Aufhebungsvertrag bei Betriebsschließung, shit!

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Beitrag von sunny1904 - 13.08.10 - 23:15 Uhr

Hallo!
Habe momentan voll Ärger mit dem Amt....Habe im Mai einen Aufhebungsvertrag geschlossen, weil meine Firma wegen drohender Insolvenz zum 30.06. geschlossen hat. Mein Chef sowie der Betriebsrat sagten mir, ich dürfte nicht gesperrt werden. Und das ist jetzt natürlich eingetreten...

ARGH!!!

Mein Elterngeld ist jetzt ausgelaufen und ich habe Mehrkosten, weil ich mein Kind jetzt schon in den Kindergarten stecken muß, weil ich ja vermittelbar sein muß fürs Amt, damit ich überhaupt Anspruch hab.

Kann mir jetzt den finanziellen Strick nehmen!!

Beitrag von seikon - 13.08.10 - 23:19 Uhr

Ist doch eigentlich ganz einfach. Lass es dir von deiner Firma (am besten direkt vom Insolvenzverwalter) schriftlich geben, dass dein Arbeitsplatz wegen Firmenschließung aufgrund von Insolvenz wegfällt, und die einzige Alternative zum Aufhebungsvertrag die ordentliche, betriebsbedingte Kündigung wäre. Und damit dann Widerspruch gegen die Sperre einlegen.

Beitrag von sunny1904 - 13.08.10 - 23:23 Uhr

Insolvenzverwalter gibt es nicht, wir haben ja vorher geschlossen, bevor es soweit kam....Widerspruch hab ich schon eingelegt, mal schaun, wie ich das korrekt begründen kann für die blöden Sachbearbeiter

Beitrag von windsbraut69 - 14.08.10 - 08:41 Uhr

Ja, schuld ist natürlich der Sachbearbeiter....

Geht aus dem Aufhebungsvertrag hervor, dass der Betrieb schließt und Du eh gekündigt worden wärst oder hast Du Dich einfach vorher nicht informiert?

Beitrag von sunny1904 - 14.08.10 - 11:10 Uhr

Aus dem Aufhebungsvertrag geht ganz klar hervor, daß eine Weiterbeschäftigung nach meiner Elternzeit nicht in Frage kommt, weil meine Abteilung zum 31.03.10 geschlossen wurde und der Betrieb zum 30.06.10 geschlossen wurde. Und ich habe mich auch erkundigt! Selbst mein Betriebsrat hat den Aufhebungsvertrag abgesegnet und diesen hab ich ja seinerzeit gewählt, um meine Interessen zu vertreten!

Beitrag von windsbraut69 - 15.08.10 - 07:41 Uhr

Der Betriebsrat vertritt Deine Interessen, ist aber kein Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Wann hat denn Deine Elternzeit geendet?

Gruß,

W

Beitrag von sunny1904 - 16.08.10 - 16:23 Uhr

Meine Elternzeit endet am 20.09.10

Beitrag von king.with.deckchair - 14.08.10 - 10:44 Uhr

GEHT'S NOCH?!

Beitrag von motte1986 - 14.08.10 - 20:10 Uhr

wer hier blöd ist? naja, der SB sicher nicht!!!

Selber schuld, wenn man aus Dummheit nen Aufhebungsvertrag unterschreibt, ohne nur ein Einziges Mal wenigstens die Hotline der AA anzurufen und sich zu erkundigen. Dauert ca. 3 Minuten, kann man sogar machen, wenn der Vertrag grad auf dem Tisch liegt!

"Herr xy, ich bitte um 5 Minuten, ich werde mich kurz über die Konsequenzen erkundigen. Ich schlage vor, ich komme nach meiner Pause wieder, bis dahin weis ich genaueres über Vor- oder Nachteile eines solchen Aufhebungsvertrages!"

Aber nein, man kuscht ja lieber!!!!

Beitrag von sunny1904 - 16.08.10 - 16:21 Uhr

Was soll denn bitte die Unterstellung???

Ich habe das Okay vom Chef, ich habe das Okay vom Betriebsrat und dieser Sachbearbeiter bei der Ba sagte: "Oh, so einen Fall hatte ich noch nicht, da muß ich mich erst erkundigen. Wahrscheinlich keine Sperre, aber auf jeden Fall eine Sperrfrist-Prüfung". So, das war die Aussage der BA!

Beitrag von susannea - 16.08.10 - 16:39 Uhr

Die Prüfung scheinen sie öfter zu haben, habe ich auch obwohl ich mich 3 Monate vor dem Termin ab dem ich ALGI beziehen möchte gemeldet habe. Aber nicht 3 Monate vor dem Ende.

Getztestext kann ich leider auf die Schnell nicht liefern.

Beitrag von freundliche - 14.08.10 - 07:53 Uhr

Guten morgen,

ist ein Aufhebungsvertrag nicht, wie wenn man selbst kündigt??
Dein AG hätte dich ja auch "normal" kündigen können wg. drohender Firmeninso.

würde nen Fachanwalt einschalten. Hätte sowieso bevor ich das Unterschrieben hätt, von nem Anwalt anschauen lassen...


lg

Beitrag von king.with.deckchair - 14.08.10 - 10:44 Uhr

"ist ein Aufhebungsvertrag nicht, wie wenn man selbst kündigt??"

Nein, nicht zwangsläufig!

"Was sind wichtige Gründe i.S.d. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ?
Das Vorliegen eines wichtigen Grundes kann einer Sperrfrist der Arbeitslosengeldzahlung entgegen stehen.
Eine bloße Drohung mit einer Kündigung stellt jedoch noch keinen wichtigen Grund dar. Vielmehr kommen nach der Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld II (Oktober 2007) folgende Gründe in Betracht:
Der Arbeitgeber hätte anstelle des Aufhebungsvertrages unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen und eine Abfindung im Rahmen von 0,25 bis zu 0,5 Monatsentgelten pro Beschäftigungsjahr gezahlt.
Der Arbeitnehmer konnte die durch eine Arbeitgeberkündigung entstehenden objektiven beruflichen Nachteile vermeiden.
Es bestehen sonstige Gründe, denen zur Folge der Arbeitnehmer objektive Nachteile befürchten muss. Diese liegen beispielsweise vor, wenn dem Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag Vergünstigungen (Bsp.: Abfindung) zugestanden werden, die ihm im Falle einer Kündigung nicht zugute kämen. Wäre bei einer solchen Kündigung aber eine Abfindung gezahlt worden, so entfällt die Sperrzeit nur, wenn der im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindungsbetrag die in der Kündigung gewährte Abfindung um mindestens 10% übersteigt und die Kündigung dabei selbst rechtmäßig und sozial gerechtfertigt ist.
Beim Vorliegen einer dieser Voraussetzungen wird der Aufhebungsvertrag als Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grunde anerkannt ohne das eine Sperrfrist des Arbeitloengeldes entsteht."

http://www.kanzleimitte.de/aufhebungsvertrag-2c-abwicklungsvertrag-und-sperrfrist-2c--a7-144-abs.-1-nr.-1-sgb-iii--_390.html

Beitrag von sunny1904 - 14.08.10 - 11:11 Uhr

Dankeschön! Das hab ich mir mal kopiert und ausgedruckt!!!!

Beitrag von lucaundhartmut - 14.08.10 - 11:48 Uhr

Hi sunny1904,


was Dir der ehemalige Chef und der Betriebsrat sagten, war grob fahrlässig.

Versuche, diese irgendwie zu erreichen und Dir deren Aussage schriftlich bestätigen zu lassen. Nichtsdestotrotz wird Dir das Job Center / die Agentur für Arbeit zumindest eine Teilschuld vorwerfen, weil Du leider in der Pflicht gewesen wärst, Dich sofort an diese zu wenden, als Du erfahren hast, dass Du Deinen Arbeitsplatz verlieren wirst.

In Zukunft: NIE WIEDER auf unqualifiziertes Geschwätz hören, sondern VOHER alles mit den zuständigen Ämtern abklären, okay? :-)

Ich drücke Dir die Daumen, dass sich alles zum Guten wendet!



So long

Beitrag von susannea - 14.08.10 - 12:26 Uhr

Wieso war das grob fahrlässig?

Die Auskunft ist doch korrekt, wenn eine Weiterbeschäftugung eh nicht möglich war gibts keine Sperre, muss nur der Bearbeiter auch sehen und begreifen.

Kann dauern manchmal.

UNd nein, direkt melden musste sie sich ja auch nicht, war bei mir auch so und trotzdem schicken die einem erstmal den Anhörungsbogen zur Sperre, ist wohl Standard!

Beitrag von sunny1904 - 16.08.10 - 16:25 Uhr

Hast Du da vielleicht einen Gesetzestext zu, daß keine Sperre erfolgen darf, wenn eine Weiterbeschäftigung sowieso nicht möglich ist?

LG
Sunny

Beitrag von vwpassat - 14.08.10 - 12:52 Uhr

Warum ist alle Welt so dämlich und unterschreibt Aufhebungsverträge, ohne sich vorher schlau zu machen.

MAN MUSS EINEM AUFHEBUNGSVERTRAG ALS ARBEITNEHMER NICHT ZUSTIMMEN!

Dann bleibt dem AG keine andere Wahl, als halt eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen.

Beitrag von susannea - 14.08.10 - 16:27 Uhr

Naja, aber man kann ohne wirkliche Konsequenzen, wenn die betriebsbedingte Kündigung sonst eh kommt. Und wenn die Bedingungen dann besser sind wäre man doch blöd, wenn mans nicht macht!

Beitrag von sunny1904 - 16.08.10 - 16:22 Uhr

Dankschön für das dämlich, aber ich habe bei 3 verschiedenen Stellen nachgefragt, um mich schlau zu machen!