Jetzt bin ich überfragt, brauche mal dringend Hilfe...

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Beitrag von nina610 - 17.08.10 - 09:33 Uhr

Hallo ihr Lieben,

bin grad am ausfüllen des Elterngeldantrages. Man muß ja diverse Sachen beilegen. Von der KK, Gehaltsbescheinigungen. Nun mal meine Frage, was ist mit der Bescheinigung des Arbeitgebers gemeint ( Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ).. Hä? Das sehen die doch anhand der Gehaltsbescheinigung, der nicht? Hab bei Google nix gescheites gefunden...

Hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt...

Ganz liebe Grüße
Nina + emy 5 J. + Felicia Soley 20 Tage

Beitrag von snailshell - 17.08.10 - 09:54 Uhr

Hallo,

ja, normalerweise sieht man das an der Gehaltsbescheinigung.
Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wird aber ja bis 8 Wochen nach der Geburt gezahlt - und diese Gehaltsabrechnung wirst du ja sicher noch nicht haben, oder?!

Ich habe damals extra ein formloses Schreiben, wo der AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aufgeführt war, bei meinem AG angefordert.

Viele Grüße
Snail