Hallo zusammen,
wisst ihr vielleicht wie es ist wenn man vom Amt bekommt und dann ne Ausbildung anfängt.
Also mal von vorne...
Ich fange am 01.09. eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation an und bekommen im 1. Lehrjahr 310€, das reicht ja nicht für mein Mietanteil und und und.
Nun muss ich ja BAB beantragen,aber so schnell geht das ja alles nicht.
Habe gestern erst den Ausbildungsvertrag unterschrieben und musste auch zum Amt (hatte Termin) wegen Vertrag zeigen, der wurde auch Kopiert und mir wurde dann gesagt das es an den Sachbearbeiter geht und ich ab 01.09. kein Geld mehr bekomme.
Hab dann noch mit nem Mann dort gesprochen weil ich fragen wegen BAB hatte.
Er meinte dann das wenn ich eine Lehre anfange, den Monat wo ich anfange kein Geld mehr von der ARGE bekomme nur wenn ich jetzt ne richtige Arbeitsstelle angenommen hätte, hätte ich zur überbrückung noch mein Geld bekommen.
Ja nun kann ich ja erst seit gestern BAB beantragen, dafür musste ich aber heute gleich was an die Ausbildungsstelle schicken was die ausfüllen müssen und dann muss ich Dienstag (weil er leider erst am Dienstag auf hat) zum Vermieter um das andere ausfüllen zu lassen.
Wegen Monatskarte hab ich nun gelesen das ich ein schreiben von der Handelskammer Hamburg bekomme, damit ich die Monatskarte für Azubis bekomme...ja wer weiß wann die kommt.
Aber schlimm find ich nur das ich ja im Sept. erstmal kein Geld anfang des Monats bekomme,so wie es gewohnt ist.
Aber die können einen doch nicht ohne Geld leben lassen, vorallem wenn man ja Ausbildung macht und Fahrgeld und so braucht!
Strom, Kitagebühren, Miete alles wollen sie ja anfang des Monats haben.
Ich dachte immer man bekommt noch Überbrückungsgeld,und nun hab ich seitdem das mit der Ausbildung feststeht nur noch Sorgen.
Weiß jemand von euch, ob man da noch irgendwas machen kann, weil warum bekommt einer der ne Arbeitsstelle bekommen hat noch dieses Überbrückungsgeld und einer der ne Lehre anfängt nicht... egal wer,man braucht doch Geld?!
Der Mann von der Arge meinte noch, ich kann versuchen das ich dieses Geld auf Darlehnsbasis für Sept. kostet, aber ich möchte doch keine Schulden machen, das wären fast 600€ die ich dann abbezahlen müsste, vorallem meinte er ja auch es ist aber schwierig das auf Darlehnsbasis zu bekommen...es nervt echt nur noch!
Frage wegen AlgII und Lehre!wichtig
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Beitrag von schnuckimausi86 - 13.08.10 - 22:19 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 13.08.10 - 22:34 Uhr
"Der Mann von der Arge meinte noch, ich kann versuchen das ich dieses Geld auf Darlehnsbasis für Sept. kostet, aber ich möchte doch keine Schulden machen, das wären fast 600€ die ich dann abbezahlen müsste"
Wo ist das Problem?! Wenn die BAB-Zahlung kommt, dann kommt sie mit Nachzahlung ab 01.09. und davon zahlst du das ALG II zurück.
Beitrag von manavgat - 13.08.10 - 22:59 Uhr
Wenn die Mutter BAB bekommt, hat das Kind dann gar keine Ansprüche ALG2?
Gruß
Manavgat
Beitrag von king.with.deckchair - 14.08.10 - 09:48 Uhr
Doch. Oder auf Wohngeld, je nachdem wie hoch der Unterhalt für das Kind ist. Und die Mutter, so alleinerziehend, weiter Anspruch auf den MB Alleinerziehung, denn die Mehrbedarfe sind nicht vom Ausschlusstatbestand des § 7 (5) SGB II erfasst..
Aber bei ALG II-Anspruch des Kindes (+ggf. der MB) würde dann zum 01.09. auch nur dieser Betrag gezahlt - in der Regel zu wenig um die Miete und den Lebensunterhalt für BEIDE bis zur Ausbildungsvergütungs-/BAB-Zahlung abzudecken.
Was mich wundert (aber es kann sein, dass es da für Azubis eine neue Regelung gibt, die ich nicht kenne): Warum tritt hier die ARGE nicht in Vorleistung und lässt einen Erstattungsanspruch in Höhe des ALG II der Mutter an die BA los? So würde die Nachzahlung BAB direkt an die ARGE gezahlt. Wenn es sich um eine "echte" ARGE hält, so kann der SB im entsprechenden Programm sogar sehen, dass BAB bei der BA beantragt wurde, den ARGE und BA nutzen gleichermaßen die Datenbank der BA, das weiß jeder, der schon mal vom ALG I ins ALG II gerutscht ist.
LG
Ch.
Beitrag von tinka85 - 14.08.10 - 16:37 Uhr
wir hätten auch die leistung komplett weiterzahlen lassen können auf darlehensbasis. das problem ist einfach nur dass ich nicht weiß ob bab bewilligt wird. falls ich kein bab bekommen sollte hab ich echt ein dickes problem...mal angenommen es dauert ein jahr bis der bescheid kommt und es wird abgelehnt dann habe ich 12x500 euro , sprich 1100 euro schulden aufgebaut.
Beitrag von windsbraut69 - 15.08.10 - 07:47 Uhr
6000 Euro.
Beitrag von tinka85 - 15.08.10 - 08:03 Uhr
oh gott ja ups...man sollte bei der sache sein.
danke dass du mich drauf aufmerksam gemacht hast...wie peinlich.
kaffee für alle.
Beitrag von schnuckimausi86 - 14.08.10 - 20:15 Uhr
Danke für deine Antwort, aber sie hätte auch freundlicher geschrieben werden können!
Wo das Problem ist???
Das Problem ist, das ich nicht weiß ob mir BAB zusteht und da mach ich doch keine Schulden wenn ich nicht weiß ob ich sie abbezahlen kann!
LG Susi
Beitrag von windsbraut69 - 15.08.10 - 07:48 Uhr

Ja, wenn Du für Wochen bzw. Monate ohne das Geld auskommst, warum jammerst Du dann?
Beitrag von schnuckimausi86 - 15.08.10 - 12:04 Uhr
Aber sonst geht es noch,oder was?
Man kann auch mal freundlich bleiben!
Ich hoffe ja das ich es nicht muss und das es wenn mir BAB zusteht auch schnell berechnet wird, aber ich möchte doch keine Schulden machen.
Auserdem sagte der Mann von der Arge das es schwierig wird und es nicht sein muss das mir das Darlehn genehmigt wird!
Beitrag von windsbraut69 - 16.08.10 - 06:55 Uhr
Du hast doch gejammert bzw. gemeckert, dass "die dich ohne Geld da stehen lassen", magst aber kein Darlehn in Anspruch nehmen, weil Du es zurück zahlen müßtest?
Dann kann Deine Not nicht so groß sein, sorry.
Beitrag von schnuckimausi86 - 16.08.10 - 10:29 Uhr
Boar nee oder... ich habe nicht gesagt das ich kein Darlehn in Anspruch nehmen möchte, weil ich es zurück zahlen müsste, sondern weil ich nicht weiß ob ich BAB bekomme und es dann nachher nicht zurückzahlen kann und dann Schulden habe durch den ganzen Quatsch!
Beitrag von windsbraut69 - 17.08.10 - 10:45 Uhr
Ja, ALGII beantragt man doch aber, weil man sich nicht ernähren kann, um es mal sehr direkt auszudrücken.
Wie kannst Du da eine Wahl haben?
Beitrag von sweetangel07 - 13.08.10 - 23:17 Uhr
Hallo
Es gibt, soviel ich weiß, kein Überbrückungsgeld wenn du vorher (also gerade im Moment) alg 2 bezogen hast.
Der Mann hat schon Recht, das mit dem Darlehen. Leider
Alg 2 wird ja im Vorraus bezahlt und da du im september eine Lehre anfängst, gibts ab da kein Geld mehr.
Ich beziehe momentan auch noch alg 2 (momentan...andere geschichte^^)
Ich habe auch schonmal bei der Arge nachgefragt, wie dass ist, wenn ich jetzt einen Job finde. Ich bekomme ja sozusagen im ersten Monat, wo ich wieder arbeiten würde, kein alg2 mehr (wie du). Und erst am nächsten Monatsersten mein erstes Gehalt.
Die von der Arge sagten mir auch, dass ich dann ein Darlehen beantragen kann zur Überbrückung....aber dass ist kein Überbrückungsgeld!
lg
Beitrag von sweetangel07 - 13.08.10 - 23:20 Uhr
p.s. bei einem Darlehen muss mit 10 % vom Regelsatz zurück zahlen. Ich weiß allerdings nicht wie dass ist, wenn du ja dann Lehrlingslohn kriegst...wieviel % du da im Monat zurückzahlen musst.
lg
Beitrag von king.with.deckchair - 14.08.10 - 09:49 Uhr
Und das was Ihr mit Überbrückungsgeld meint, war vorher auch schon "nur" ein Darkehen.
Beitrag von sweetangel07 - 14.08.10 - 12:30 Uhr
Falsch
Das Überbrückungsgeld gab es damals bis zum 1. august 2006!..jetzt heisst es Gründungszuschuss, doch dies wird nur in wenigen Fällen bewilligt.
Daher bekommen die meisten, den es bewilligt wird, Darlehen.
Beitrag von king.with.deckchair - 14.08.10 - 13:24 Uhr
Was für ein absoluter Unfug! 
Du möchtest mir (ARGE-Mitarbeiterin seit 2005) wirklichen diesen absoluten Nonsens verkaufen?! Ist ja lächerlich.
Tipp: "Überbrückungsdarlehen" gem. § 53 SGB III hießen Übergangsbeihilfe. Der § 53 existiert nicht mehr und zwar seit 01.01.2009 (ZWEITAUSENDNEUN!). Seither gibt es das so genannte Vermittlungsbudget § 45 SGB III). In diesem Vermittlungsbudget gibt es die Übergangsbeihilfe nicht mehr und außerdem sind die Leistungen des Vermittlungsbudget bis auf die Hilfen zur Existenzgründung nur noch Zuschüsse, folglich wird das, was du Überbrückungsdarlehen nennst, gemäß § 23 Absatz 4 SGB II als Darlehen gewährt. Und zwar nicht den meisten, sondern AUSSCHLIEßLICH!
Ein "Gründungszuschuss" wird bei Aufnahme einer selbstständigen! Tätigkeit gewährt und umfasst Darlehen ODER! Zuschuss zur Anschaffung von SACHgütern zur Existenzgründung. Nicht für den Lebensunterhalt, dafür wird weiter ALG II (+ ggf. Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II) gewährt!
Beitrag von sweetangel07 - 14.08.10 - 13:44 Uhr
Sehr netter Ausdruck für eine ARGE Mitarbeiterin..toll 
Ich hatte auch mal, deswegen bei der ARGE nachgefragt und es so erklärt bekommen , wie ich es aufgeschrieben habe.
Anscheinend sagte jede Arge Mitarbeiterin was anderes....
Was arbeiten eigentlich für Menschen im Arbeitsamt...ungelernte?
Mag sein dass du Recht hast...aber ein Recht mich als lächerlich abzustempeln und dass ich Unfug schreibe ist unterstes Niveau
schade...schon wieder ein schlechtes Bild von der Arge!
Beitrag von king.with.deckchair - 14.08.10 - 14:03 Uhr
Schätzelein, ich habe nicht DICH als lächerlich bezeichnet.
Beitrag von sweetangel07 - 14.08.10 - 14:06 Uhr
DOCH, Schätzilein.. meine Aussage hast du als lächerlich gehalten und somit auch mich selbst!
Oh, Arge Mitarbeiterin...ohhhhhhhhhhhhhhhhhh
Beitrag von king.with.deckchair - 14.08.10 - 14:10 Uhr
"meine Aussage hast du als lächerlich gehalten und somit auch mich selbst!"
Du hast tatsächlich ein Problem mit dem Verstehen von Sachverhalten und dem Herstellen von Zusammenhängen, Allerwerteste. Sieht man schon daran, dass du von "ARGE-Mitarbeiterin" auf "Angestellt beim 'Arbeitsamt'" schließt. Und dass ich deinen Versuch, mir erst ein "Falsch" und dann diesen Nonsens zu posten als lächerlioch bezeichnet habe, heitß nicht, dass ich damit dich als als Person meinte. Was ich nach deiner Reaktion allerdings inzwischen durchaus tue.
Aber so ist's recht: Schuld sind immer nur die anderen, allen voran die bösen bösen SB.
Beitrag von sweetangel07 - 14.08.10 - 14:13 Uhr
Entschuldigen sie Frau Arge Mitarbeiterin, dass ich ihnen zurückgeschrieben habe. Sie haben aber meine Schreibweise als lächerlich empfunden und dass betrifft mich eben!
Ich würde Ihnen vorschlagen einmal eine andere, netter Ausdrucksweise anzuraten.
Achja, ich war mit meiner SB immer zufrieden, aber sowas wie von Ihnen hatte ich von einer SB noch nie gehört....zum Glück wohne ich nicht in Hessen.
Und schön wie sie immer mit ihrem formellen Schreiben rüber kommen, sehr intelligent..wirklich.
Beitrag von sweetangel07 - 14.08.10 - 14:34 Uhr
Komisch dass ich jetzt einige ältere Beiträge von dir gelesen habe und du auch schon andere mal als "kindisch" oder zumindest den ihre Aussage abgestempelt hast.
Ich finde, auch wenn du manchen hier als Arge Mitarbeiterin, helfen magst, doch sehr über dir stehst, als ob du was besseres wärst.
Du hättest zu meinem Beitrag einfach schreiben können, "dass ist so nicht richtig, sonder..." anstelle kam was anderes mit lachendem Smiley und Daumen runter.
Ich wurde noch nie von einer Arge Mitarbeiterin für lächerlich verkauft oder dass ich Unfug rede...schäm dich!!!!
Beitrag von shampoo - 14.08.10 - 18:46 Uhr
