Wann AG über Schwangerschaft informieren

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Beitrag von bubica07 - 13.08.10 - 21:08 Uhr

War es nicht so, dass ich bis vollendete 12. SSW nicht verpflichtet bin, den AG zu informieren? Es sei denn die Arbeitsbedingungen erfordern es...

Danke

Beitrag von nuckelspucker - 13.08.10 - 21:14 Uhr

hey,

du musst es deinem arbeitgeber so zeitnah mitteilen, dass er für "ersatz" sorgen kann.

das ist aber sicher nicht während der ersten 3 monate.

lass dir zeit, schau, dass du die ersten drei monate gut überstehst und dann wird es eh schwer werden, das wachsende bäuchlein zu verstecken. :-p

lg claudia

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 21:16 Uhr

Wo hast du denn das her? Sie muss nur die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn mitteilen und die Geburt, sonst nichts!
Wobei es natürlich jeder macht, da er ja sonst auf den Mutterschutz verzichtet.

Beitrag von hippogreif - 13.08.10 - 22:31 Uhr

Das ist kompletter Blödsinn.
Man ich versteh echt nicht, warum hier immer Leute antworten, die überhaupt keine Ahnung von Gesetzen haben!

Beitrag von manavgat - 13.08.10 - 23:00 Uhr

Blödsinn!

Beitrag von windsbraut69 - 14.08.10 - 08:57 Uhr

"du musst es deinem arbeitgeber so zeitnah mitteilen, dass er für "ersatz" sorgen kann."

NEIN!

Beitrag von susannea - 13.08.10 - 21:16 Uhr

Du bist bis zum Schluß nicht verpflichet es dienem AG mitzuteilen!

Beitrag von bubica07 - 13.08.10 - 22:50 Uhr

Danke, also ich habe nicht vor, meine Schwangerschaft zu verschweigen, hab nen guten Job und nen loyalen Chef.
Da meine Arbeitszeiten aber auch in die Abendstunden und an Sonn-und Feiertagen zu leisten sind, ist mein doch Chef verpflichtet, mir einen "schwangerschaftstauglichen" Arbeitsplatz einzurichten.
Und daher meine Frage. Eigentlich hatte ich vor, die kritische Zeit abzuwarten, andererseits, hab ich wohl einen Chef, mit dem ich reden kann und wenn ich ihn um Stillschweigen bitte, damit es vorerst niemand anderes aus meinem Team erfährt, muss er sich daran ja auch halten, oder?

Soweit Danke für eure geteilten Meinungen ;-)

Beitrag von hippogreif - 13.08.10 - 22:57 Uhr

Ähm, und was willst Du tun, wenn er sich doch verplappert? Ihn verklagen???
Und: das MuSchuG beinhaltet Schutzrechte für Dich als Schwangere, auf die Du Dich berufen kannst, wenn Du das willst (und es so zwangsläufig dem AG gesagt hast). Der AG kann natürlich erst dann "verpflichtet" sein, wenn er von der SS erfahren hat. Soll heißen: solange Du ihm nix sagst, kanbn man ihm natürlich auch keinen Strick draus drehen, dass er nichts unternommen hat... ;-)
Nun klar?

Beitrag von bubica07 - 13.08.10 - 23:14 Uhr

Sag ich doch! :-p
Deshalb lieber früh als spät
;-)

Beitrag von windsbraut69 - 14.08.10 - 08:59 Uhr

Dann kannst Du aber nicht darauf bestehen, dass der AG Deinen Kollegen Unsinn erzählt, wenn sie fragen sollten, warum Du plötzlich nur noch zu eingeschränkten Zeiten arbeiten!

Beitrag von susannea - 14.08.10 - 09:32 Uhr

Da er dich aber dann zu den Zeiten nciht mehr einsetzen darf wird er wohl den Kollegen was sagen müssen. UNd ob er sich dazu was ausdenkt bleibt ihm überlassen.

Beitrag von bubica07 - 15.08.10 - 10:00 Uhr

Schon klar, es geht ja nur um die ersten Wochen. Meine Kolleginnen werden das natürlich zeitig von mir erfahren.

Ich arbeite keine festen Zeiten Schichtdients, sondern in flexibler Zeiteinteilung und Bereitschaft, was also auch Abend- und Sonn- und Feiertage betrifft. Das lässt sich denk ich in einvernehmen ohne viel Aufsehen klären.

Beitrag von manavgat - 13.08.10 - 23:00 Uhr

Du musst bis zur Geburt nicht informieren. Allerdings hast Du dann auch keine Schutzrechte.

Gruß

manavgat

Beitrag von loonis - 14.08.10 - 10:36 Uhr




Du bist NICHT verpflichtet Deinen AG über d.SS zu informieren....

LG Kerstin