Hallo 
Meine Schwägerin hat sich von ihrem Mann vor einigen Monaten getrennt.
Er geht nicht arbeiten, zahlt keinen Unterhalt für sie bzw. das Kind und wird es wahrscheinlich auch nie tun.
Deshalb bekommt sie Gelder vom Amt.
Jetzt hat sie seit ein paar Wochen einen Freund.
Sie leben nicht zusammen, es baut sich gerade erst auf.
Nun haben alle Angst dass das Amt dahinterkommt und ihr die Gelder streicht.
Ist das so korrekt?
Immerhin leben sie in keiner eheähnlichen Gemeinschaft zusammen.
Muss der neue Freund wirklich für sie aufkommen?
Gruss, die Polly
Ist das so richtig? Muss der "neue" Mann zahlen?
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Beitrag von pollypo - 16.08.10 - 10:17 Uhr
Beitrag von nina610 - 16.08.10 - 10:24 Uhr
Nee , meines Wissens nach muß er ( der Neue ) nicht zahlen... Der Kindsvater steht ja in der Schuld zu bezahlen.... Bei mir ist das so: Bin ebenfalls neu verheiratet, aber mein Ex muß trotzdem für seine Tochter Unterhalt bezahlen ( zwar nicht viel, nur den KIGA ), er müßte erst nicht mehr zahlen, wenn mein Mann die Große adoptiert.....
Sie soll sich da mal keine Gedanken machen, solange die beiden nicht zusammen leben, ist es nunmal keine eheähnliche Gemeinchaft....
Ganz liebe Grüße
Beitrag von anyca - 16.08.10 - 10:44 Uhr
Solange sie nicht zusammenleben, muß er nicht für sie aufkommen.
Ziehen sie zusammen, gilt sie nicht mehr als alleinerziehend und bekommt keinen Unterhaltsvorschuß mehr vom Amt. Natürlich muß der Kindsvater weiter zahlen, aber das Amt springt eben nicht mehr ein, wenn er es nicht tut.
Beitrag von silbermond65 - 16.08.10 - 10:50 Uhr
Ziehen sie zusammen, gilt sie nicht mehr als alleinerziehend und bekommt keinen Unterhaltsvorschuß mehr vom Amt.
Das stimmt so nicht.Der Unterhaltsvorschuß fällt erst weg,wenn sie wieder heiratet.
Beitrag von litalia - 16.08.10 - 13:09 Uhr
blödsinn!!!
unterhaltsvorschuss fällt nur weg wenn sie heiraten! .... keinen tag eher!
Beitrag von silbermond65 - 16.08.10 - 10:48 Uhr
Nun haben alle Angst dass das Amt dahinterkommt und ihr die Gelder streicht.
Ist das so korrekt?
Warum sollten sie ihr das Geld streichen? Sie wohnt doch mit ihrem Freund gar nicht zusammen ,kennen sich ja grad erstmal paar Wochen.
Wegen dem Unterhalt Kind ab zum JA ,Unterhaltsvorschuß beantragen und eine Beistandschaft einrichten.
Oder eben zum Anwalt,da geht das ganze wahrscheinlich eh schneller voran.
Dem lieben KV muß mal jemand gewaltig auf die Füße treten.
Beitrag von pollypo - 16.08.10 - 10:54 Uhr
Sie haben halt Schiss dass der Ehemann zum Amt rennt und Lügen erzählt.
sprich.... dass sie einen Neuen hat, oder so.
Beitrag von ppg - 16.08.10 - 10:58 Uhr
Das sind dann keine Lügen, sondern die Wahrheit - und abgesehen davon interessiert es das JA nicht, ob eine Singlemom eine neue Beziehung hat oder nicht.
Ute
Beitrag von pollypo - 16.08.10 - 11:01 Uhr
Mit Lügen meinte ich eigentlich dass er erzählt dass sie bei dem neuen wohnt, o.ä....
Er ist nämlich nicht gut auf sie zu sprechen weil sie den Absprung von ihm geschafft hat und er das nicht akzeptiert.
Beitrag von lichtchen67 - 16.08.10 - 11:12 Uhr
Der kann doch viel erzählen, wenn der Tag lang ist. Wenn sie alleine wohnt, hat sie einen Mietvertrag der eben dieses im ZWeifel beweisen würde.
lichtchen
Beitrag von silbermond65 - 16.08.10 - 11:33 Uhr
Wenn sie NICHT mit dem Neuen zusammenwohnt,hat sie doch nichts zu befürchten.
Beitrag von manavgat - 16.08.10 - 11:27 Uhr
Solange sie mit dem Mann nicht zusammen zieht, passiert nix. Aufpassen würde ich nur, wenn er regelmässig bei ihr übernachtet: nicht zusammen einkaufen im Lebensmittelladen um die Ecke! keine Sachen von ihm der Wohnung (d. h. die Wechselsachen und die Zahnbürste in einer Tasche mitbringen und wieder mitnehmen/im Auto parken). Es gibt manchmal blöde Nachbarn, die einen anschwärzen und dann kommen die Kontrollheimer vom Amt.
Sex haben ist absolut erlaubt, Liebe auch.
Gruß
Manavgat
Beitrag von litalia - 16.08.10 - 13:11 Uhr
sie können auch ganz ofiziell zusammen ziehen und das aller welt mitteilen.
der unterhaltsvorschuss fällt trotzdem nicht weg.
dachte sie redet nur von diesen "geldern"
Beitrag von hexlein77 - 16.08.10 - 13:46 Uhr
Quatsch!
Selbst wenn sie zusammen ziehen haben sie 1. Jahr Zeit in denen das Amt sie NICHT als Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a sehen darf.
http://hartz.info/index.php/topic,30.0.html
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben, oder
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Selbst wenn sie dann gemeinsam Einkaufen hat das darüber nichts zu sagen und auch eine Überprüfung kann das AMt gerne machen.
sie werden es mit sicherheit versuchen sie DANN in eine Bedarfgemeinschaft zu "drängen", aber dagegen kann man vorgehen!
Beitrag von ppg - 16.08.10 - 15:07 Uhr
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder oder
Und es lebt doch ein Kind in der Partnerschaft!
Ute
Beitrag von hedda.gabler - 16.08.10 - 16:50 Uhr
Hallo.
Du solltest Deine Tipps aber auch richtig interpretieren können ...
... schau Dir bitte mal Punkt 3 genau an.
Da steht "Kind" ... und was würden sie im Haushalt haben ... RICHTIG! Ein Kind, völlig unerheblich ob eine gemeinsames oder nicht.
Und somit wären sie vom 1. Tag an eine Bedarfsgemeinschaft ... nichts mit 1 Jahr Probezeit.
Dieser Punkt 3 ist übrigens einer der großen Kritikpunkte beim Alg II, da er verhindert, dass Paare zusammenziehen, weil sie sich dadurch finanziell schlechter stellen und Partner sehr frühzeitig in die finanzielle Verantwortung genommen werden sollen.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von hexlein77 - 17.08.10 - 11:51 Uhr
Meine liebste, ICH kann meine Tipps interpretieren! Und aus meiner ERfahrung WEIß ich eben das der neue Partner NICHT für sie oder das Kind einstehen MUSS! Man kann dagegen vorgehen sollten es das Amt dennoch versuchen!
Denn der "neue" LG kann, auch wenn ein Kind in der Häuslichen Gemeinschaft lebt, die Verantwortung für das Kind ablehnen solange es nicht sein eigenes ist!
Lies es dir einfach richtig durch!
Beitrag von hedda.gabler - 17.08.10 - 19:28 Uhr
Hallo.
Ich wüsste zwar nicht, dass ich Deine Liebste wäre (ich habe da zudem ein echt anderes Beuteschema), aber wenn ein solch unverschämter Ton Dein normaler Umgangston ist, bitte ...
... ich habe richtig gelesen.
Und in Deinem Link steht lediglich, dass man eben als Bedarfsgemeinschaft gilt, wenn Kinder mit ihm Haushalt leben ...
... ob und wie man sich deswegen mit der ARGE rumstreiten kann, steht auf einem ganz anderen Blatt, so dass Deine persönliche EINZELFALL-Erfahrung völlig irrelevant ist.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von hexlein77 - 17.08.10 - 20:02 Uhr
Wenn du meinst das es Einzefall Erfahrung ist, bitte! Ich werde jetzt mit nichten versuchen dich eines besseren zu belehren! Nur soviel, ich Arbeite häufig mit einer Anwältin zusammen die auf diese Fälle spezialisiert ist und wenn du meinst schlauer zu sein wie ein Anwalt....ist ja nichts neues, kommt augenscheinlich häufiger vor hier im Forum.
Und wenn du meinst, das meine Antwort Unverschämt war, auch gut! Dann kannst du anscheinend hervorragend zwischen den Zeilen lesen. Respekt!
Und zwischen richtig Lesen und richtig Interpretieren, wie du es mir ja vorgeworfen hast das ich es nicht kann, liegen anscheinend Welten. Wenn dem nicht so wäre, hättest du es verstanden!
Einen WUNDERVOLLEN ABend noch! 
