Hey Mädels!! 
Ich hoffe ihr könnt mir kurz helfen.
Am 10.08. ist meine kleine Maus geboren. Nun möchte ich bei meinem AG Elternzeit bis 31.08.2011 beantragen.
Leider weiss ich jetzt nicht ab wann ich die Elternzeit korrekterweise beantragen muss.
Ab dem 10.08.2010 (Geburt) bis 31.08.2011 oder erst ab Ablauf des 8-wöchigen Mutterschutzes bis 31.08.2011?
Könnt ihr mir sagen wie es in meinem Fall sinnvoller wäre das Kind auf der LstK eintragen zu lassen. Mein Freund und ich sind nicht verheiratet. Er hat die Vaterschaft annerkannt. Ich gehe jetzt wie oben geschrieben in Elternzeit. Wir sind beide Stkl. 1.
Ich kenne mich da leider nicht so genau aus 
Danke für eure Antworten 
Liebe Grüße
Peach mit Romy (5 Tage)
Frage zu Elternzeit
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Beitrag von peach1983 - 15.08.10 - 17:43 Uhr
Beitrag von sonne_1975 - 15.08.10 - 18:38 Uhr
Warum bis 31.08.? Da ist doch schon das 2. Jahr angebrochen. Willst du danach gleich Vollzeit einsteigen?
Wenn Teilzeit, dann nimm 2 Jahre, das 3. Jahr kannst du dann jederzeit dranhängen, wenn du willst. Im 2. Jahr kannst du bis 30 Stunden pro Woche arbeiten (auch im 1., aber das wird ans EG angerechnet).
Eigentlich musst du ab Ende des Mutterschutzes anmelden, bis 31.08. kannst du eigentlich auch.
Am Anfang muss man sich für 2 Jahre festlegen, d.h. du würdest das 2. Jahr so oder so nicht bekommen, wenn du es jetzt nicht meldest.
Wegen Kinderfreibeträge bei Unverheirateten kenne ich mich nicht aus.
LG Alla
Beitrag von zwiebelchen1977 - 15.08.10 - 19:50 Uhr
HAllo
Wenn du 1 Jahr nehmen willst,dann must du am 10.08.2011 wieder arbeiten.
Aber mit der BEantragung musst du dich beeilen. Du hast nur 1 Woche nach Et Zeit, dies zu tun.
BIanca
Beitrag von susannea - 16.08.10 - 16:22 Uhr
Beginn ist nach Ende des Mutterschutzes, muss aber 7 Wochen vorher da sien. Wenn dein Kind also nicht vor dem errechneten Termin gekommen ist, dann muss dies bis morgen passieren.
