Frage zu Mutterschaftsgeld/Elterngeld bei befristetem AV(endet vor ET)

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Beitrag von bubica07 - 15.08.10 - 10:06 Uhr

Hallo,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.04.2010.
Habe voraussichtlich Ende April Endbindungstermin.

Habe dann ja eigentlich keinen Anspruch auf Muttrschaftsgeld 6 Wochen vor Entbindung, bzw. wie regelt sich das dann?

Muss ich mich für die Zeit nach Ablauf des Arbeitsvertrages, also schon vor Geburt, arbeitssuchend melden? Bekomme ich dann die Zeit vor ET Arbeistlosengeld I ?

Bin noch früh dran, aber die Frage beschäftigt mich gerade.

Danke für eure Antworten

Beitrag von susannea - 15.08.10 - 10:16 Uhr

Ja du hast Anspruch auf Mutterschaftsgel.

Und zwar bis zum letzten Arbeitstag in Höhe des durchschnittlichen Nettos der letzten drei Monate und nach dem Vertragsende in Höhe des Krankengeldes.

Und nein ararbeitslos kannst du dich während des Mutterschutzes nicht melden, denn du bist nicht vermittelbar. Aber mit arbeitssuchend sind die da unterschiedlicher Meinung. Also teile denen das eben 3 Maonte vorher mit, dass der Arbeitsverrtag endet und dann sollen sie gucken, was sie mit der sinnlosens Info anfangen ;)

Elterngeld gitbs dann ganz normal nach dem Ende des Mutterschaftsgeldes in Höhe des durchschnittlichen Nettos der letzten vollen 12 Kalendermonate vor dem Mutterschutz.

Beitrag von bubica07 - 15.08.10 - 11:06 Uhr

Danke, klingt plausibel!

Liebe Grüße, Christina

Beitrag von nic1610 - 15.08.10 - 11:03 Uhr

Ich hatte damals auch einen befristeten Vertrag, der vor ET geendet hat. Mutterschaftsgeld habe ich für die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bekommen. Die KK kommt dann für das gesamte Mutterschaftsgeld auf.

Ich wollte mich dann auch 3 Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitssuchend melden, aber die haben mich wieder weggeschickt, da ja der Mutterschutz kam und dann die Elternzeit. Man braucht sich also wohl erst nach der Elternzeit (und da 3 Monate vor Ablauf) wieder arbeitssuchend melden. Denn im Mutterschutz und der Elternzeit steht man dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen

Beitrag von bubica07 - 15.08.10 - 11:09 Uhr

Danke!
Ich werde mich der Richtigkeit halber aber wohl doch drei Monate vor Ablauf arbeitssuchend melden, bevor mir noch ein Strick daraus wird.
Bin ich gespannt und warte ab, hab ja noch ein bissel ;-)

Liebe Grüüße

Beitrag von susannea - 15.08.10 - 12:38 Uhr

Ich wollte mich dann auch 3 Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitssuchend melden, aber die haben mich wieder weggeschickt, da ja der Mutterschutz kam und dann die Elternzeit. Man braucht sich also wohl erst nach der Elternzeit (und da 3 Monate vor Ablauf) wieder arbeitssuchend melden. Denn im Mutterschutz und der Elternzeit steht man dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung.

So habe ich es gemacht und kriegte gleich einen Anhörungsbogen wegen iener Sperre, weil ich mich ja ncziht vor dem Vertragsende gemeldet habe. Total bescheuert!

Beitrag von kati543 - 15.08.10 - 15:10 Uhr

Den Anhörungsbogen bekommt man immer wenn man sich "zu spät" meldet. Du musst das doch nur ausfüllen. Das heißt doch nicht, dass du die Sperre bekommst...

Beitrag von susannea - 15.08.10 - 15:12 Uhr

Die Frage habe ich ja dann im Call-Center gestellt, denn ich war ja mehr als 3 Monaten vor dem Zeitpunkt ab dem ich ALGI beziehen will. Da hieß es, es gäbe eine Sperre, weil ich zu spät wäre.

Mal abwarten und Tee trinken. Im Notfall sollen sie ihr Geld behalten ;)

Beitrag von kati543 - 15.08.10 - 17:13 Uhr

Ich mußte den Bogen damals auch ausfüllen, aber ich habe keine Sperre bekommen. Es geht doch nur darum, dass du einen Grund hast. Ich konnte mich einmal nicht rechtzeitig (3 Monate vorher) melden wegen eines auslaufenden befristeten AV, weil ich eine KnieOP hatte. Da habe ich den Bogen bekommen. Und nach Ablauf der Mutterschutzfrist hatte ich mich auch wieder arbeitssuchend gemeldet und hatte den Bogen auch. Beides mal hatte ich keine Sperre.

Beitrag von susannea - 15.08.10 - 17:33 Uhr

Na dann hoffe ich mal, dass der Sachbearbeiter mehr Ahnung hat als die im Call-Center.