Kann man beides bekommen? Elterngeld und Landeserziehungsgeld?

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Beitrag von biba1983 - 13.08.10 - 12:20 Uhr

Hallo.
Ich bekomm seit Juni das Landeserziehungsgeld bis Juni 2011.
Da ich nächstes Jahr im April entbinde, bekomm ich ja evtl aus Hausfrau die mind. 300 Euro Elterngeld.
Steht mir das Landeserziehungsgeld dann noch zu?
Sprich bekomm ich dann beides für die 2 Kinder, oder wie wird das berechnet???
Danke schon mal für eure antworten.
LG, Biba mit Jonas 5 Jahre, Tobias 14 Monate und Babyinside 5. Woche#verliebt

Beitrag von sabeto21 - 13.08.10 - 12:40 Uhr

hi,

Landeserziehungsgld gibts nur 10 Monate,nicht 12!Sprich,du bkommst bist April LEG und wenn das Baby da ist ganz normal Bundeserziehungsgeld!

http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/landeserziehungsgeld/landeserziehungsgeldfuergeburtenab01.01.2007.xml?ceid=102163

lg Saskia

Beitrag von metterlein - 13.08.10 - 12:46 Uhr

das stimmt LEG gibts nur 10 monate!

Aber was ist wenn es doch in die selbe zeit fällt? bei mir ist das der fall, LEG wurde bis jan2011 genehmigt und nr2 kommt im nov2010. wie siehts dann aus?

fand die frage nämlich grad sehr interessant #hicks

LG

Beitrag von sabeto21 - 13.08.10 - 12:52 Uhr

dann bekommst du beides!War bei mir auh so,als Nr.4 kam bezog ich noch LEG von Nr.3 und bekam dann zuätzlich BEG +Geschwisterbonus!

lg Saskia

Beitrag von metterlein - 13.08.10 - 22:54 Uhr

#danke

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 12:56 Uhr

Ähm, kann das sein, dass ihr von unterschiedlichen Bundesländern redet?!?

Außerdewm Bundeserziehungsgeld gibts gar nicht mehr!

Beitrag von sabeto21 - 13.08.10 - 12:57 Uhr

nennt sich heute Elterngeld,klar...

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 13:00 Uhr

Ist ein deutlicher Unterschied, nicht nur der Name.

Beitrag von sabeto21 - 13.08.10 - 13:01 Uhr

in meinem link steht es noch so,zudem ist meine nr.3 von 2006 da hiess es noch so!

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 13:08 Uhr

Dann ist sicher der Link auch nicht mehr gültig, denn es wurde ja nicht umbenannt sodnern viel an regelgungen verändert, kann sogar sien, dass es inzwischen Landeselterngeld heißt (tut es in einigen Bundesländern).

Beitrag von sabeto21 - 13.08.10 - 13:10 Uhr

kann sein,aber die TE ird chon verstanden um was es geht,hat ja noch einen 5jährigen,für den die anderen Regelungen galten...

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 13:11 Uhr

Was hilft es ihr aber, wenn du ihr Regelungen von damals nennst, wenn sie nach der aktuellen fragt?!?

Beitrag von sabeto21 - 13.08.10 - 14:01 Uhr

hab ich doch gar nicht,so wie ich geschrieben hab,ist es doch!Sie bekommt LEG auch während des Bezugs vom Elterngeld weiter!War bei mir ja genauso,bekam für meinen jüngsten geb 2008 auch Elterngeld sowie Landeserz.geld für den mittleren!

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 15:06 Uhr

"Landeserziehungsgld gibts nur 10 Monate,nicht 12!Sprich,du bkommst bist April LEG und wenn das Baby da ist ganz normal Bundeserziehungsgeld!"

Dies ist sicher nicht die aktuelle Regelgun, denn du redest von Erziehungsgeld und 10 Monaten, es gibt aber bis zu 12 Monaten Landeserziehungsgeld in Bayern, du scheinst ja gar nicht vom selben Bundesland zu reden, da hilft es ja noch weniger!

Beitrag von sabeto21 - 13.08.10 - 16:24 Uhr

hatte nirgendwo etwas von Bayern gelesen,in die VK hab ich nicht geschaut.Aber gut zu wissen das die Bayern in den Genuss kommen,2 Monate länger Geld zu bekommen,dachte das sei überall gleich geregelt!

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 16:28 Uhr

Nien, es ist in allen Bundesländern unterschiedlich, viele haben ja gar kein Landeserziehgunsgeld.

Beitrag von sabeto21 - 13.08.10 - 16:28 Uhr

das wusste ich,ja!

Beitrag von sabeto21 - 13.08.10 - 13:12 Uhr

sorry,Tastatur ist defekt,schreibe über Bildschirmtastatur*krampf im Finger krieg*

Beitrag von sabeto21 - 13.08.10 - 13:02 Uhr

s.link http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/bundeserziehungsgeld.xml?ceid=100398

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 13:09 Uhr

JA, da steht drin, dass es das seit 1.1.07 nicht mehr gibt ;)

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 13:01 Uhr

Wenns Byern betrifft sinds bis zu 12 Monate!

Beitrag von biba1983 - 13.08.10 - 13:14 Uhr

Ja Bayern. Es müssten 12 Monate sein.
LG, Biba

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 13:18 Uhr

Da steht zumidnest nichts drin, dass es endet wenn du Elterngeld für ein anderes Kind erhältst. Du kannst ja auch für zwei Kinder Landeserziehungsgeld bekommen!

Beitrag von snoopster - 13.08.10 - 13:17 Uhr

Hallo,

ich habe das so verstanden.
Wenn ein weiteres Kind kommt, wird das LEG neu berechnet.

D.h. Du bekommst für das dritte Kind die 300 Euro Elterngeld, plus die 75 Euro Geschwisterbonus, plus das Kindergeld (wieviel ists denn beim dritten??)

Für jedes weitere Kind wird aber glaub ich 4.500 Euro Mehrverdienst gerechnet. Ach, ich hab die liste nicht da. Aber bei zwei Kindern warens doch 36.000 Euro Bruttojahreseinkommen, bei drei Kindern sinds dann halt 40.500 Euro, wenn Du dann im Gesamteinkommen immer noch drunter liegst, müsstest Du doch eigentlich Beides bekommen, oder???

Auf alle Fälle bei der Zentrale Familie und Soziales melden, dass das dritte Kind da ist, wenn sich an dem Einkommen nix geändert hat werden die das dann mit den neuen Zahlen berechnen...

LG Karin