Erbe wann zum Anwalt

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Beitrag von anira - 18.08.10 - 12:10 Uhr

Hallo,

meine Oma ist letztes jahr gestorben anfang Oktober
ich war mit dem pflichtteil bedacht
einen grossen teil habe ich schon bekommen
aber eben noch nicht alles
leider meldet sich seid 3 monaten keiner mehr
und ich will wegen weiters warten nicht meinen anspruch auf den rest verlieren,
wann muss ich zum anwalt und zu welchem?

Beitrag von gh1954 - 18.08.10 - 12:16 Uhr

Leben dein Vater/deine Mutter nicht mehr? Normalerweise hat man als Enkel keinen Pflichtteilsanspruch.

Beitrag von anira - 18.08.10 - 12:42 Uhr

Hallo,

doch habe ich weil meine Mutter tot ist
einen grossen teil habe ich ja schon aber eben noch net alles
es fehlen gute 8000

Beitrag von gh1954 - 18.08.10 - 18:37 Uhr

Wieso hätte deine Mutter nur einen Pflichtteil bekommen?

Wer erbt denn noch?

Beitrag von yale - 18.08.10 - 12:25 Uhr

Nachlassverwalter?

Beitrag von anira - 18.08.10 - 12:42 Uhr

Hallo,

es gibt keinen nachlassverwalter

Beitrag von parzifal - 18.08.10 - 12:58 Uhr

Der Anspruch verjährt in drei Jahren. Verlieren wirst Du den Anspruch also nicht so schnell.

Fordere den Erben schriftlich (und nachweisbar!!!) unter letzter Fristsetzung zum ??.??.2010 (konkretes Datum nennen) auf, die noch offene Restsumme von EUR 8000,-- zu leisten.

Erst nach Ablauf dieser Frist solltest Du einen Anwalt einschalten damit dessen Kosten als Verzugskosten vom Erben zu erstatten sind.

Wenn Du sicher bist, dass der Erbe schon jetzt in Verzug ist und Du dies auch nachweisen kannst, dann kannst Du selbstverständlich auch jetzt schon einen Anwalt beauftragen. Bei geringsten Zweifeln daran, insbesondere an der Beweisbarkeit des Verzugs, solltest Du wie vorgeschlagen nochmals mahnen).

Beitrag von anira - 18.08.10 - 13:30 Uhr

vielen dank für deine antwort diese hilft mir wirklich ;)
ich hatte angst das es nur 1 jahr wäre
es ist hatl komisch das sie sich seid 3 monaten nicht meldet
ich aber wöchentlich anrufe und auf AB rede
und ich weis net mal warum
unterdruck habe ich sie nie gesetzt
und bin auch mit kleinerne raten ienverstanden da ich weis das sie nicht schnipp machen kann um den rest zu bezahlen sie hattemich ja auch schon besucht und sagte sie kommt wieder aber jetzt es ist wie wenn sie puff gemacht hätte

Beitrag von parzifal - 18.08.10 - 17:47 Uhr

Wenn sie das Geld nicht hat wäre das ja schon ein möglicher Grund für das "Untertauchen".

Du kannst im Übrigen wenn die Erbin im Verzug ist Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz jährlich verlangen.

P.S.
Mein Rat hat selbstverständlich unterstellt, dass die noch offene Pflichtteilsforderung korrekt berechnet ist bzw. sich auf diese geeinigt wurde.

Beitrag von anira - 18.08.10 - 18:03 Uhr

Hallo,

da fällt mir ein wie hoch genau das erbe ist weis ich absolut nicht das haben wir halt so grob im kopf überschlagen und hat mir ja schon ne "grosse"
summe gezahlt
wir kamen halt auf noch 8000

da sie arbeitslos ist will ich sie auch net zwingen die wohnung zu verkaufen nur damit ich meine 8k bekomme
ich glaube ich schrieb ihr mal nen brief und bitte erstmal um unterlagen der erbschaft also was wie genau da war;)

vieleicht reagiert sie ja darauf schon

ich will halt nur am ende nicht mit nix dastehen

das du mir so klasse rat gibts fnd ich toll
vielen lieben dank dafür

die hinter Anira

Beitrag von parzifal - 18.08.10 - 19:52 Uhr

Du hast einen Anspruch auf Auskunft über das Erbe. Du solltest die Erbin auffordern ein schriftliches Verzeichnis über das Erbe zu erstellen (auch wiederum schriftlich und nachweisbar).

Bei den Verzeichnissen wird halt leider auf Teufel komm raus gelogen und betrogen.

Sollte es nachvollziehbare Zweifel geben, dass das Verzeichnis fehlerhaft ist, besteht auch das Recht eine eidesstattliche Versicherung über das Verzeichnis einzufordern.

Letztlich sollte vor einer Forderung feststehen welche Höhe der Pflichtteil hat.

Solltest Du aus "humanitären Gründen" keine sofortige Auszahlung fordern, sollte ein Darlehensvertrag (mit Zinsen) über die noch offene Forderung abgeschlossen werden. Spätestens wenn der erbe verstrirbt und das Haus verkauft wird macht sich das bezahlt.

Beitrag von parzifal - 18.08.10 - 17:50 Uhr

Nachtrag:

Das mit den 5 % Zinsen über Basiszinssatz ist das Minimum was verlangt werden kann. Wenn Du einen höheren Verzugsschaden nachweisen kannst (z.B. Konto im minus) kann gegebenfalls auch mehr verlangt werden.

Beitrag von manavgat - 18.08.10 - 13:39 Uhr

Du kannst den Restbetrag auch ohne Anwalt anfordern. Ob die Gegenseite dann reagiert ist eine andere Frage.

Um welchen Betrag handelt es sich und woher weißt Du, wie hoch Dein Anteil sein muss?

Gruß

Manavgat