Vielleicht kann jemand von euch helfen:
Meine Kollegin hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12.10.
Nun hat sie einen unbefristeten Job in einer anderen Firma angeboten bekommen und angenommen.
In ihrem jetzigen Arbeitsvertrag hier steht, dass die Kündigung nach gesetzlichen Regelungen gilt, also ist sie davon ausgegangen, dass sie fristgerecht (4 Wochen) zum 15.09. kündigen kann.
Der Chef hier hat ihre Kündigung nun abgelehnt und sagt, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden kann, da es bis zum 31.12. befristet ist.
Ist es echt so, dass man aus so nem Vertrag nicht kündigen kann?
schonmal für eure Hilfe! Die Arme ist fix und fertig. 
LG nigna
Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag
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Beitrag von nigna - 16.08.10 - 12:49 Uhr
Beitrag von seikon - 16.08.10 - 13:05 Uhr
Also generell hat der Chef recht. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann normalerweise nicht vorzeitig gekündigt werden, sondern läuft einfach aus.
Es gibt aber Ausnahmen, wenn dies im Vertrag vereinbart ist. Und da deine Kollegin offensichtlich eine Kündigungsklausel in ihrem Vertrag hat kann sie unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen. Würde sagen, da hat sich der Chef selbst ein Bein gestellt.
Beitrag von nigna - 16.08.10 - 13:18 Uhr
für deine Antwort.
So hab ich das nämlich dann auch gesehen. Wenn eine Kündigungsklausel erwähnt wird, muss sie ja auch gelten. Vielleicht hat der AG dann einen Fehler gemacht. Ich würde es ihr wünschen. 
Zum Glück hat sie heute Nachmittag noch nen Termin beim Anwalt gekriegt. Der muss sich das dann mal angucken.
Beitrag von nobility - 16.08.10 - 14:57 Uhr
Du sprichst immer davon "wenn sie eine Kündigungsklausel im Vertrag hat"
ja mein Gott, warum guckst du nicht in ihren befristeten Arbeitsvertrag hinein?
Jeder Vertrag ob Arbeitsvertrag oder Mietvertrag oder sonst ein Vertrag hat unter den wichtigsten Punkten wie Tätigkeit, Arbeitszeit, Lohn, Lohnzahlung, Urlaub auch Kündigung etc.
So ein Arbeitsvertrag ist der KOMPASS auf der Arbeit zwischen AG und AN. Da kann es weder Annahmen noch sonstige Spekulationen geben. Hier gelten Tatsachen. Der AG muss sich tot gelacht haben als er die lächerliche Kündigung erhielt.
Beitrag von nigna - 16.08.10 - 19:56 Uhr
Sie hat doch auch reingeschaut. Da steht, es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nur haben wir mittlerweile gelesen, dass bei befristeten AV nicht ordentlich gekündigt werden kann, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Ich wollte nur mal nach ein wenig mehr Wissen fragen, weil ich mir nicht wirklich vorstellen kan, dass man aus so einem Vertrag wirklich nicht rauskündigen kann vor Ablauf des Vertrages.
Beitrag von 19jen82 - 16.08.10 - 17:18 Uhr
klar kann sie den kündigen! ich meine das sie nicht mal die 3 monatige kündigungsfrist hat, da der vertrag ja nicht mal unbefristet war....google das doch mal oder sie soll sich an die MAV wenden, die können ihr sagen welche fristen bei welchen verträgen bestehen!
meine ehemaligen kollegen kündigen auch gerade alle ihre befristeten verträge und wechseln zu meinem neuen arbeitgeber ;) wobei der alte auch nicht schlecht war, hatte nur leider nicht si viel zu bieten ;)
Beitrag von nigna - 16.08.10 - 19:57 Uhr
Ne normale gesetzliche Kündigungsfrist wäre bei ihr ja 4 Wochen. Nach der Richtlinie wollte sie ja auch ordentlich kündigen. Aber anscheinend geht das nicht so einfach bei befristeten AV. 
Naja, sie hatte jetzt den Termin beim Anwalt, der wird das jetzt geprüft haben. Mal sehen, was sie morgen sagt.
