Hallo zusammen 
wir schauen jetzt immer mal nach einem Häuschen für uns. Einige werden privat verkauft, jedoch sehr sehr viele mit Makler.
Wenn ich jetzt z.B. ein Haus über einen Makler bei Immobilienscout24 o.ä. entdecke und anhand des Bildes weiß, um welches Haus es sich handelt, gehe ich ab und zu auch zum Eigentümer, klingel und spreche mit dem und lass mir das Haus zeigen.
Angenommen, man einigt sich dann mal mit einem Verkäufer und nimmt das Haus, muss man dann die Provision an den Makler bezahlen? Das er eine bestimmt Vergütung für das Foto machen, ins I-Net einstellen usw. bekommen muss, ist klar, aber er hat ja dann eigentlich nichts mehr mit der Vermittlung und dem Verkauf zu tun, weil ich das in dem Fall mit dem Verkäufer selbst geregelt habe.
Was meint ihr? Bzw. kennt sich da jemand von euch aus?
Gruß und Danke
Makler --> kommt man drumherum?
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Beitrag von rose77 - 17.08.10 - 14:17 Uhr
Beitrag von sternschnuppe215 - 17.08.10 - 14:20 Uhr
nein wäre mir nicht bekannt... da ja der Makler Dich als Kaufinteressenten nicht beschafft hat sondern Du durch Dritte kamst...
Beitrag von windsbraut69 - 17.08.10 - 14:51 Uhr
"Wenn ich jetzt z.B. ein Haus über einen Makler bei Immobilienscout24 o.ä. entdecke "
Die Anzeige im Netz erfolgt durch den Makler!
Gruß,
W
Beitrag von gh1954 - 17.08.10 - 14:25 Uhr
Das kommt auf den Vertrag an, den der Verkäufer mit mit Makler gemacht hat.
Ohne Makler hättest du das Bild erst gar nicht gesehen.
Beitrag von ninnifee2000 - 17.08.10 - 14:30 Uhr
Der Verkäufer unterschreibt meistens mit dem Makler einen kleinen Vertrag, dass er das Haus nicht über einen weiteren Makler anbietet.
Wenn der Verkäufer das nun selbst macht, hinter dem Rücken des Maklers, weiß ich auch nicht wie sie Sachlage ist. Würde mich aber auch mal interessieren.
Beitrag von johanna1972 - 17.08.10 - 14:44 Uhr
Hi,
wie es bei Häusern ist kann ich Dir nicht sagen, ich weiss nur, dass meine damalige Wohnung auch im Internet stand. Da ich den Vermieter kannte (Bekannter meiner Eltern) hatte er mich damals gefragt, ob ich die Wohnung haben möchte (er wusste dass ich auf Wohnungssuche bin). Habe ihm gesagt, dass ich die Wohnung nehmen würde, jedoch nicht einsehen würde einen Makler zu bezahlen. Er sagte, dass müsste ich auch nicht, denn er würde mir die Wohnung vermieten und der Makler hätte damit nichts zu tun. Ich weiss natürlich nicht ob er was an den Makler zahlen musste - ich als Mieterin (du in diesem Falle als Käuferin) nichts!
LG Johanna
Beitrag von vwpassat - 17.08.10 - 16:13 Uhr
.............und anhand des Bildes weiß, um welches Haus es sich handelt, gehe ich ab und zu auch zum Eigentümer, klingel und spreche mit dem und lass mir das Haus zeigen.
Das finde ich mal richtig dreist!
Meinst Du den Leuten macht es Spass, Dir mal eben ohne vorherige Ankündigung ihr Anwesen zu zeigen?
Nun gut, sie möchten es verkaufen, das rechtfertigt aber noch lange nicht Dein Detektivspiel.
Beitrag von tiffysb - 17.08.10 - 16:36 Uhr
Hallo,
die Sache ist ganz einfach:
a) der Verkäufer hat mit dem Makler einen Vertrag geschlossen, dann muss der Verkäufer dem Makler Schadenersatz in Höhe seiner Provision zahlen, wenn er das Haus hinter dem Rücken des Maklers verkauft.
b) die beiden haben keinen Vertrag geschlossen, dann passiert gar nichts.
Bei Vermietungen sieht das schon wieder oft ganz anders aus, da kann sich der Vermieter oftmals noch selbst um seine Mieter kümmern.
Liebe Grüße
Tiffy
Beitrag von sohnemann_max - 17.08.10 - 17:17 Uhr
Hi,
nein, solange ein Makler seine Finger im Spiel hat, muss entweder der Käufer zahlen oder der Verkäufer übernimmt die Gebühren - warum auch immer. Bei einigen Maklern ist es auch so, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer zur Kasse gebeten werden.
Wir haben erst vor 2 Wochen unser Haus verkauft, über einen Makler. Wir haben einen Maklervertrag gemacht.
Ich empfand es als eine Frechheit, als abends Leute klingelten um unser Haus anzusehen. Diese habe ich aus eißkalt weggeschickt. Sie möchten sich bitte beim Makler melden und einen Besichtigungstermin ausmachen, wenn Interesse besteht.
Der Makler will auf alle Fälle sein Geld. Ihm vollkommen egal woher das nun kommt. Allerdings ist der Maklervertrag befristet - ist individuell. Schafft er es nicht im angegebenen Zeitraum zu verkaufen, ist der Verkäufer im Anschluss frei und kann selbst verkaufen.
LG
Caro
Beitrag von vwpassat - 17.08.10 - 18:22 Uhr
""Ich empfand es als eine Frechheit, als abends Leute klingelten um unser Haus anzusehen. Diese habe ich aus eißkalt weggeschickt. Sie möchten sich bitte beim Makler melden und einen Besichtigungstermin ausmachen, wenn Interesse besteht.
""
Genau das meinte ich mit meinem Beitrag weiter oben.
Als Verkäufer bietet man eine Immobilie ja auch über den Makler an, weil er
1. Die nötigen Connections hat (denkt man wenigstens)
und
2. Um selbst nicht ständig von Interessenten genervt zu werden.
Richtig so, dass Du die Zeitdiebe weggeschickt hast. Die haben's garantiert auch nicht gekauft.
Beitrag von biene81 - 17.08.10 - 19:38 Uhr
Rudi, Du pauschalisierst zuviel.
Wir und meine Eltern haben immer Makler eingesetzt, aber hatten nie ein Problem damit, letztendlich ueber privat zu verkaufen.
Warum nicht? Interessenten klingeln oder hinterlassen Telefonnummer im Briefkasten, man macht einen Termin und gut ist.
Beitrag von sonne_1975 - 17.08.10 - 18:09 Uhr
Irgendwie haben hier die meisten keine Ahnung.
Es kommt auf den Vertrag an, den der Verkäufer mit dem Makler abgeschlossen hat.
Es gibt 3 Möglichkeiten:
1. Der Verkäufer verkauft es exklusiv über Makler und darf es selbst nicht verkaufen - dann muss jemand die Maklergebühr zahlen
2. Der Verkäufer darf keinen anderen Makler beschäftigen, darf es aber privat verkaufen - dann musst du nicht zahlen, weil der Makler keinen Beweis hat, dass du das Haus durch ihn gefunden hast.
3. Der Verkäufer darf anderen Makler beschäftigen und auch privat verkaufen - dann musst du auch nicht zahlen, siehe oben.
Nett ist es zwar nicht, denn ohne den Makler hättest du das Haus nicht entdeckt. Von der anderen Seite aber hättest du es auch im Ort sehen können, wenn ein Schild davor steht.
LG Alla
Beitrag von kloos - 17.08.10 - 18:25 Uhr
Wir hatten einen Vertrag mir Markler.
Wenn Interessenten sich an den Markler wenden und das Haus über Markler kaufen, müssen Verkäufer und der Käufer die Provision bezahlen.
Wir durften keinen weiteren Markler beschäftigen.
Wir durften aber das Haus hinter dem Rücken des Marklers verkaufen, ABER der Markler bekommt dann 1% von dem vereinbarten Kaufpreis.
Das ist fair.
Ich wäre froh, wenn ein Interessenter geklingelt hätte und gefragt hätte, ob man das Haus auch ohne Markler kaufen könnte.....da hätten wir BEIDE (Käufer und wir die Verkäufer) eine menge Geld gespart.
Mein Tip: Wenn du schon bei den Leuten klingelst, sprich die einfach darauf an. Jeder hat einen anderen Vertrag und vielleicht habt ihr Glück.
Beitrag von wasteline - 17.08.10 - 22:21 Uhr
In dem Vertrag stand bestimmt auch, dass der gute Mensch M a k l e r heißt.
Beitrag von kloos - 18.08.10 - 09:27 Uhr
Ist ja gut.
Beitrag von gr202 - 17.08.10 - 20:46 Uhr
Es kommt darauf an, ob der Verkäufer einen Vertrag mit dem Makler hat.
Wir wollen z.B. unsere Wohnung verkaufen und haben auch einen Makler, der unsere Wohnung mit in seinem Programm hat. Wir haben allerdings keinen Vertrag mit dem Makler und dürfen somit auch selber verkaufen.
Also, frag den Verkäufer. Mit Vertrag ist auf jeden Fall die Provision fällig, auch, wenn der Makler Euch die Wohnung gar nicht zeigt.
Gruß
GR
P.S. Ach ja, wenn zufällig jemand eine 4 Zimmer Wohnug in Wuppertal kaufen möchte.....
Beitrag von landmaus - 17.08.10 - 20:55 Uhr
Hallo,
in Deinem Fall musst Du immer zahlen, da der Makler das Haus sehr wohl vermittelt hat. Nur durch seine Tätigkeit ist der Kontakt zwischen Dir als Käufer und ihm als Makler zustande gekommen. Du sagst ja selbst, dass Du das Haus über das vom Makler eingestellte Foto gefunden hast. Das löst den Anspruch auf Maklercourtage aus. Da Du aber ja sicherlich bereit bist hierüber zu lügen, wirst Du um die Kosten wohl drumrum kommen.
Mit Gruß
Beitrag von landmaus - 17.08.10 - 20:56 Uhr
Vorausgesetzt natürlich, dass überhaupt Maklercourtage für den Käufer fällig wird. Das ist wie bereits beschrieben nicht immer der Fall.
