Notebook verkauft ... Käuferin zahlt nicht - Rückforderung, Wertmin ..

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Beitrag von nagini - 19.08.10 - 16:34 Uhr

Hallo, habe im April 2010 ein Notebook an die Nachbarin meiner Freundin verkauft, für 300Euro, mit Kaufvertrag. Anzahlung war 50Euro, abgesprochen war, Anzahlung, sie erhält Notebook, Restbetrag gibs dann mit einmal.
So, im Juni bekam ich dann von dieser Nachbarin 30Euro, Ausreden über Ausreden, vor 2 Wochen bekam ich dann nochmals 20Euro von ihr, somit sind noch 100Euro offen.

Nun hatte ich ihr letzte Woche eine Frist bis 13.08. gesetzt, für den Restbetrag (Antwort kam) aber kein Geld (über Studivz alles).

Vorhin war ich bei ihr, da wir gerade bei meiner Freundin sind, hatte ihr gestern über Vz geschrieben, dass ich heute das Geld hole, sie machte auf, Ausreden über Ausreden, kein Geld, sie sagte, morgen, gut okay, sagte ihr, Morgen früh hol ich das Geld und dann ist das gegessen, kaum war ich wieder bei meiner freundin drüben kamen Nachrichten bei Vz von ihr, dass sie kein Geld habe, weil Bank gesperrt hätte etc pp, ich sagte ihr, Geld oder Notebook morgen ... sie schrieb dann zurück, wenn du das Notebook wiederhaben möchest, krieg ich dann aber die 100Euro zurück!

Ich habe ihr geschrieben, dass stimmt so nicht, sie hat den Skin auf dem Notebook entfernt, ihre Kinder haben drauf gehauen, sie hat ihn aufgeschraubt etc pp ...

Was nun?

Ich bin stink sauer und echt mit den Nerven am Ende, kann doch nicht sein, dass die damit durch kommt? Ich soll ihr Geld wiedergeben, für ein Notebook was sie seitdem täglich benutzt hat?

Hilfe!

Traurige Grüße Nagini

Beitrag von sugar653 - 19.08.10 - 16:42 Uhr

Hallo

ich denke da sind noch 200 Euro offen

LG Nicole

Beitrag von nagini - 19.08.10 - 16:54 Uhr

Ja, ich habe mich verschrieben ;-) passiert jedem Mal.

Beitrag von arkti - 19.08.10 - 16:42 Uhr

Wieso sind noch 100 Euro offen? #kratz

50+20+30 sind bei mir 100 und wenn du es für 300 verkauft hast wären noch 200 offen #kratz

Ansonsten kann ich dir auch nicht weiter helfen.

Beitrag von nagini - 19.08.10 - 16:49 Uhr

Ja ich habe mich verschrieben, sorry ;-)

Beitrag von bezzi - 19.08.10 - 21:45 Uhr

Wäre jetzt nur noch interessant zu wissen, ob Du Dich beim Kaufpreis EUR 300,- verschrieben hast oder bei der Restschuld EUR 100,-

Beitrag von nagini - 20.08.10 - 13:22 Uhr

Da du ja der Meinung bist es sei überteuert, lass ich dich einfach in den Unglauben was falsch ist, wer die 100Euro durch 200Euro ersetzt kann wohl gut rechnen ;-)

Beitrag von nagini - 20.08.10 - 13:41 Uhr

Nicht du sorry #klatsch der Meinung, ... habe mich dennoch nur bei den 100Euro verschrieben, weil 300Euro war für das Notebook angemessen, da es neu noch immer über 400Euro kostet und meins aufgerüstet war bzw ist ;-)

Beitrag von cunababy - 19.08.10 - 17:07 Uhr

Tja, nachdem du ja schon eine Frist gesetzt hast bleibt nur noch der Gang zum Anwalt und Klage einreichen.

Beitrag von ppg - 19.08.10 - 20:08 Uhr

Ja, den die TE dann auch noch zahlen kann evtl die Rechtschutz

Und wenn die Nachbarin eh keine Kohle hat und womöglich von ALG II Lebt ist das alles rausgeworfen Geld - denn die restliche Kohle sieht sie eh nicht.

Ware gegen Geld ist das einzig wahre, wobei ich 300 € für ein gebrauchtes Notebook ausgesprochen teuer finde. Ich schätze darum hat die TE sich ja dann auch auf den Deal mit der Nachbarin eingelassen, weil sie bei Ebay wohl nie soviel bekommen hätte.

Und dann ist das ganze der übliche Klassiker: Gier frißt Hirn!

ute

Beitrag von cunababy - 20.08.10 - 11:38 Uhr

Hi,

tja, sie fragte, was Sie JETZT tun kann und JETZT kann sich nichts anderes machen.

Warum ist das viel. Du weißt doch gar nciht, was es für ein Notebook ist und wie alt es war? Und du weist auch nicht in welchem Zustand es war...

VG Cunababy

Beitrag von nagini - 20.08.10 - 13:21 Uhr

Hallo, em sorry du weißt doch garnicht was für ein Notebook es ist und wie alt, wer gibt dir also das Recht zu behaupten es sei zu teuer? #kratz
Bei Ebay hätte ich sicher noch mehr bekommen ;-) nur habe ich bei Verkauf ohne Ebay keine überteuerten Gebühren ;-)

Beitrag von ppg - 21.08.10 - 10:04 Uhr

Weil ich für 70 € mehr heutztage schon ein niegelnagelneues Notebook bekomme:

http://www.amazon.de/X5DIJ-SX306L-Notebook-Intel-Pentium-2-2GHz/dp/B0039823G4/ref=sr_1_2?ie=UTF8&s=ce-de&qid=1282377751&sr=8-2

Der Wiederkaufswert bei Elektronik liegt bei 10 - 30 % von Neupreis.

Ute

Beitrag von bezzi - 19.08.10 - 21:47 Uhr

Falsch. Mahnantrag beim örtlichen Amtsgericht oder online reicht völlig.

KLAGE einreichen ist der allerletzte Schritt.

Beitrag von cunababy - 20.08.10 - 11:39 Uhr

Da muss ich dir dann Recht geben.

Ich bin halt jemand, der einfach zum Anwalt gehen würde und den alles machen lassen würde. ABER ich habe auch einen Rechtschutz, den hat auch nicht jeder.

VG Cunababy

Beitrag von litalia - 19.08.10 - 17:35 Uhr

merk dir für die zukunft:

WARE gegen GELD .... und zwar nicht gegen irgend ne poplige anzahlung sondern der Kaufpreis.

was sollst du nun machen???

versuchen das geld zu bekommen oder zum anwalt, ob es die sache "wert" ist oder ob du dadurch tatsächlich an dein geld kommst sei dahin gestellt.

Beitrag von nobility - 19.08.10 - 18:03 Uhr

Hallo traurige Nagini,

wenn du einen schriftlichen Kaufvertrag hast, ist in diesem die Ware und seine Beschaffenheit ( Notebook ) genau beschrieben? Sind den Terminlich festgelegte Ratenzahlungen vereinbart? Ist denn für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Ratentermine vereinbart was dann geschehen soll? Sind den Schadenersatzvereinbarungen gemacht worden?
Ist der Kaufvertrag mit Ort, Datum und Unterschrift von Käufer und Verkäufer bestätigt?

Es sind noch offensichtlich 200,00 Euro von dem Käufer zu zahlen. Ob sich da ein Gang zum Anwalt lohnt? Du könntest ihr eine schriftliche Mahnung E/R mit Fristsetzung zur Zahlung schicken und ihr darin gleichzeitig androhen, dass du bei fruchtlosem Zahlungsablauf sofort Mahnbescheid gegen sie beantragst. Vilelleicht kontert sie mit Zahlungsunfähigkeit. So einen Fall hatte ich auch mal. Na und. Danach gibts einen Vollstreckungsauftrag. Den kriegt sie so schnell nicht aus der Schufa raus. Und das alles ist immer noch billiger als ein Anwalt.

Viel Glück !
Nobility

Beitrag von jolinar01 - 19.08.10 - 18:55 Uhr

ich denke das war dir eine lehre.du warst gutmütig und blauäugig.tja ich bin auch schon oft auf die nase gefallen.mittlerweile habe ich gelernt und es gibt nur noch ware gegen geld.

an deiner stelle würde ich sie wegen betrug anzeigen.

lg

Beitrag von bezzi - 19.08.10 - 21:50 Uhr

"an deiner stelle würde ich sie wegen betrug anzeigen. "

Das würde nur was bringen, wenn sie nachweisen könnte, dass die Käuferin von Anfang an nicht vor hatte zu zahlen. Wie soll das gehen ?

Kann man sich also sparen. Durch eine ANzeige bei der Polizei ist man seinem Geld keinen Schritt näher.

Beitrag von bezzi - 19.08.10 - 21:41 Uhr

Du hast geliefert, sie schuldet Dir das Geld. Das Gerät würde ich nicht mehr zurücknehmen.
Da Du Deine Forderung nachweisen kannst, würde ich es mit einem Mahnbescheid probieren. Das ist nicht so teuer und geht sogar online:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3619497-1282246762778&Command=start

Es kann passieren, das die Käuferin kein Geld hat. Dann wird sie eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen. Ob sich das bei 200 EUR lohnt ? Wenn sie nict zahlt bekommt sie auf jeden Fall eine Menge Ärger.

Beitrag von sternschnuppe215 - 19.08.10 - 21:43 Uhr

culpa inkasso ... oder Inkasso Moskau (das sind die ganz harten) bei culpa hast Du erstma keine Kosten, nur bei Erfolg... aber das kommt Dir ja auch zugute...

auf normalen Weg wirst Du nicht an die Kohle kommen....

Beitrag von windsbraut69 - 20.08.10 - 06:58 Uhr

Ja, die reißen sich ja geradezu um 200Euro-Aufträge #rofl