vollzeit gearbeitet aber teilzeit-arbeitslosengeld???

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Beitrag von ivonne80 - 16.08.10 - 10:18 Uhr

hallo leute,

bin grade etwas frustriert.
ich bin jetzt 4 jahre daheim weil ich 2 kinder bekommen habe. möchte ende des jahres wieder arbeiten und musste meine feste stelle kündigen weil es mir nicht möglich ist zu pendeln.
neulich war ich beim arbeitsamt um mich arbeitssuchend zu melden.
beim nächsten job kann ich aber nur maximal teilzeit arbeiten weil meine kinder einen halbtagsplatz im kindi haben.
da sagte die vom AA zu mir das sie mir das arbeitslosengeld nur "auf halbtags angerechnet" auszahlen können.... ist das normal?
ich hab vor den kindern vollzeit gearbeitet und lange genug. wieso bekomme ich dann nur das halbe arbeitslosengeld?
versteht mich nicht falsch. ich bin nicht scharf drauf davon zu leben und will lieber arbeiten. aber bis ich nen job hab kann ja noch ne zeit vergehen. ich hab 2 kinder denen ich den kindergartenplatz zahlen muss etc...
können die das einfach so halbieren???

lg ivi

bin froh über jede antwort

Beitrag von gh1954 - 16.08.10 - 10:21 Uhr

Da du nur halbtags arbeitslos bist, bekommst du auch nur anteilig ALGI.

Beitrag von lebelauter - 16.08.10 - 10:24 Uhr

wenn du eben nur halbtags arbeiten könntest, bekommst natürlich auch nur dafür arbeitslosengeld.

vielleucht gibts ja doch die möglichkeit einen ganztagsplatz im kindergarten zu buchen oder eine tagesmutter zu engagieren?

LG

Beitrag von ivonne80 - 16.08.10 - 10:30 Uhr

das arbeitslosengeld wird doch aber nicht am neuen job berechnet sondern am alten (vergangenen) ich versteh das nicht.
eine ganztragskindergartenplatz kostet 265 euro für´s 1. kind und ca 130 euro für das 2. kind. wer soll das bezahlen? ausserdem ist der kindergarten der ganztags geöffnet hat bis nächsten sommer voll. bis vor kurzem wusste ich nichtmal das es den gibt. ist ein kirchlicher und auf der internetseite unserer stadt standen nur die "normalen" öffnungszeiten. die ganztagszeiten standen nur auf der seite der zugehörigen kirche... läuft warscheinlich über beziehungen....

ist doch echt zum verzweifeln

lg ivi

da will man wirklich arbeiten und es wird einem so schwer gemacht. betreuung kann man nicht zahlen und arbeiten geht kaum weil man keine betreuung hat... super...

Beitrag von sini60 - 16.08.10 - 11:00 Uhr

Arbeitslosengeld erhältst du als Ersatz für dein Lohn, den du noch nicht hast. Die Höhe richtet sich logischerweise nach der Stundenzahl, die du arbeiten kannst oder möchtest. Um annähernd deinen Verdienstausfall zu sichern, müssen sie sich nach deinem vorherigen Lohn richten. Ansonsten würdest du ja mehr Arbeitslosengeld bekommen, als was du nachher mit deiner Teilzeitstelle verdienst.

Die Kosten für Kindergarten können bei der Steuer abgesetzt werden.

LG
Sini

Beitrag von lebelauter - 16.08.10 - 11:07 Uhr

Blick ins Gesetz schärft die Rechtskenntnis. (SGB III)

Wende dich ans Jugendamtm die helfen Dir sicher, eine geeignete Betreuung für Deine Kinder zu finden.

Sich darauf auszuruhen, dass die anderen Schuld sind, dass Informationen nicht direkt verfügbar waren sondern nur indirekt, dass man ja eh nichts machen kann, ist zwar bequem, aber kontraproduktiv.

Kinderbetreuungskosten kannst Du absetzen und Du bezahlst die Kinderbetreuungskosten aus Deinem Einkommen und dem deines Mannes.

Beitrag von goldtaube - 16.08.10 - 10:30 Uhr

Beim Arbeitslosengeld I ist es so, dass man dem Arbeitsmarkt unter den üblichen Bedingungen zur Verfügung stehen muss. Und zwar mindestens 15 Stunden pro Woche.

Wenn du vorher Vollzeit gearbeitet hast und dich jetzt nur Teilzeit zur Verfügung stellst bekommst du natürlich nur anteilig ALG I. Das ist normal.

Beitrag von nele27 - 16.08.10 - 12:42 Uhr

Mal interessehalber: Wie verhält es sich denn umgekehrt? Nehmen wir an, ich arbeite 20 Stunden, werde arbeitslos und stelle mich aber für 40 zur Verfügung. Dann wird nichts hochgerechnet, oder?

#danke
LG, Nele

Beitrag von arkti - 16.08.10 - 10:44 Uhr

Du kannst doch nicht Geld für einen Ganztagsjob kassieren wenn du nur halbtags zur Verfügung stehst.
Bei einer Teilzeitstelle bekommst du auch nicht das geld wie bei einer Ganztagsstelle.

Beitrag von ivonne80 - 16.08.10 - 10:54 Uhr

darum gehts doch nicht. bisher war ich der meinung das ich das arbeitslosengeld am letzen job berechnet bekomme. und nicht an dem was ich in zukunft machen werde (vielleicht). wozu wollen sie dann ne arbeitsbescheigung und wissen was ich verdient habe wenns eh nicht an dem berechnet wird.

es erklärt einem ja niemand was.... geht mir echt auf die nerven. man will was tun und versucht alles zu regeln und immer wieder kommt was neues....was man nicht nachvollziehen kann. ich blick da nicht mehr durch...

da soll man kinder bekommen und sich drum kümmern aber zum dank wird einem das leben schwer gemacht. wie soll man sich da selber versorgen können wenn sie einen nicht lassen. ich will ja nicht ewig von diesem geld leben aber ich brauchte es um wieder nen einstieg zu finden. es wird ja nicht leichter je größer die kinder werden.

das nervt mich echt brutal, grade... aber was solls. werde mich auch da durchbeissen. muss ich ja.

danke für die antworten

lg ivi :-)

Beitrag von kathi.net - 16.08.10 - 10:59 Uhr

Es wird ja auch nach deinem letzten Verdienst berechnet. Du bekommst es aber nur "anteilig" ausgezahlt, weil du dem Arbeitsmarkt auch nur "anteilig" zur Verfügung stehst.

Und das du deine feste Stelle gekündigt hast, ist ja eigentlich dein Problem. Warum kannst du jetzt nicht mehr pendeln? Oder bist du umgezogen?

LG Kathi

Beitrag von arkti - 16.08.10 - 11:02 Uhr

E wird ja auch nach dem letzten Job berechnet aber eben nur für die Zeit die du dich auch zur Verfügung stellst.
Du stellst dich Teilzeit zur Verfügung also bekommst du auch nur dafür Geld.
Wo wäre die Motivation sich eine neue Teilzeitstelle zu suchen wenn man vom Amt Geld für eine Volzeitstelle bekommt?

Wieso erklärt niemand was?
Es ist doch logisch das man nur das Geld bekommt für die Zeit die man arbeiten kann, in deinem Fall Teilzeit.

Beitrag von goldtaube - 16.08.10 - 11:03 Uhr

Das ALG I wird ja auch nach dem letzten Job berechnet. Und dann bekommt man eben davon soviel ALG I wie man sich zur Verfügung stellt.

Wenn dein letzter versicherungspflichtiger Job zu lange her ist, wird das ALG I übrigens anhand eines fiktiven Einkommens berechnet. Und dann bekommt man soviel ALG I davon wie man sich zur Verfügung stellt.

Wenn du tatsächlich die letzten 4 Jahre nicht gearbeitet hast wird dein ALGI übrigens fiktiv berechnet.
Zitat:
Erziehungszeiten

Zeiten wegen der Betreuung oder Erziehung eines Kindes während eines Bezugs von Erziehungsgeld (oder Nichtbezuges wegen der Berücksichtigung von Einkommen) bleiben bei der Bildung des Bemessungszeitraumes außer Betracht. Es wird in der Regel auf das Arbeitsentgelt davor zurückgegriffen, soweit innerhalb des gegebenenfalls auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens mindestens ein Bemessungszeitraum von 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt gebildet werden kann. Anderenfalls muss eine fiktive Bemessung vorgenommen werden (siehe Höhe der Leistung; Nummer 7, Kein Bemessungszeitraum).
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Bemessung/Bemessung-Nav.html#d1.2


Beitrag von king.with.deckchair - 16.08.10 - 12:02 Uhr

"wozu wollen sie dann ne arbeitsbescheigung und wissen was ich verdient habe wenns eh nicht an dem berechnet wird."

Aber selbstverständlich wird es das. Und dann auf die JETZIGE Verfügbarkeit anteilig runtergerechnet.

Beitrag von windsbraut69 - 17.08.10 - 07:33 Uhr

"es erklärt einem ja niemand was.... geht mir echt auf die nerven. "

Du fragst ja offensichtlich erst jetzt...Wann hätte denn jemand raus kommen sollen und Dir das Leben erklären?

Beitrag von jessy4711 - 16.08.10 - 11:10 Uhr

ja das ist richtig
ich hab auch vollzeit gearbeitet un bin berechnet auf halbtags...

Beitrag von manavgat - 16.08.10 - 11:23 Uhr

diese Verarsche läuft immer mit den Frauen, da hilft nur folgendes:

melde Dich für 30 oder 28 Std./Woche arbeitslos und lass Dir von Deiner Mutter oder von einer Freundin bescheinigen, dass sie im Fall dass du Arbeit findest für die Zeit von bis die Betreuung übernehmen. Sollte Dir etwas vermittelt werden mit diesem Umfang (ist eher unwahrscheinlich), dann kannst Du entweder: eine Tagesmutter suchen oder aber die Stelle absagen, dann ist deinen Betreuungspersonen eben kurzfristig was dazwischen gekommen!

Gruß

Manavgat

Beitrag von arkti - 16.08.10 - 12:03 Uhr

Na das ist ja ein super Tip #augen

Hoffentlich steckt das Amt sie dann nach kurzer Zeit in eine Ganztagsmaßnahme, die sagt man dann auch einfach ab?

Wo ist das bitte Verarsche an Frauen?
Was kann das Arbeitsamt dafür wenn eine Frau sich nur Teilzeit zur Verfügung stellt?

Beitrag von nele27 - 16.08.10 - 12:28 Uhr

Männer, die sich Teilzeit zur Verfügung stellen, bekommen auch nur anteilig ALG1.

LG, Nele

Beitrag von itsonlyme - 16.08.10 - 13:01 Uhr

so hat es sogar meine Sachbearbeiterin empfohlen...

Beitrag von nele27 - 16.08.10 - 12:40 Uhr

Hi,

ja, das hast Du richtig verstanden.

Das ALG1 berechnet sich nach dem letzten Job und wird danach anteilig auf die Stunden gerechnet, die Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst.
Das ist bei jedem so.
Wenn Du nur 20 Stunden arbeiten kannst, bekommst Du die Hälfte. Die sollen Dir ja auch nur die Hälfte vermitteln, nicht wahr? Die spätere Stelle bekommst Du dann ja auch nur "halb" bezahlt...

LG, Nele