Hallo
da hatte ich nun seit März Bedenkzeit wegen Fortführung meines Arbeitsverhältnisses in TZ oder Beendigung mit Abfindung. Und nun habe ich die Frist von 3 Monaten verpasst, bin jetzt 9 Wochen vor Ende meiner Elternzeit und habe den Antrag heute (vorher bei Personalabteilung besprochen) per email eingereicht und schicke morgen noch das original per Einschreiben.
Von Abfindung war keine Rede mehr, obwohl mir meine Leitung (Firmensitz ist Frankfurt, ich arbeite in München) auf meine Nachfrage hin sagte, dass diese keine zeitliche Begrenzung habe...klar ist mir, dass ich keinen gesetzlichen Anspruch habe...hm. aber habe ich jetzt überhaupt ANSPRUCH auf Teilzeit, wenn ich meinen Antrag zu spät abgegeben habe?
Was kann mir denn nun im schlimmsten Falle passieren? Kennt sich jemand aus?
Danke schonmal
Anja
Ende Elternzeit-Teilzeitantrag zu spät eingereicht---was nun?
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Beitrag von angelinchen - 16.08.10 - 22:34 Uhr
Beitrag von verena32 - 16.08.10 - 23:09 Uhr
Guten Abend!
Was ist denn wenn du erstmal wieder Vollzeit arbeiten gehst (wenn du vorher vollzeit warst) und dann den Antrag nochmal stellst? M. W. geht da doch
(lasse mich gern berichtigen). du musst halt dann nur das Datum zu welchem du in Teilzeit gehen möchtest ändern (dann halt 3 monate später). Ich hatte damals meinen Antrag zwar rechtzeitig eingereicht, musste aber erstmal vollzeit arbeiten gehen , weil die Sache vor Gericht ging. Hat sich ca. 3 Monate hingezogen, dann wars durch und ab da gings Teilzeit weiter... Ich hatte bis dahin eine liebe Tagesmutter für die Betreuung meiner Tochter, vielleicht wäre das eine Option für dich, falls es daran liegen sollte..
Lg, verena
Beitrag von angelinchen - 17.08.10 - 10:26 Uhr
danke für die Antwort!
sprich, wenn die den Antrag jetzt ablehnen würden, dann können sie das rechtlich getrost machen, denn ich habe ja die Frist versäumt, oder?
aber warum wird das Datum wegen TZ nicht einfach fristgerecht dann geändert, sprich eben 3 Wochen später. Dann müsste ich doch nur 3 Wochen Vollzeit gehen, oder nicht? oder ist rechtlich gesehen nun mein ganzer Antrag futsch?
irgendwie steh ich voll aufm Schlauch.
Vollzeit geht vll. 2-3 Wochen mal, aber sicher keine 3 Monate oder länger. Ich muss mit dem Zug fahren, 1 Stunde. Und unser Kiga macht um 7.15 auf, und um 16.45 zu. Rein zugtechnisch habe ich aber max die Möglichkeit, 6 Stunden arbeiten zu gehen. Momentan ist mein Vater ja arbeitslos zu Hause, d.h. er könnte sicher ein paar Wochen das abholen und betreuen von 1-2 Stunden übernehmen, aber da ist kein Verlass, denn er könnte genauso gut morgen schon wieder einen Job bekommen. Und mein Mann ist selbstständig, der kann auch nix übernehmen...
Bin gespannt, was die mir antworten in der Firma.
LG Anja
Beitrag von verena32 - 17.08.10 - 14:09 Uhr
Dann stell einfach direkt den neuen Antrag hinterher, wenn du die Zeit bis Teilzeit überbrücken kannst ist das gut. rechtlich gesehen hast du jederzeit anspruch auf Teilzeit.
lg
Beitrag von kati543 - 17.08.10 - 00:14 Uhr
"aber habe ich jetzt überhaupt ANSPRUCH auf Teilzeit, wenn ich meinen Antrag zu spät abgegeben habe? "
Nein, eigentlich nicht mehr. Diese Sonderregel gilt ja nur für Eltern, die aus der Elternzeit kommen und das trifft auf dich ja nun nicht mehr zu. Du hast ja dann schon wieder in Vollzeit gearbeitet.
Naja, der "worst case" ist, dass du eben Vollzeit wieder arbeiten musst. Kannst du das nicht (z.B. wegen fehlender Betreuung), musst du entweder hoffen, dass dein AG dir Teilzeit gewährt - das wäre dann aber ein völlig neuer Arbeitsvertrag oder du musst kündigen. Abfindung bekommst du auf keinen Fall. Denn die gibt es ja nur, wenn der AG dir kündigt.
Beitrag von angelinchen - 17.08.10 - 10:17 Uhr
Hallo
Danke für deine Antwort.
Den Satz "Du hast ja dann schon wieder in Vollzeit gearbeitet. " verstehe ich nicht. wieso hab ich denn jetzt schon Vollzeit gearbeitet? ich komme doch erst am 18.10. aus der Elternzeit zurück...
Und wegen dem kündigen. Es gibt doch auch noch den Aufhebungsvertrag. Notfalls wäre das eben ohne Abfindung, aber wenn ich selber kündige, krieg ich doch zusätzlich auch noch Sperre beim Amt, oder seh ich das falsch?
LG Anja
Beitrag von kati543 - 17.08.10 - 11:50 Uhr
"dann" bedeutet immer später und nicht jetzt 
Einem Aufhebungsvertrag müssen aber beide Teile zustimmen. Und bei einer Kündigung gibt es keine Sperre, wenn du keine Betreuung hast. Allerdings gibt es dann nur anteilig ALG1.
Beitrag von lisasimpson - 17.08.10 - 09:40 Uhr
in einem betrieb mit über 15 mitarbeitern hast du auch ohne elternzeit einen anspruch auf teilzeitarbeit.
schlimmstenfalls kann es dir passieren, daß der antrag dennoch abgeleht wird und du dann die wahl hast zwischen vollzeit- oder gar nicht arbeiten..
lisasimpson
Beitrag von angelinchen - 17.08.10 - 10:32 Uhr
Hallo
danke auch dir!
Anspruch schon, aber was ist denn mit der verstrichenen Frist?
meine Firma hat tausende Mitarbeiter, das an sich ist kein Problem. Einfach kündigen können sie mir auch nicht, da ich 9 Jahre im Unternehmen bin, sehr angesehen war vor der Elternzeit (vor 6 Jahren-2 Kids liegen jetzt dazwischen), und es gibt ja einen Sozialplan. Bisher wurden alle anderen Mitarbeiter an meinem Standort per Aufhebungsvertrag "entlassen", viele mit Abfindung...sprich, es wurde seitens der Firma bisher niemand "richtig" gekündigt.
ich schätze meine Firma eigentlich nicht als fies ein, die legen auch hohen Wert auf mich, haben nur leider auch die Wirtschaftskrise zu spüren bekommen, und würden mich lt Gespräch gern behalten, haben aber keine wirklichen Bedarf mehr, wo sie mich unterbringen könnten. Noch dazu hatte ich ein ziemlich hohes Gehalt, vll. hab ich Glück und sie bieten mir doch noch nen Aufhebungsvertrag an? hm.
LG Anja
Beitrag von lisasimpson - 17.08.10 - 10:50 Uhr
nein, warum sollten sie dich kündigen.
wenn sie so viele Mitarbeiter haben ,dann kann es sein, daß du hallt für ein paar wochen vollzeit arbeiten müßtet-
ist denke ich aber quatsch- wer hätte denn was davon?
ich würd einfach mal anrufen und versuchen ds zu klären..
lisasimpson
Beitrag von angelinchen - 17.08.10 - 10:56 Uhr
Hallo
meine Vorgesetzte, die mir im März die Abfindung inkl. Höhe! angboten hatte, ist noch bis morgen in Urlaub. Habe meinen Teilzeit-Antrag ja jetzt per mail geschickt an die Personalabteilung, mit der ich telefoniert hatte, und habe meine Vorgesetzte einkopiert, damit sie schonmal weiss um was es geht. Ich hoffe nur, dass ich mir nicht irgendwas in Sachen Abfindung vertan habe, denn ich möchte ja eigentlich gar nicht mehr dort arbeiten, weil ich die Kinderbetreuung nicht wirklich auf die Reihe kriege.
Mal sehen, wie es nun weitergeht.
am meisten ärgert mich, dass ich so viel Zeit hatte mich zu entscheiden, und die Entscheidung ja auch extrem wichtig ist. und nun, wo ich mich gegen weiter dort arbeiten entschieden hatte, habe ich die Frist verplant. DAS ärgert mich, weil ich denen ja nun den Ball in die Hände gespielt habe, mich ohne Abfindung einfach gehen zu lassen...oder übertreib ich da eher? ach Manno, warum bin ich nur immer so blöd?
danke für aber für deine Meinung, du lässt alles gleich etwas positiver erscheinen...
LG Anja
Beitrag von angelinchen - 23.08.10 - 09:31 Uhr
Hallo
wollte nur mal berichten, falls es dich interessiert...
ich habe heut das Schreiben des AG bekommen, TZ zum 18.10. abgelehnt, frühestens "ab 18.11. möglich, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dann dagegen sprechen"...d.h 1 Monat Vollzeit 
ganz toll. Ich ärger mich soooo über mich, hilft ja aber auch nicht weiter. bleib ich eben doch bei der Firma...ist ja auch nicht so schlecht...
LG Anja
Beitrag von manavgat - 17.08.10 - 10:04 Uhr
Teilzeit kannst Du jederzeit beantragen.
kuckstu: www.teilzeit-info.de
Gruß
Manavgat
Beitrag von angelinchen - 17.08.10 - 10:33 Uhr
Hallo
und danke auch dir.
der Link funzt leider nicht...
aber was ist denn mit der 3- monatigen Frist? das ist ja mein größtes Problem.
LG Anja
Beitrag von manavgat - 17.08.10 - 10:57 Uhr
http://www.bmas.de/portal/21260/uebersichtsseite__arbeitsrecht.html#a_21262
Gruß
Manavgat
