Elterngeldbezug / 2 Bundesländer???

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Beitrag von tinka-sig - 16.08.10 - 18:53 Uhr

Hallo ihr...

erst einmal einen schönen Abend...weiß nicht ob ich hier ganz richtig bin...aber auf jeden Fall erreiche ich hier viele ;)

Erstens:
Elterngeldbezug wenn man in zwei verschiedenen Bundesländern wohnt?

Wie ist das, wenn man zwar verheiratet ist, aber momentan aus privaten Gründen noch 2 Wohnsitze hat: einer in Bayern und einer in Baden-Württemberg, mit dem Elterngeld.
Wir haben es beantragt, und mein Mann bekam heut das Schreiben,(ich habe noch keine Antwort bekommen) dass sein Antrag nicht genehmigt sei, da unsere Tochter nicht dauerhaft bei ihm lebe. Liegt das wirklich daran oder am anderen Bundesland??? Zur Info werde im September mit der Kleinen nach Baden-Württemberg ziehen. Antrag haben wir in Bayern gestellt, nach Auskunft der dortigen Stelle.
Weiß wer Rat oder hat Erfahrung damit?

Zweites:
Umzug in anderes Bundesland, während Elterngeldbezug:

Hat jemand von euch das im Betreff genannte schon mal gehabt, also hat z.B. in Bayern Elterngeld bezogen und ist während des Bezugszeitraums z.B. nach Baden Württemberg umgezogen

Wie war das mit der Weiterzahlung vom Elterngeld? Musstet ihr das neu beantragen im entsprechend neuem Bundesland? Oder wurde das an die neue Elterngeldstelle weitergeleitet von der alten?

Danke für eure Antworten und Erfahrungen

Liebe Grüße

Sandra mit (im moment schlafender) Linea 6.Wochen

Beitrag von emmy06 - 16.08.10 - 18:55 Uhr

Zur zweiten Frage....

Wir sind im EG-Bezug von Hessen zurück nach NRW gezogen. Zuständig blieb weiterhin die EG-Stelle in Kassel/ Hessen.




LG

Beitrag von susannea - 16.08.10 - 21:16 Uhr

Zweites:
Umzug in anderes Bundesland, während Elterngeldbezug:

Hat jemand von euch das im Betreff genannte schon mal gehabt, also hat z.B. in Bayern Elterngeld bezogen und ist während des Bezugszeitraums z.B. nach Baden Württemberg umgezogen

Wie war das mit der Weiterzahlung vom Elterngeld? Musstet ihr das neu beantragen im entsprechend neuem Bundesland? Oder wurde das an die neue Elterngeldstelle weitergeleitet von der alten?


Du musst den Umzug mitteilen, bei uns war dann die neue auch zuständig, aber gezahlt wird ja eh vom Bund.

Ansonsten stimmt es, nur wenn deine Mann im selben Haushalt lebt wie euere Kind, gitbs Elterngeld. Also nach dem Umzug noch einmal beantragen!