Hi ich habevom 1.12.2009 bis zum 31.7.2oo9 also 8 Monate gearbeitet
Bekomme kein Arbetislosen geld da man ja 12 Monate gearbeitet haben muß. Bin seit Feb 2010 Schwanger und mein Mutterschutz beginnt im Oktober 2010. Habe von 1.1.2009 bis 30.11.2009 bei meinen Alten Arbeitgeber kurzfristige vertäge gehabt und das jeden monat, mit ca 3-6 Arbeitstagen und nen Lohn von ca400-600€
ICh möchte ja nur bis zum Mutterschutz Arbeitslosen geld und dann Das Mutterschutsgeld. ich wollte 1-11/2 Jahre zu hause bleiben.
Kennt sich jemand damit aus?
Wäre ganz wichtig für uns.
Gurß Tanja
Arbeitslosengeld Hilfe wichtig
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Beitrag von samstanja - 19.08.10 - 06:40 Uhr
Beitrag von windsbraut69 - 19.08.10 - 06:53 Uhr
Irgendwie passen Deine Daten nicht.
Hast Du in den letzten 24 Monaten 12 Monate sv-pflichtig gearbeitet oder nicht?
Gruß,
W
Beitrag von drachenengel - 19.08.10 - 09:09 Uhr
Morgen,
für ALG1 musst Du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate sv-pflichtig angestellt gewesen sein. Warst Du das nicht, besteht kein Anspruch auf ALG1.
http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html
Da ist egal, was Du willst oder nicht willst... denn was war bitte nach dem 31.07.09 ?? Nur die Mini-Arbeit??
Also, sind die Vorraussetzungen nicht erfüllt, gibt es nichts..
ggf aus einem Minijob einmalig Mutterschaftsgeld, aber dafür musst der Minijob existent sein.
Mutterschutzgeld erhält niemand... sorry..
Gruß
Beitrag von kati543 - 19.08.10 - 09:34 Uhr
Irgendwie stimmen deine ganzen Jahreszahlen nicht. Überprüfe die noch mal und dann versuche noch mal das ganze etwas übersichtlicher zu schreiben. Bei einem Lohn von 400-600€ warst du ja SV-Pflichtig. Du musst, wie dir schon geschrieben wurde, in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate SV-Pflichtig beschäftigt worden sein. Ob da eine Pause dazwischen war, interessiert nicht.
Zu Hause bleiben, um sich um das Kind zu kümmern und ALG1 beziehen, geht nicht. Wenn du zu Hause bleiben willst für dein Kind, kannst du keinen Job annehmen und das wiederum ist die Voraussetzung für ALG1.
Beitrag von niesel82 - 19.08.10 - 12:13 Uhr
Muss mich mal einmischen, weiß nicht was ihr alle habt, das ihre Zeitangaben nicht stimmen?!
Ok da gibt es einen Tipfehler, es soll bestimmt heißen bis zum 31.07.2010, aber ansonsten doch klar verständlich:
1.12.2009 bis zum 31.7.2oo9 ( hier wie gesagt wohl Jahr 2010)
und davor von
1.1.2009 bis 30.11.2009 bei einem anderen Arbeitgeber
Finde das schon eindeutig. 
Also ich denke, das sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben müsste, bin mir aber nicht sicher, weil ich nicht weiß ob verschiedenen Arbeitgeber in der Gesamtzeit zusammengerechnet werden.
LG Denise
Beitrag von kati543 - 19.08.10 - 12:27 Uhr
Ja, verschiedene Arbeitgeber zählen. Das ist völlig uninteressant. Aber ich maße mir nicht an, zu überlegen, welche Zeitangabe nun richtig ist und welche falsch. Es kann ja durchaus auch sein, dass es vom 1.12.2008 war. Aber das ist irgendwie egal. Wenn sie eine richtige Antwort haben will hier, muß sie auch richtige Daten liefern können. Wir können hier kein Rätselraten veranstalten, welche Daten nun stimmen.
Beitrag von niesel82 - 19.08.10 - 12:40 Uhr
Man, man es passt genau eine Jahresangabe nicht zu dem Rest, hast du dich noch nie vertippt?
Aber egal, ich wünsche dir trotzdem noch einen schönen Tag!!
Denise
