Guten Abend
meine Bekannte (52) bekam heute Post von der Staatsanwaltschaft sie sollen zur Aussage kommen als Beschuldigter. Kläger?!? ist das Job Center
tatzeit März 2009....
Sie rief dann heute kurz an worum es denn geht weil Sie aus allen Wolken gefallen ist. Es handelt sich um Betriebskostenabrechnung... mehr konnte er nicht sagen Sie soll am besten am Montag nochmal anrufen.
Da bis ende 2009 Ihre Schwiegertochter Ihre Finanzen und alles gemacht hat, und ich es erst wegen problemen anfang des Jahres übernommen habe, und immer alles rechtzeitig und Ordnungsgemäß sofort erledige, scheint da irgentwas schief gelaufen zu sein letztes Jahr.
Ich weis das sie Anfang des Jahres Post bekam sie solle Ihre Betriebskostenabrechnung von 2008 sowie 2009 einreichen, einreichen konnte sie nur 2008 da 2009 er im Juli erstellt wurde.
Ich gehe stark davon aus das Sie letztes Jahr das selbe Schreiben erhalten hatte im März 2009 das Sie die 2007er einreichen soll. Das wurde anscheind hier nicht gemacht und dadurch kam es anscheind zu der "Anzeige"
Ich kümmere mich mit Ihr gemeinsam nächste Woche um eine Zweitschrift der Betriebskostenabrechnung von 2006 und 2007 und werden es nach dem Termin dann umgehend einreichen und selbstverständlich auch zurück zahlen dann....
Weis zufällig jemand was auf Sie zu kommen könnte?????
Danke,schönen Abend
mama2003-2009
Post von Staatsanwaltschaft (Job Center)
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Beitrag von mama2003-2009 - 13.08.10 - 20:29 Uhr
Beitrag von sassi31 - 14.08.10 - 01:38 Uhr
Hallo,
da ihr bisher nur vermuten könnt, worum es geht, würde ich einfach mal den Termin abwarten und dann weitersehen.
Gruß
Sassi
Beitrag von parzifal - 14.08.10 - 19:16 Uhr
Ist das sicher, dass die Post von der Staatsanwaltschaft kommt?
Dies wäre mehr als ungewöhnlich (aber selbstverständlich rechtmäßig), da regelmäßig die Polizei lädt (bei der man nicht erscheinen muss).
Die Staatsanwaltschaft hätte nämlich gar nicht die Kapazitäten alle Vernehmungen selbst durchzuführen. In der Praxis (Kleinkriminalität) ist mir eine staatanwaltschaftliche Ladung jedenfalls noch nicht vorgekommen.
Sollte die Ladung aber tatsächlich von der Staatsanwaltschaft sein, besteht eine Erscheinungspflicht.
Aussagen muss man selbstverständlich nicht.
Beitrag von nobility - 15.08.10 - 13:29 Uhr
Hallo,
ist es denn nicht so, dass das JobCenter wie jede andere Verwaltung, Behörde etc. seine interne Interessensabwicklung bezüglich ALG II mit dem jeweilig Betroffenen selbst macht?
Polizei und Staatsanwaltschaft wären doch nur dazu da und würden vom JobCenter auch nur dann zu Hilfe gerufen, Dinge aufzuklären für die das JobCenter keine Rechtsbefugnisse hätte?
Deshalb kann auf die Frage, " Weis zufällig jemand was auf Sie zu kommen könnte????? " ohne Hintergrundwissen und ohne Fachwissen nicht geantwortet werden.
Wenn es da offensichtlich zu "Mißverständnissen" gekommen ist, so sollte der/die Betroffene dies mit dem JobCenter klären und dies so der Staatsanwaltschaft mitteilen.
Nobility
