Fehlende Kaution und Nebenkostenabrechnung - Anwalt einschalten?

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Beitrag von xyz09 - 18.08.10 - 16:47 Uhr

Ihr seht, ich bin gerade dabei (dank Mutterschutz mit genügend Zeit) mal meine ganzen Unterlagen aufzuräumen.

Ich habe vom 1.5.2006 bis 31.10.2007 eine Wohnung gemietet, da ich dort mein Referendariat gemacht habe. Während der ganzen Zeit habe ich mich mit dem Vermieter gut verstanden und den Sohn habe ich sogar unterrichtet. Beim Auszug haben wir eine Übergabe gemacht (leider habe ich kein Protokoll, es war aber -laut ihm- alles in Ordnung. Ich habe ihm meine Bankverbindung aufgeschrieben und er wollte mir meine Kaution überweisen (ich habe die Einzahlungsquittung von 2006, es geht um 235 Euro). Bis heute habe ich das Geld nicht bekommen, außerdem fehlt die Nebenkostenabrechnung. Da ich nur unter der Woche da war und in den Ferien gar nicht, nehme ich an, dass ich da auch noch etwas zurück bekommen würde.
ich habe im April 2009 einen netten, persönlichen Brief geschrieben (mit Angabe der Bankverbindung) und im Juli 2009 noch einen mit Fristsetzung ("vier Wochen"). Den zweiten Brief habe ich als Einwurfeinschreiben versendet. Dann habe ich die Sache wieder verdrängt - bisher auch keine Reaktion.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Irgendwie "trau" ich mich nicht, einfach mal anzurufen (völlig idiotisch, ich weiß). Noch einen Brief schreiben? Meinen Onkel (Rechtsanwalt) bitten, einen Brief zu schreiben? Oder zu einem auf Mietrecht spezialisierten Anwalt gehen?

Ich weiß., es war doof, mich so lange nicht zu kümmern. Vielleicht habt ihr trotzdem tipps?

Beitrag von bikinihaserl83 - 18.08.10 - 17:11 Uhr

hallo du!

ich würde mich aber so langsam aber sicher einem anwalt anvertrauen. meiner meinung nach verjähren deine ansprüche zum 31.12.2010, wenn du bis dahin die sache nicht gerichtlich (sei es durch klage oder mahnbescheid) anhängig gemacht hast.

wenn du schon einen onkel als rechtsanwalt hast, würde ich ihn mal um rat fragen, wenn er im mietrecht keinen durchblick hat, such dir einen anderen anwalt, der sich damit auskennt.

aber wie gesagt: ich würde mich sputen! außergerichtliche schreiben bringen hinsichtlich der verjährung rein gar nichts.

LG
sonja

Beitrag von seikon - 18.08.10 - 17:54 Uhr

Ich würde mindestens einen gerichtlichen Mahnbescheid über die Summe schicken. Das unterbricht etwaige Verjährungsfristen schonmal. Ausserdem hast du dann direkt einen Titel, wenn der Vermieter nichts gegen den Bescheid unternimmt. Wenn du den Titel hast, dann kannst du die Forderung vollstrecken lassen.
Sollte der Vermieter darauf dann doch reagieren (in Form von Widerspruch), dann kannst du es immer noch an deinen Onkel geben.

Beitrag von xyz09 - 18.08.10 - 17:56 Uhr

Wer bezahlt den Anwalt bzw. den gerichtlichen Mahnbescheid? Wo bekommt man zweiteres?

Beitrag von christinaf - 18.08.10 - 17:59 Uhr

Hallo,
also ich kannmich dem nur anschl. was bisher geschr. wurde.

Einen MAhnbescheid bekommst du in jedem Schreibwarenladen. Das machst du selber und ist auch kein Aufwand. Das würde ich auf jeden Fall machen.

Parallel würde ich mich bei deinem Onkel mal melden und informieren lassen. Denke er wird dir keine Beratungskosten abnehmen. ANsonsten bezahlst du das alles selber, es sei denn du bekommst einen Beratungsschein beim Amtsgericht für ein Beratungsgespräch beim Anwalt und auch später Prozesskostenhilfe. Aber das wird dir dein Onkel auch sagen können.

viel Glück.

lg

Christina

Beitrag von xyz09 - 18.08.10 - 18:02 Uhr

Aber dann kommt mich das Ganze ja teurer, als wenn ich drauf verzichten würde, oder? Anspruch auf PKH habe ich sicherlich nicht...

Beitrag von seikon - 18.08.10 - 18:10 Uhr

Ich schrieb aber von einem gerichtlichen Mahnbescheid, und nicht von einem Mahnungsvordruck. Nur der gerichtliche Mahnbescheid hat Rechtskraft.

Den gerichtlichen Mahnbescheid kann man nur beim Amtsgericht beantragen. Die Gebühren musst du erstmal auslegen. Wie viel das werden wird kannst du hier ausrechnen: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Infos/Mahnverf.html

Beitrag von christinaf - 18.08.10 - 18:21 Uhr

Den gerichtl. Mahnbescheid bekommt man auch in einem Schreibwarengeschäfft. Hatte ich auch schon mal gemacht und dort geholt. Das ist ein gerichtl. Mahnverfahren. Ob das überall so ist, also man den überall dort bekommt weiß ich nicht. Mal nachfragen.

Warum fragst du nicht einfach deinen Onkel wenn er Anwalt ist. dann bist du doch auf der sicheren Seite!

Beitrag von xyz09 - 18.08.10 - 23:03 Uhr

Das werde ich machen! Wir haben nicht so viel Kontakt, aber ich werd ihn einfach mal anrufen.