alg2 abmelden

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von karra005 - 16.08.10 - 14:25 Uhr

Ich habe eine Frage. Und zwar möchten wir alg2 abmelden da mein Mann seit Anfang Juli einen neuen Job hat und wir wissen, dass wir eh nichts mehr bekommen werden. Wir wollten das so machen, dass wir den Lohnbescheid der neuen Beschäftigung abschicken und schreiben dass wir alg2 nicht mehr in Anspruch nehmen wollen. Nun ist es momentan so, dass ich noch übers Jobcenter krankenversichert bin. Möchte aber zu der KK meines Mannes um bei ihm dann familienversichert zu sein. Mir wurde von seiner KK nun mitgeteilt dass wir das erst mit dem Jobcenter abklären müssen, bevor die mich da mitversichern.
Wie mache ich dass denn jetzt genau? Bei meiner KK müsste ich ja vorher auch kündigen? So hat das die Frau von der AOK erzählt. Erst dem Jobcenter bescheid sagen, abmelden, und dann meiner KK sagen dass ich zur AOK wechseln will, zwecks familienversicherung.
Bei meiner KK kann ich mom. keinen erreichen.

Wäre toll wenn ich vernünftige Antworten bekomme.
danke schon mal.#herzlich

Beitrag von bienchen.2002. - 16.08.10 - 15:07 Uhr



Weiß die Arge das dein Mann bereits seit Anfang Juli in einem Arbeitsverhältnis steht?


Beitrag von karra005 - 16.08.10 - 15:14 Uhr

Nein das wissen die noch nicht. Ich weiß, dass wir Geld dann zürück zahlen müssen was wir für Juli bekommen haben. Das ist aber nicht schlimm, sind nur 52euro.

Beitrag von mel1983 - 16.08.10 - 16:52 Uhr

Wir haben Mitte August!

Macht euch schon einmal auf ein Strafverfahren wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht gefasst.

Das Abmelden des ALGII dürfte gerade euer kleinstes Problem sein!

Gruß

Beitrag von woodgo - 16.08.10 - 17:01 Uhr

Dachte ich auch eben#schwitz

Beitrag von karra005 - 16.08.10 - 17:03 Uhr

Ging halt nicht früher, wegen der Schwierigkeiten, die ich hier nicht erläutern möchte. Außerdem, wer sagt denn dass wir ein Strafverfahren bekommen? Ich will ja nicht auf andere schieben, aber ich kenne keinen einzigen Menschen der in so einem Fall vor Gericht treten musste. Und glaubst du wirklich die machen sich diese Mühe wegen mikriegen 50 Lappen? Ich weiß übrigens dass der Arbeitsvertrag nicht ausreicht, die wollen einen Lohnbescheid sehen, bei einer Neuberechnung des alg2- was ja angfangs unser ursprünglicher Plan war. Und der ist eben heute erst eingetroffen...
Wenn ich mit reinschreibe, dass die Summe XY, dass mir bisher das Jobcenter überwiesen hat, zurück zahle, wo ist dann das Problem? Es handelt sich ja nicht um mehrere Huntert Euro sonder nur um 50.
Aber danke das du mir nicht auf meine eigentliche Fragen geantwortet hast.

Beitrag von mel1983 - 16.08.10 - 18:09 Uhr

Hallo,

dem Amt ist es vollkommen WUMPE, ob es um 50 Euro oder um 5000 Euro geht. Denen geht es ums Prinzip (hier: Verletzung der Mitwirkungspflicht) Und ja, ich wurde wegen einem ähnlich gelegenen Fall vor Gericht geschleift! (vors Amtsgericht)

Mein Bekannter hingegen wurde der Schwarzarbeit bezichtigt und vom Zoll bis auf die Buxe ausgezogen, weil er sein Zeug nicht rechtzeitig abgemeldet hat!

Aber, ist ja alles halb so wild, wirst schon Recht haben!

Gruß

Beitrag von oberhuhnprillan - 16.08.10 - 18:36 Uhr

Ich bezweifle ja mal ganz stark, dass es sich bei einer um 6 Wochen verspäteten Mitteilung um eine Straftat handelt ... #kratz

Beitrag von arkti - 16.08.10 - 23:27 Uhr

Man hat trotzdem eine Mitwirkungspflicht auch wenn es sich nur um 50 Euro handelt.
Ging nicht früher......na das ist wohl ein Witz #rofl

Beitrag von karra005 - 16.08.10 - 17:07 Uhr

Ich hoffe du gehst jetzt nicht davon aus dass mein Mann vorher arbeitlos war. Das war er nämlich nicht! Er war Geringverdiener mit 1200euro netto im Monat. Deshalb bekommen wir ja auch "nur" so wenig Geld vom Jobcenter.

Beitrag von marion2 - 16.08.10 - 19:47 Uhr

Hallo,

du solltest den Lohnschein einreichen und um Neuberechnung bitten.

Krankenkasse hin oder her - das entscheidest du bitte, nachdem du den nächsten Bescheid bekommen hast.

Wegen der Mitwirkungspflicht: Wenn du den Lohnschein jetzt bekommen hast und das Geld diesen Monat aufs Konto kam, dürftest du eher wenige Probleme bekommen. Ansonsten siehts echt schlecht aus.

Gruß Marion