Hallo zusammen,
ich bin die Mutter, war im Mutterschutz und nun in Elternzeit (1 Jahr). Hab ich dennoch auf den im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag, auf den verwiesen wird, angeführten Sonderurlaub zur Geburt des eigenen Kindes Anspruch? Oder ist das zu dreist und mit MuSchu und E-Zeit abgegolten?
Hintergrund ist, daß ich es doof finde, daß die Elternzeit am Tag VOR dem Geburtstag endet. Denn den will man ja nun ganz und gar mitbekommen und feiern. Würde ich den als Urlaubstag nutzen können, ginge mir nicht 1/30 Gehalt oder wieviel auch immer flöten...
Kennt sich da jemand aus?
Sonderurlaub Geburt?
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Beitrag von zuckerpups - 17.08.10 - 10:11 Uhr
Beitrag von tati_plus_wuerstchen - 17.08.10 - 10:31 Uhr
Hallo,
ich will ja nicht klugscheißen und man belehre mich gern eines Besseren, aber ich glaube, das ist für die Väter gedacht. Die Mutter hat doch sowieso rund um die Geburt frei. 
LG
Tati
Beitrag von vwpassat - 17.08.10 - 10:34 Uhr
Sie will ihn ja kurioserweise am 1. Geburtstag des Kindes nutzen, weil das ja soooooooooooooooo ein wichtiger Tag im Leben ist.
Beitrag von tati_plus_wuerstchen - 17.08.10 - 10:38 Uhr
Genau, und mein Schwiegervater ist im Juni verstorben, da könnte ich doch eigentlich jetzt meinen noch nicht genommenen Sonderurlaub nehmen.
Aber ganz ehrlich:
Bei uns steht im Tarifvertrag, dass 1 Tag Sonderurlaub bei "Niederkunft der Partnerin" gewährt wird, da können solche Fragen dann gar nicht erst aufkommen.
Beitrag von zuckerpups - 17.08.10 - 10:49 Uhr
Es wird nicht unterschieden nach Arbeitnehmerinnen im Text.
Dem Arbeitnehmer ist ohne Anrechnung auf seinen Urlaub und ohne Verdienstminderung Freizeit wie folgt zu gewähren:
1. bei seiner Eheschließung 2 Tage
2. anlässlich der Geburt seines Kindes
bei nichtehelichen Kindern ist der Vaterschaftsnachweis durch eine
Bescheinigung des Jugendamtes zu erbringen, andernfalls ist
der gewährte Freistellungstag als Urlaubstag anzurechnen. Ist die
Anrechnung auf den laufenden Jahresurlaub nicht möglich, erfolgt
die Verrechnung im folgenden Urlaubsjahr 1 Tag
3. ...
Beitrag von nusch - 17.08.10 - 11:10 Uhr
"Dem Arbeitnehmer"
"Geburt seines Kindes"
"bei nichtehelichen ... Vaterschaftsnachweis"
Wieviel mehr Unterscheidung zwischen Männlein und Weiblein, sprich Vater und Mutter brauchst Du noch?
Du hättest Deine Elternzeit auch einfach für 1 Jahr und 1 Tag anmelden können, dann wärst Du am 1. Geburtstag Deines Kindes da gewesen.
Nimm einfach einen Tag Urlaub.
Der einzelvertraglich festgelegte Sonderurlaub bei Geburt eines eigenen Kindes gilt für den Vater, nicht für die Mutter.
Beitrag von zuckerpups - 17.08.10 - 11:17 Uhr
Ok, nach deiner Auffassung hat die Frau auch keinen Anspruch aus Satz 1 bei Eheschließung?
Interessant.
Wie gesagt und geschrieben: Es wird nicht nach Männlein und Weiblein beim Begriff des Arbeitnehmers unterschieden.
Willkommen am Stammtisch.
Beitrag von nusch - 17.08.10 - 12:01 Uhr
Hm, da hast Du natürlich Recht - bei Deiner Hochzeit wurde Dir auch Sonderurlaub gewährt und nicht nur "ihm".
"Willkommen am Stammtisch." ??? Muss ich nicht verstehen, oder?
Warum fragst Du nicht einfach in Deiner Personalabteilung nach? Sofern Ihr einen Betriebsrat habt, bekommst Du sicher auch dort eine gute Auskunft.
Ansonsten bleibt wohl nur, die Frage einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu stellen.
Beitrag von silbermond65 - 17.08.10 - 12:06 Uhr
Ok, nach deiner Auffassung hat die Frau auch keinen Anspruch aus Satz 1 bei Eheschließung?
Interessant.
Am Tag ihrer Hochzeit würden beide normalerweise eigentlich arbeiten oder nicht? Also steht auch beiden der Urlaub zu.
Am Tag der Geburt dürftest du pressend im Kreißsaal liegen.Also wozu brauchst DU ALS FRAU dann Urlaub????
Kannst du es nicht verstehen oder willst du nur einfach nicht?
Beitrag von tati_plus_wuerstchen - 17.08.10 - 11:57 Uhr
Bei uns steht es anders. Siehe oben.
LG
Tati
Beitrag von zuckerpups - 17.08.10 - 10:39 Uhr
Nee, weil sie ihn vorher nicht nehmen KANN.
Beitrag von snailshell - 17.08.10 - 13:48 Uhr
PP würde ich sagen.
Aber mal davon abgesehen: Es gibt für Mütter keinen Sonderurlaub zur Geburt des eigenen Kindes.
Beitrag von vwpassat - 17.08.10 - 10:33 Uhr
Die Frage ist hoffentlich nicht Ernst gemeint, oder?
Beitrag von parzifal - 17.08.10 - 10:41 Uhr
Warum ist es zuviel verlangt an nachfolgenden Geburstagen normalen Urlaub zu nehmen.
Weshalb soll es für normale Geburtstage Sonderurlaub geben? Dein Kind hat 18 Geburtstage bis es volljährig ist.
"Hintergrund ist, daß ich es doof finde, daß die Elternzeit am Tag VOR dem Geburtstag endet."
Ist es jetzt "doof" nicht für jeden Geburtstag bezahlt zu Hause bleiben können?
Beitrag von zuckerpups - 17.08.10 - 10:45 Uhr
Das ist ja nun gar nicht die Frage. Die Frage ist, ob der Sonderurlaub auch für die Mütter gilt.
Nicht mehr und nicht weniger. Die haben am Geburtstag des Kindes, also am Tag der Geburt, ja auch keinen URLAUB.
Beitrag von vwpassat - 17.08.10 - 10:47 Uhr
NEIN
Außerdem:
Du hast doch auch schon länger als 1 Jahr Urlaub.
Beitrag von zuckerpups - 17.08.10 - 11:04 Uhr
Womit belegst Du Dein Nein?
Und: Ich habe keinen bezahlten Urlaub! Ich beziehe kein Nettogehalt. Weder Netto, noch Gehalt, da nicht vom Arbeitgeber. Ich bin für das Elternjahr vom AG freigestellt. Das ist etwas komplett anderes als Urlaub.
Ich will hier nicht auf Stammtischniveau Meinungen austauschen, sondern eine arbeitsjuristische Frage klären.
Beitrag von sini60 - 17.08.10 - 11:12 Uhr
Eine Geburt hat nichts mit Urlaub zu tun. Du bist in der Zeit in Mutterschutz, genauso wie die 4 Wochen davor und die 6 Wochen nachher. Warum sollst du nun ausgerechnet an der Geburt dazu noch einen Tag Urlaub bekommen.
Sonderurlaub bekommt dein Mann, damit er bei der Geburt dabei sein kann. Er ist auch nicht wie du in Mutterschutz.
Beitrag von schaefchen8 - 17.08.10 - 19:33 Uhr
Stammtisch-Frage gibt ne Stammtisch-Antwort
Beitrag von parzifal - 17.08.10 - 11:02 Uhr
Du "beschwerst" Dich, dass der Geburtstag Deines Kindes (nicht der Tag der Geburt) nicht mehr in die Elternzeit fällt. Das machen aber alle folgenden Geburtstage nicht.
Außerdem hast Du doch für den Tag der Geburt Arbeitslohn erhalten (Mutterschutzgeld). Weshalb soll dieser Tag der Geburt nun nochmal entlohnt werden durch einen weiteren Tag bezahlten Urlaubs (den Du Jahre später nehmen willst?
Beitrag von zuckerpups - 17.08.10 - 11:06 Uhr
s.o. Muttschutzgeld ist ebenfall kein Arbeitslohn.
Beitrag von nusch - 17.08.10 - 11:14 Uhr
Doch, eine vollständige Entgeltersatzleistung.
Beitrag von zuckerpups - 17.08.10 - 11:16 Uhr
Das ist etwas ANDERES als Lohn.
Beitrag von silbermond65 - 17.08.10 - 11:36 Uhr
Deine eigene Überschrift beantwortet dir die Frage doch schon.Das ist ein Sonderurlaub zur Geburt des eigenen Kindes.
Arbeitest du am Tag der Geburt ? NEIN !
Brauchst DU dann diesen Urlaub ? NEIN !
Einfach mal logisch denken soll manchmal ungemein helfen.
Beitrag von snailshell - 17.08.10 - 13:43 Uhr
Hä?
Natürlich hast du am Tag der Geburt keinen Urlaub, du bist ja schließlich im Mutterschutz.
