Hallo!
Da ich zur Zeit noch in Elternzeit bin, möchte sich mein Mann in Steuerklasse 3 eintragen lassen. Doch dazu muss meine ja in 5 geändert werden.
Jetzt habe ich Angst, daß mir dann mehr Elterngeld als zuvor in 1 abgezogen wird.
Das Elterngeld ist doch steuerfrei, oder?
LG Nadine
Elternzeit und Lohnsteuerklasse V
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Beitrag von diva09 - 17.08.10 - 14:36 Uhr
Beitrag von crazycat - 17.08.10 - 14:43 Uhr
DA brauchst du dir keine sorgen machen dein Elterngeld wurde ja aus den 12 Monaten vor der Geburt berechnet ob du jetzt steuerklassse wechselst oder nicht spiel überhaupt keine rolle und geht das Amt da auch nix an.
Nur deinem Arbeitgeber musst du dann die neue steuerkarte geben.
Ich hab auch meine steuerklasse gewechselt und ich bekomme trotzdem meine normales Elterngeld ohne abzug.
LG
Beitrag von cunababy - 17.08.10 - 16:08 Uhr
Hi,
ich habe aber schon oft gelesen, dass du dann am Jahresende aufpassen musst. Kann sein, dass Ihr dann richtig nach zahlt. Ich würde mir das vom Steuerberater ausrechnen lassen, ob das wirklich Sinn macht!
VG Cunababy
Beitrag von diana1101 - 17.08.10 - 21:52 Uhr
Hi,
wir haben auch nachdem Johanna auf der Welt war, die Steuerklassen gewechselt.. Da mein Mann ja dann auch mehr Geld bekommt - da er ja dann weniger Steuern bezahlt.
Da wir aber vor der Geburt beide noch in Steuerklasse 4 waren und beide eine Menge Steuern bezahlt haben.. musste wir für 2009 keine Steuern zurück bezahlen.. wir haben sogar Geld wieder bekommen.
Dennoch sollte man es sich von einem Steuerberater erklären lassen.
LG Diana
Beitrag von diva09 - 18.08.10 - 09:40 Uhr
Bei uns wäre der Wechsel nur noch für 2 Monate weil dann meine Elternzeit vorbei ist. Mein Mann war vorher arbeitslos und somit nicht steuerpflichtig.
Da müsste man eigentlich nichts zurückzahlen, oder?
Beitrag von diana1101 - 18.08.10 - 20:21 Uhr
Das ist eine gute Frage..
Eigentlich ist es so, dass das Elterngeld dem Progessionsvorbehalt unterliegt. Das heisst, wenn ihr Eure Steuererklärung macht wird ja das Elterngeld auf das Jahresgehalt deines Mannes mit angerecht, dann wird der höhrere Steuersatz genommen und daraus resultiert ggf. eine Aufforderung zur Rückzahlung.
Da deine Mann leider arbeitslos war, weiss ich nicht wie sich das dann verhält.
Aber wenn es nur für 2 Monate ist, glaube ich würde es sich nicht lohnen.
Diana
