ELTERNGELD Frage

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Beitrag von tolja21 - 13.08.10 - 14:51 Uhr

Hallo zusammen,

mal wieder eine frage zu Elterngeld..ich werd über Googel nicht schlauer.
Ich habe bis zum 21.07.2010 ALG 1 bezogen und jetzt bekomm ich weder Harz 4 noch sonst irgendwas weil mein Mann seid Juli 2009 selbstständig ist und er anscheinend genug verdient.

Bekommt mein Mann mehr Elterngeld wenn ich Ihne angeben ( ich glaub es war irgendwas mit 65 % vom Einkommen)
Ich bekomme ja nur die 300 € .Dan wärs ja sinnvoller wenn er die Elternzeit in anspruch nimmt er darf dan aber nicht mehr soviel arbeiten oder wie wird das genau gehandhabt?

Danke im vorraus

Tolja with Leonita 2,5 & BabyBoy inside 35SSW

Beitrag von silbermond65 - 13.08.10 - 14:55 Uhr

Elterngeld kann der beantragen ,der auch die Elternzeit nimmt.
Wovon wollt ihr leben,wenn ihr beide zu Hause seid?
Ihr habt doch 300 Euro mehr als jetzt ,wenn du zu Hause bleibst ,wo du ja anscheinend sowieso bist.

Beitrag von tolja21 - 13.08.10 - 14:58 Uhr

ja das ist eben die frage..
ich mein wenn er daheim bleibt bekommt er mehr elterngeld...weil er die letzen paar Monate mehr verdient hat...und ich habe nur ALG 1 bekommen von ca. 350 €,
Dan könnt ich arbeiten...

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 15:11 Uhr

Ja, natürlich bekommt er mehr Elterngeld, denn ALGI zählt fürs Elterngeld gar nicht, ist ja kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Sobald dein Mann aber Einkommen hat (egal ob er dafür Arbeiten muss oder nicht) gibts weniger Elterngeld.

Beitrag von silbermond65 - 13.08.10 - 15:52 Uhr

Natürlich bekommt er mehr Elterngeld ,aber dafür wird dann sein Verdienst wenn er die 30 Stunden arbeiten geht,voll angerechnet.
Und was heißt ,du könntest arbeiten?
Du warst doch arbeitslos? Wo willst du denn mal auf die schnelle nen Job hernehmen oder hast du schon einen?
Was bringt euch das ,wenn er MEHR Elterngeld hat als du ,ihr aber im Endeffekt unterm Strich weniger habt als jetzt.

Beitrag von bianca1988 - 13.08.10 - 15:05 Uhr

Ich habe das mal so herausgelesen das man arbeiten gehen darf egal wieviel stunden, es kommr dann drauf an wieviel man hinzu verdienen tut und das wird dann ab einen bestimmten Betrag angerechnet.

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 15:12 Uhr

Da hast du dann falsch gelesen. Es sind maximal 30 Stunden und es wird alles angerechnet, es gibt keinen Freibetrag!

Beitrag von lisasimpson - 13.08.10 - 19:53 Uhr

dein mann könnte bis zu 30 stunden pro woche arbeiten.
sein verdienst wird angerechnet.
das heißt, daß was er bisehr (12 monate vor geburt) an nettoverdienst hatte minus das, was er danach an nettoverdeinst hat- on dem was übrig bleibt 67%- wäre ndann sein elterngeld..

lisasimpson

Beitrag von rosi_060 - 14.08.10 - 15:08 Uhr

korrekt :-)