Huhu,
habe mal eben ne Frage wg. dem Antrag zum Elterngeld.
Ich bin seit letztes Jahr Dezember Bezieherin von ALG 1 und gehe nun direkt in den Muschu ohne gearbeitet zu haben. Nun ist es so, dass ich voraussichtlich im Juni 2011 eine neue Arbeit anfangen kann. Kann ich den Elterngeldbezug vorzeitig einstellen lassen, damit ich meine Arbeit aufnehmen kann? Muss ich das jetzt schon mit bekannt geben. ( ich habe noch nichts unterschrieben aber die Wahrscheinlichkeit liegt bei 99%, dass ich da anfange) Oder soll ich einfach das Kreuuchen lassen, dass ich vom 1.-12. LM Elterngeld beantrage?
Weiß nur nicht wie sich das dann verhält wenn mich mein zukünftiger AG im Juni einstellen möchte. Gebe ich das dann bei der Elternstelle erst an wenn es soweit ist? Ich meine es kann ja immer noch was dazwischen kommen. Es wird eine 25h Stelle werden! Und soweit ich weiß darf man zum Elterngeld ja nur 15h pro Woche arbeiten gehen um nebenbei noch das Elterngeld zu bekommen....aber so würde das ja nicht klappen....also müsste ich vorzeitig aus der Elternzeit raus...
Ich hoffe, ihr versteht was ich meine!
LG Sandra & Babyboy 34. Woche
Frage wg. Elterngeld
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Beitrag von maxin - 18.08.10 - 09:41 Uhr
Beitrag von hendrik-j - 18.08.10 - 10:43 Uhr
Hallo,
Elterngeld und Elternzeit haben nichts miteinander zu tun.
Du darfst 30 Stunden die Woche arbeiten, wenn Du Elterngeld bekommst. Dein Gehalt wird Dir vom Elterngeld abgezogen bis auf ich glaube 300 Euro.
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Also beantrage doch 12 Monate, sag der Elterngeldstelle bescheid wenn Du die Jobzusage hast und die regeln den Rest.
VG
Nadine
Beitrag von maxin - 18.08.10 - 13:35 Uhr
Hallo Nadine,
vielen Lieben Dank für deine Antwort...Das hilft mir natürlich weiter 
Viele Grüße Sandra
