NORMA

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Beitrag von bea20 - 13.08.10 - 21:14 Uhr

Hallo,

am MOntag habe ich bei Norma einen Duschvorhang für 6,99€ gekauft. Ich habe ihn erst heute hingehängt und den Zettel schon weggeschmissen, ich weiß DUMM!!! So, nun passen die Ringe nicht und farblich gefällt er mir auch nicht so. Nun wollte ich ihn heute zurückgeben, nein, sie nehmen nichts mehr ohne Kassenzettel zurück. Die beiden Verkäuferinen waren sooo patzig, dann wollte ich den Filialleiter sprechen, ist im Urlaub. Die eine sagte dann noch zu mir, sie wissen schon, dass sie hier mit der Ware nicht mehr rein dürfen... Und das alles vor vielen Kunden... #aergerWar mir dann echt zu blöd, habe dann noch nach dene ihren Namen gefragt und habe jetzt mal ne Beschwerde Mail an Norma geschickt.
Hat von euch jemand zufällig auch so einen Vorhang gekauft und hat den Zettel noch und kann ihn mir schicken, natürlich zahle ich das Porto...??

LG Bea

Beitrag von nuckelspucker - 13.08.10 - 21:18 Uhr

hey,

sorry, aber du regst dich über 6,99 € auf? ist nicht dein ernst oder?

claudia

Beitrag von bea20 - 13.08.10 - 21:43 Uhr

Das dachte ich mir schon, dass solche Antworten kommen...
Hier gehts einfach ums Prinzip. Außerdem rege ich mich mehr über die Frechheit der beiden Tussen auf...

Beitrag von maddi35 - 13.08.10 - 21:52 Uhr

Frech ist wohl eher deine Erwartung und deine Ausdrucksweise!

Um welches Prinzip geht es dir denn?

- du hast im Prinzip kein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen

- du kannst im Prinzip nur auf Kulanz des Landes hoffen, meist MIT#aha Kassenzettel

- du bist im Prinzp selber schuld

-du machst im Prinzip ein Fass auf wegen nichts....

maddi

Beitrag von blondie2710 - 13.08.10 - 21:55 Uhr

du hast im Prinzip kein Recht auf Umtausch bei Nichtgefallen

stimmt nicht #winke

man hat ein Umtauschrecht und kann ohne Angaben von Gründen den Artikel wieder zurück bringen .

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.08.10 - 22:00 Uhr

Hallo

NEIN, hat man nicht!! Dein Nick passt zu Dir. Es gibt vom Gesetz KEIN Umtauschrecht bei Nichtgefallen.
Nur bei Fernabsatzgeschäften.
Informier dich mal


Bianca

Beitrag von maddi35 - 13.08.10 - 22:00 Uhr

Du arbeitest selbst im Handel? Kaum zu Glauben. Es gibt KEIN Recht auf Umtausch, dass ist reine Kulanz!

Was du hier vom Stapel lässt ist wirklich peinlich#contra

Beitrag von inblack - 13.08.10 - 22:22 Uhr

Nein, das stimmt wirklich nicht.
Beim Kauf gibt es keine "Probezeit", in der du "ohne Angabe von Gründen" "kündigen" kannst.
Nur beim Fernabsatz kannst du innerhalb von 14 Tagen umtauschen.

Gekauft ist gekauft.
Nichtgefallen oder -passen gehören NICHT zu den Dingen, die den Vertrag antasten.

Lies dich mal schlau:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE042602377

Beitrag von carrie23 - 14.08.10 - 12:23 Uhr

Nein kann man nicht-dies geschieht aus reiner Kulanz dem kunden gegenüber.
Du solltest dringend deine Kenntnisse auffrischen bevor du so einen Unsinn im Net weitergibst.

Beitrag von blondie2710 - 13.08.10 - 21:49 Uhr

:-[

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.08.10 - 21:21 Uhr

Hallo

Wenn der Artikel dir nicht gefällt und nicht passt, ist das dein Problem.

Du hast KEIN Recht auf einen Umtausch.

Bianca

Beitrag von wasteline - 13.08.10 - 21:38 Uhr

Reg Dich wieder ab und lies das

http://www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20041115umtausch.jsp

Beitrag von sweetangel07 - 14.08.10 - 13:17 Uhr

das ist von 2004 in der Zwischenzeit sind 6 Jahre vergangen!

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.08.10 - 21:47 Uhr

Hallo

Wieso??

Sie haben sich doch korrekt verhalten. Nur weil du einen Fehler gemacht hast?

BIanca

Beitrag von snoopster - 14.08.10 - 09:14 Uhr

Ach, Du findest patziges Verhalten also korrekt???

Beitrag von mabo02 - 14.08.10 - 11:31 Uhr

Du weisst doch garnicht wie patzig eventuell die TE gewesen ist und auch als Verkäuferin muss man sich nicht alles gefallen lassen.

Ausserdem ist patzig auch immer eine sehr subjektive Empfindung.
Wer weiss, was die Damen wirklich gesagt haben und vor allem wie.

Beitrag von snoopster - 14.08.10 - 11:38 Uhr

Nein, aber das weiß keiner hier, außer der TE selber.

Und falls es wirklich so war, dass die Verkäuferinnen unverschämt waren kann ich den Ärger der TE verstehen.

Ich ärgere mich in letzter Zeit auch oft über unfreundliches Personal, und nein, ich bin nicht diejenige, die anfängt....

Beitrag von blondie2710 - 13.08.10 - 21:48 Uhr

Hallo

Du brauchst keinen Kassenzettel #winke
Wenn du genau weißt welchen Tag du diesen Vorhang gekauft hast und evtl . noch die Uhrzeit ca. Angabe kann man in der Kasse bei Anzeigen der Journale nach schauen da ist alles gespeichert .Hast du einen Zeugen der Bestätigen kann das du diesen gekauft hast ist das noch besser .

Ich finde ,das eine sauerei wie sich die Verkäuferinen verhalten haben ich hätte verlangt wenn die Fl nicht da ist,die Nr. von dem Bezirksleiter.

Ich Arbeite selber im Handel und wir Hand haben das so ich finde man sollte dem Kunden schon etwas entgegen kommen .
Das du die Beschwerde geschrieben hast finde ich gut die Verkäufer sollen mal die Backen zusammen kneifen :-[

Lg

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.08.10 - 21:50 Uhr

Hallo

Die Ware ist in Ordnung. Also hat sie KEIN Recht auf Umtasch.

Mein Gott nochmal.

BIanca

Beitrag von blondie2710 - 13.08.10 - 21:53 Uhr

Man hat ein so genanntes Umtauschrecht ist von Firma zu Firma verschieden wir haben z.b. 28Tage und der Kunde kann ohne Angaben von gründen Umtauschen und bekommt ,das Geld zurück .#pro

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.08.10 - 21:55 Uhr

Hallo

Ein RECHT darauf gibt es nicht. Verstehst du das nicht??
Es ist dann reine Kulanz vom Geschäft, aber vom Gesetz her hat man das nur bei Fernabsatzgeschäften!

Beitrag von blondie2710 - 13.08.10 - 21:59 Uhr

Umtausch
Viele Händler nehmen die Ware auch ohne Vorliegen eines Mangels freiwillig zurück. Bei dem sog. Umtauschrecht handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz. Der Verkäufer ist nicht an die Regelungen des Gewährleistungsrechts gebunden.

Bietet der Verkäufer ein Umtauschrecht an, ist er hieran lediglich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen gebunden. So erfolgt der Umtausch häufig nur gegen Warengutschein.

Wird nicht generell ein Umtauschrecht durch den Verkäufer angeboten, so kann dies auch beim Kauf vereinbart werden. Der Händler ist an ein von seinen Angestellten vereinbartes Umtauschrecht gebunden.
Zu Beweiszwecken sollte das Umtauschrecht grundsätzlich schriftlich niedergelegt werden. Dazu genügt z. B. ein entsprechender Vermerk des Verkäufers auf dem Kassenbon. Wichtig ist die Klärung grundlegender Fragen, z. B. hinsichtlich der Umtauschfrist, der Erstattung des Kaufpreises durch Bargeld, Gutschein oder andere Ware, der Beschädigung von Versiegelungen oder Originalverpackungen.


Und unten auf dem Kassenbon bei der Firma steht Umtausch von 14Tagen möchte ich meinen .
Im übrigen ist jeder (fast) Kulant und tauscht die Ware aus ich finde ,das einfach nur fair

Beitrag von zwiebelchen1977 - 13.08.10 - 22:03 Uhr

Ist schon richtig. Aber es ist vom Geschäft anhängig. Ein gesetzliches Recht gibt es nicht!!



Bianca

Beitrag von biene81 - 13.08.10 - 22:07 Uhr

Hast Du Dir eigentlich Deinen eigenen Link durchgelesen?

Zitat:
handelt es sich um keinen gesetzlichen Rechtsanspruch, sondern um ein Rückgaberecht, angeboten durch den Verkäufer aus Kulanz.

Zitat Ende

Den von Dir erwaehnten Kassenbon hat die TE nicht mehr.

Beitrag von inblack - 13.08.10 - 22:32 Uhr

Alle anderen Artikel, die Sie bei uns gekauft haben, können Sie gegen Vorlage des Kassenbons innerhalb von zwei Monaten ab Kaufdatum in Ihrer NORMA-Filiale zurückgeben und erhalten Ihr Geld zurück.
http://norma-online.de/_d_/_kundeninformation_/_norma-garantie_

Du stellst ungeprüfte Behauptungen auf?
Tatsächlich räumt Norma sogar 2 MONATE Umtauschrecht ein - aber NUR gegen Kassenbon! Ggf. muss die Verpackung unbeschädigt sein - was sie nicht ist.
Ob es dann das Geld zurück gibt oder "nur" einen Warengutschein oder gar nur ein anderer Duschvorhang #rofl rausgerückt wird, ist noch dahingestellt.

UND es gibt für einen Umtausch aus Kulanz KEINEN Rechtsanspruch.