Englischkurs vom Amt

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Beitrag von sugarfrett77 - 17.08.10 - 12:18 Uhr

Hi Ihr Lieben,

ich hab mich im Juni bei meiner SB für einen Englischkurs angemeldet, damit sich meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt hoffentlich ein bisschen erhöhen ;-)

Derzeit finanzier ich meine Kids und mich über Unterhalt, Kindergeld und einen kleinen staatlichen Zuschuss zur Miete (Wohngeld). Das läuft im September aus.

Nun frag ich mich, wie das so ist mit den arbeitsamtlichen Maßnahmen. Hat schonmal jemand nen Kurs bei der DAA gemacht? Und - nicht schimpfen, interessiert mich nur! - kriegt man dafür eigentlich eine kleine Vergütung? Ich bezieh weder ALG1 noch ALG2, hab aber ab Kursbeginn ja Fahrtkosten die ich derzeit nicht wirklich in Rechnung stellen kann.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen :-)

danke & grüßle
yvonne

Beitrag von manavgat - 17.08.10 - 12:36 Uhr

Die meisten Sprachkurse die vom Arbeitsamt finanziert werden sind schlecht, aber nicht alle. Das liegt daran, dass hauptsächlich nach dem Preis geschaut wird und meistens die Teilnehmer nicht vernünftig nach Vorkenntnissen sortiert werden.

Aber was nutzt das? Du kriegst das, was sie Dir bewilligen.

Gruß

Manavgat

Beitrag von sugarfrett77 - 17.08.10 - 12:39 Uhr

Hallo,

und danke für Deine Antwort. Ich weiß nicht nach welchen Kriterien sortiert wird, meine SB hat - natürlich ;-) - in den höchsten Tönen geschwärmt. Bevor der Kurs losgeht findet auch ein Einstufungstest statt. Da werd ich sicher kläglich untergehen mit meinem vorsintflutlichen Schulenglisch *g*

Bin auf jeden Fall gespannt und hoffe, noch ein paar Antworten zu bekommen :-)

Gruß
Yvonne

Beitrag von rotes-berlin - 17.08.10 - 21:07 Uhr

Wenn du irgendwelche Unterstützungen hättest haben wollen, dann hättest du das alles schon vor Anmeldung für den Kurs einreichen müssen... zumindestens ist es hier so

Beitrag von dani001234 - 18.08.10 - 08:59 Uhr

hallo,

ja, habe auch schon damals 2 kurse vom arbeitsamt (u.a. wirtschaftsenglisch) bei der daa gemacht und da muß man voher! fahrgeld einreichen bzw. das mit dem sachbearbeiter besprechen.
außer fahrgeld bekommt man nichts.

gruß