AOK..Krankengeld

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Beitrag von missy81 - 14.08.10 - 16:06 Uhr

Hallo Zusammen!!

Ein Freund von mir ist zur Zeit arbeitslos.. er ist aber auch krankgeschrieben, hatte einen Bandscheibenvorfall, Anfang Juli eine OP und soll sich laut seinem Arzt jetzt auch erstmal noch schonen.
Am 26.7 waren die 6Wochen Krankschreibung um(Bis dahin ging also die letzte AU). Am 27.7 war er wieder beim Arzt und hat den 1. Auszahlungsschein ausfüllen lassen, da ja nach den 6 Wochen die Krankenkasse Krankengeld zahlen muss.

So nun hat er von der AOK einen Anruf und auch ein Schreiben bekommen, er hätte am 26.7 und nicht am 27.7 den Auszahlungsschein ausfüllen lassen müssen...Er ist nun seit dem 27.7 nicht mehr dort versichert und bekommt daher auch kein Krankengeld...
Er war aber doch bis zum 26.7 noch einschliesslich krankgeschrieben!!!!!

Kennt ihr so einen Fall?
Was soll er denn jetzt machen?? Die von der AOK meint er müsse wieder zum Arbeitsamt die seien nun zuständig-doch er ist doch noch krank und gar nicht vermittelbar?

Wo kann man sich da hin wenden?? Kann doch alles nicht wahr sein..

Danke für Eure Antworten und sorry das es so lang geworden ist..

Beitrag von kleinehexe1606 - 14.08.10 - 16:15 Uhr

Geh zum Arzt und hol einen neuen mit dem 26.7. drauf, wenn das nicht reicht einen Zweizeiler vom Arzt das er am 26.7. auch krank war, typisch AOK

Beitrag von motte1986 - 14.08.10 - 20:04 Uhr

Was ist das denn für ne Krankenkasse, die einen gleich rausschmeisst, weil man nen Schein falsch ausgefüllt hat???

Denen würde ich gehörig auf die Zehen treten!!!!

Das Arbeitsamt nimmt ihn erst als Arbeitslosen auf, wenn er auch dem Markt zur Verfügung stehen kann. Ist er krankgeschrieben, muss er sich nichtmal arbeitslos melden, erst am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit oder wenn er weis, wann er wieder arbeitsfähig ist.

Haben grad den selben Fall nur ohne OP, aber solche Zicken würde unsere Kasse niemals machen...

LG

Beitrag von missy81 - 14.08.10 - 20:21 Uhr

Problem ist ja auch.. seit dem 27.7 war er ja auch weiterhin beim Arzt und bei der Krankengymnastik.. wenn die AOK jetzt sagt, er sei seit dem 27. 7 nicht mehr bei denen versichert , muss er dann jetzt auch noch diese Behandlungen zahlen?? (Frage ist nur .,wovon???)

Wer ist jetzt für ihn zuständig und wie wo ist er versichert?? Er soll doch auch weiterhin Krankengymnastik kriegen!

Eben, das Arbeitsamt wird sagen, wir sind nicht zustänig, da er ja nunmal krank ist! Der Auszahlungsschein ist ja sogar wieder bis zum 9.9 vom Arzt ausgefüllt.. nur eben nicht ab dem 26. 7 sondern ab dem 27.7..

Beitrag von susanne85 - 14.08.10 - 21:08 Uhr

hallo

geh mal zum arzt

normal kann er das 1 tag zurückdatieren. dann ist euer problem doch gelöst oder sehe ich das falsch..

alles gute

Beitrag von missy81 - 14.08.10 - 21:28 Uhr

Hallo Susanne!

Ja das wollen wir ja jetzt auch so versuchen.. hoffe das der Arzt dies auch so ausfüllt..
Weil er muss ja in dem Auszahlungsschein ausfüllen "vorgestellt am"..

Schlimme ist ja.. er war ja auch am 26.7 dort und wollte den Schein ausfüllen lassen, nur die Arzthelferin meinte, er sollt ihn erst am nächsten Tag ausfüllen lassen, er sei ja noch krankgeschrieben und habe ja eh morgen einen Termin..
Nur das er am 26.7 dort war, wird keiner mehr von der Praxis wissen.. ist ja schon was her

Seufz...

Beitrag von kleinehexe1606 - 15.08.10 - 06:35 Uhr

Das ist eigentlich auch völlig belanglos bei Patienten die so oder so weiter krank sind, glaub mal nicht das alle die wochenlang krank sind regelmäßig zu Arztbesuchen gehen, die rufen an und bestellen einen Schein und gut ist. Ob der nun da war oder nicht, ist egal. Er war ja zum abholen da und da hat er sich ja vorgestellt.