Alg II und zusammen ziehen

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Beitrag von kashmir - 15.08.10 - 12:17 Uhr

Guten Morgen,

ich lebe momentan von Alg II, voraussichtlich noch bis 2012, da ich zur Zeit eine Umschulung mache, die das Arbeitsamt bezahlt.

Nun ist es so, dass ich gerne mit einem guten Freund zusammenziehen möchte.

Wir führen keine Beziehung, verstehen uns aber super(rein platonisch).
Wir haben daran gedacht ne 4 Zimmer Wohnung zu beziehen, 2 Schlafzimmer, 1 Kinderzimmer, 1 geteiltes Wohnzimmer.

Geht das überhaupt?
Wird die Arge weiterhin meinen Anteil für Unterkunft und Heizung zahlen und er dann den Rest für sich?
Er ist doch finanziell nicht für mich zuständig.

Also meine Frage, geht es?
LG
kashmir

Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.08.10 - 12:33 Uhr

Hallo

Das Amt wird aber wohl nur dann die Miete und NK für dich bezahlen, die dir zustehen, also für 45 qm oder halt die Grenze, was für 1 Person gezahlt wird.

Bianca

Beitrag von happybibi - 15.08.10 - 12:45 Uhr

Hallo,
aus meiner beruflichen Erfahrung heraus, wird das Amt zuerst vermutlich extrem misstrauisch sein, weil sie eine Partnerschaft vermuten werden.

Ihr müsstet beweisen, dass Ihr nicht zusammen wirtschaftet!!!
Also, "mein Fach im Kühlschrank", "dein Fach im Kühlschrank".

Du hast was von Kinderzimmer geschrieben ... wenn Du mit Deinem Kind einziehst, dann würden vermutlich die für Euch beide anteilig entstehenden Kosten bis zur zulässigen Höhe für 2 Personen übernommen werden. Also für Dich und Dein Kind 2 Räume ... Küche / Bad/ WZ anteilig ... kommt auch auf das Alter Deines Kindes an ... ich glaube, bis 11/2 J. steht dem Kind kein eigenes Zimmer zu!!!!

Ich glaube, es kommt auf Deine SB und auf die Glaubwürdigkeit an ... mach Dich aber auf Skepsis und Fragen gefasst!!!

Viel Glück dabei #klee

Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.08.10 - 12:50 Uhr

Hallo

Und die Steuerklasse 2 steht dir dann auch nicht mehr zu, da eine 2 erwachsene Person mit im Haushalt lebt.

Bianca

Beitrag von happybibi - 15.08.10 - 12:57 Uhr

Wenn Sie ALGII empfängt, zahlt sie doch eh keine Steuern, oder? #kratz

Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.08.10 - 12:59 Uhr

Hallo

Ja, stimmt. Aber wenn sie dann da raus ist, steht es ihr nicht zu.


Bianca

Beitrag von happybibi - 15.08.10 - 13:04 Uhr

Jap, aber da hat sie ja noch Zeit ... Ich würde mir das eh gut überlegen, wenn es dann doch nicht klappt oder ein neuer Partner winkt, macht das Amt ein Hin- und Herziehen nicht unbedingt mit....

Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.08.10 - 13:05 Uhr

Das stimmt wohl. Dann müsste sie den Umzug und alle anderen Kosten selber.

Bianca

Beitrag von king.with.deckchair - 15.08.10 - 13:45 Uhr

Unfug.

Die Vermutung, dass bei einer Wohngemeinschaft auch eine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, ist beim Finanzamt ebenso widerlegbar wie vor der ARGE.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.08.10 - 14:01 Uhr

In der Erklärung für die Steuerklassen steht, das keine 2erwachsene Person im Haushalt leben darf, um Steuerklasse 2 zu haben.

http://www.guckmal.de/loh_ste.htm

Bianca

Beitrag von king.with.deckchair - 15.08.10 - 15:09 Uhr

#gaehn

Jau, die Website eines hergelaufenen Anwendungsentwicklers ist natürlich sehr viel mehr ernst zu nehmen als Quellen wie der Verband der allein erziehenden Mütter und Väter, 123recht oder aber das Einkommenssteuergesetz selbst:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

"(2) Allein stehend im Sinne des Absatzes 1 sind Steuerpflichtige, die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens (§ 26 Absatz 1) erfüllen oder verwitwet sind und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder Kindergeld zu oder es handelt sich um ein Kind im Sinne des § 63 Absatz 1 Satz 1, das einen Dienst nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 und 2 leistet oder eine Tätigkeit nach § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 ausübt. Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, #aha es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft."

Es ist nicht zu fassen, mit welchen Methoden du hier immer wieder versuchst, andere über ihre Rechte in die Irre zu führen. Würde ich es dir vom Grips her zutrauen, könnte man fast Absicht dahinter vermuten.

Beitrag von mamavonyannick - 15.08.10 - 13:54 Uhr

So langsam nervst du mich mit deinen falschen Aussagen.#aerger Musst du eigentlich überall deinen Senf dazugeben???

Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.08.10 - 14:00 Uhr

Dann lies es doch nicht.

Kannst du es belegen, das ihr die Steuerklasse 2 weiterzusteht?

Ich beziehe mich hierdrauf

http://www.guckmal.de/loh_ste.htm

Das steht es doch.

Beitrag von mamavonyannick - 15.08.10 - 14:05 Uhr

Doch ich lese es aber. Und für dich zur Info: http://de.wikipedia.org/wiki/Alleinerziehendenentlastungsbetrag

"Ist die andere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, wird vermutet, dass sie mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet (Haushaltsgemeinschaft). Diese Vermutung ist widerlegbar, es sei denn, der Steuerpflichtige und die andere Person leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft."

Beitrag von mamavonyannick - 15.08.10 - 14:06 Uhr

Zur Ergänzung: Lohnsteuerklasse II (2) [Bearbeiten]
Die Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, bei denen die Voraussetzungen der Steuerklasse I vorliegen und die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben.

Beitrag von king.with.deckchair - 15.08.10 - 15:02 Uhr

"So langsam nervst du mich mit deinen falschen Aussagen."

Mich schon seit einer ganzen Weile. Vor allem auch deswegen, weil die nicht korrekten Aussagen allzu oft von der Motivation herzurühren scheinen, Schwächere ängstigen oder aber ihnen einreden zu wollen, dass ihnen gewisse Rechte nicht zustünden.

Beitrag von king.with.deckchair - 15.08.10 - 13:46 Uhr

Es gibt auch Aufstocker, die ALG II zu ihrem Gehalt dazu erhalten!

Beitrag von manavgat - 15.08.10 - 13:45 Uhr

Lass es. Du handelst Dir jede Menge Ärger ein und die ARGE kriegt Dich schon klein und sperrt erstmal das Geld. Da kannst Du dann spontan demonstrieren, es wird nichts nützen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von hexlein77 - 15.08.10 - 16:35 Uhr

Zur Not gibt es auch noch Fachanwälte!

Beitrag von manavgat - 15.08.10 - 17:48 Uhr

Stimmt.

Aber ob sie von der Hoffnung satt wird und die Miete aufbringen kann.

Üblicherweise läuft es so: der Mitbewohner weigert sich zu Recht Angaben zu machen. Die ARGE schaltet auf stur. Der Anspruchsteller kann dann entweder verhungern oder wieder ausziehen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von snailshell - 15.08.10 - 14:20 Uhr

Warum braucht ihr denn ein Kinderzimmer?
Hast du ein Kind - oder er?

Beitrag von steffijonas - 15.08.10 - 16:44 Uhr

Ich habe letztes Jahr auch 3 Monate ALG2 bezogen und bin mit einem Freund zusammengezogen, habe auch meinen Sohn mitgenommen und wir haben eine 4 Raumwohnung genommen... Also bei uns kamen keine blöden Fragen usw. Einem Kind steht kein eigenes Zimmer zu bis er 11 Jahre ist? Was ist das für ein Quatsch????

1 Person 45 qm
1 Kind 15 qm

und zur Kontrolle kam bei uns auch niemand...

Allerdings muss das ja nicht immer sein, klar kommen sie bei dem einen oder anderen gucken und dann sollte wirklich jeder seine eigene Wurstpackung und Lätta m Kühlschrank haben...

Das sind meine Erfahrungen dazu...

Viel Glück

Beitrag von happybibi - 19.08.10 - 00:32 Uhr

Hallo,

also, da ich intensiv mit langzeitarbeittslosen Familien gearbeitet habe, habe ich die unterschiedlichsten Situationen gehört und mitbekommen - also den Stress mit dem Amt meine ich!!!

Ich hatte übrigens 11/2 Jahre geschrieben!!! Nicht 11!

#winke