja immer alles weiss und jeden zu belehren versucht.
Das es erst vom Rententräger festgestellt werden muss, weiss ich auch
Beitrag von mamavonyannick - 13.08.10 - 08:22 Uhr
Sorry... aber du gibst hier oft falsche Auskünfte. Vllt solltest du wirklich akzeptieren, dass du nicht überall Ahnung hast (bzw. haben musst) und es den Experten überlassen. Und selbst, wenn man hin und wieder Differenzen mit king... haben kann
, im Bereich ALGI/II ist sie dir um Längen voraus. Mir im übrigen auch
vg, m.
Beitrag von manavgat - 13.08.10 - 10:24 Uhr
wer ist hier klein (im Geiste?)!
Manavgat
Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.08.10 - 12:33 Uhr
Du.
BIanca
Beitrag von tragemama - 12.08.10 - 22:42 Uhr
Danke. Die große Tochter ist nicht von ihr und nicht adoptiert, deshalb wird sie (wie vor der Ehe) beim Vater leben.
Beitrag von arkti - 12.08.10 - 22:16 Uhr
Ein 3-jähriges Kind bei einer Mutter mit Alkoholproblemen und Suizidgefahr 
Beitrag von tragemama - 12.08.10 - 22:43 Uhr
Das sind die Einweisungsdiagnosen. Ihr deshalb pauschal das Kind abzunehmen, wäre, denke ich, der falsche Weg. Ihre Ärzte sehen das auch so, ebenso das Jugendamt.
Beitrag von kati543 - 12.08.10 - 22:50 Uhr
Na hoffentlich sieht das ihr Noch-Mann auch so. Warum soll das Kind zu dem Sorgeberechtigten, der offensichtlich genügend eigene ungelöste Probleme hat? Würde ein Mann diese Probleme haben, würde ihm (mal vorausgesetzt er hat nur ein Umgangsrecht) der Umgang nur betreut zugestanden werden...
Ärzte und Jugendamt sind keine Gerichte und dürfen solche Entscheidungen nicht treffen.
Beitrag von tragemama - 12.08.10 - 22:53 Uhr
Ja, danke für die Nachhilfe. Ich dieser Richtung bin ich gut informiert, ich brauche nur Hilfe, was die finanzielle Unterstützung angeht.
Du weißt ja nicht, welche Probleme der Noch-Mann hat, ob er Zeit hätte, ob er überhaupt Interesse am Kind hat etc. pp - ein bißchen viel heiße Luft, ohne die Hintergründe zu kennen, sorry, das nervt mich.
Gerichte treffen ihre Entscheidungen im Übrigen sehr wohl auf Grundlage von Empfehlungen der Jugendämter und ärztlichen Gutachten.
Andrea
Beitrag von kati543 - 13.08.10 - 08:09 Uhr
"Gerichte treffen ihre Entscheidungen im Übrigen sehr wohl auf Grundlage von Empfehlungen der Jugendämter und ärztlichen Gutachten. "
Nein, sie hören sie mit an. Nicht mehr und nicht weniger.
Du provozierst übrigens die Nachhilfe geradezu. Laß doch einfach das drumherum weg. Dann gibt es auch keine Nachhilfe. Für finanzielle Hilfen ist es nicht notwendig^zu wissen, dass sie Alkoholprobleme hat und sich umbringen wollte. Es reicht völlig aus zu wissen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann.
Beitrag von tragemama - 13.08.10 - 10:31 Uhr
Davon habe ich nichts geschrieben, sie wird nach der Entlassung aller Voraussicht nach sehr wohl wieder ihren 400 Euro Job aufnehmen.
Beitrag von vwpassat - 13.08.10 - 09:29 Uhr
War mein 1. Gedanke beim Lesen.
